Bebauungsplan VII-13

Luisenplatz

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan VII-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.

Der Bebauungsplan VII-13 ist teilweise geändert durch den Bebauungsplan VII-133 .

Diese Abzeichnung enthält die im Deckblatt v. 10.04.1959 zum Bebauungsplan dargestellten Änderungen u. Ergänzungen.

  • Bebauungsplan VII-13

    Plangröße 1.010 × 594 mm

    PDF-Dokument (5.7 MB)

  • Bebauungsplan VII-13 Begründung

    PDF-Dokument (114.4 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Die Traufhöhe der Wohngebäude auf den Grundstücken Luisenplatz 1-2 und Otto-Suhr-Allee 146 darf 14,5 m nicht überschreiten.
  2. Für die Bebauung der Grundstücke Luisenplatz 1 – 4 wird als Dachform festgesetzt: Walmdach Neigung 30°.
  3. Auf den privaten Freiflächen können feste Garagenbauten für den Eigenbedarf der Bewohner und bauliche Nebenanlagen, wie Müllhäuschen usw. zugelassen werden.
  4. Die Aufstellung von Vitrinen und Ankündigungsmitteln jeder Art ist im Bereich der privaten Grünflächen unzulässig.
  5. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  6. Soweit der Plan nichts anderes festsetzt, gelten die baurechtlichen Vorschriften.