Informationen für Wochenmarkt-Händler*innen

fragen antworten

Informationen für unsere Wochenmarkt-Händler*innen

Sie sind bereits Händler*in auf einem unserer Wochenmärkte – oder möchten es gerne werden? Hier finden Sie wichtige Informationen.

Die Marktverwaltung erreichen Sie per E-Mail an ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de oder telefonisch unter (030) 9029-290-72. oder -73.

  • Wie hoch ist die Standgebühr?
    • Die Standgebühr beträgt zur Zeit ab 9,20 €.
    • Die gültigen Gebührensätze können Sie telefonisch bei der Marktverwaltung erfragen.
  • Wie groß ist die maximale Standtiefe?
    • Die maximale Standtiefe beträgt 2,50 m, auf bestimmten Plätzen 3,00 m.
    • Verkaufsfahrzeuge dürfen nur seitlich verkaufen.
  • Was ist beim Verkauf offener Lebensmittel zu beachten?
    • Der Verkauf offener Lebensmittel unterliegt der Lebensmittelhygieneverordnung.
  • Müssen Preise angegeben werden?
    • Die Preisangabenverordnung ist zu beachten.
  • Wie ist die Stromversorgung der Verkaufswagen geregelt?
    • Stromanschlüsse mit dreipoligen CEE-Steckdosen sind auf allen Märkten vorhanden.
    • Die VDE-Vorschriften sind zu beachten – ein Merkblatt ist beim Marktmeister erhältlich.
  • Gibt es einen Stand-Verleih?
    • Bitte vor Ort beim Marktmeister oder telefonisch bei der Marktverwaltung erfragen.
  • Gibt es derzeit Wartezeiten auf einen Platz?
    • Bei einigen Märkten, insbesondere beim Wochenmarkt auf dem Karl-August-Platz kann es aufgrund großer Nachfrage zu Wartezeiten kommen.
  • finden Tageshändler/innen einen Platz?
    • Tageshändler/innen melden sich bitte an den Markttagen um 6.00 Uhr beim Marktmeister vor Ort – je nach Marktbeginn entsprechend später.
  • Wie ist der Auf- und Abbau geregelt?
    • Mit dem Standaufbau darf erst nach Zuweisung durch die Marktaufsicht, jedoch frühestens 2 Stunden vor Marktanfang begonnen werden.
    • Ein Aufbau darf nicht vor 6.00 Uhr erfolgen.
    • Der Abbau muss innerhalb von 2 Stunden nach Marktschluss beendet sein.
  • Darf auf Gehwegen geparkt werden?
    • Gehwege dürfen nicht befahren oder beparkt werden.
  • Wer ist für die Entsorgung des Mülls zuständig?
    • Jeder anfallende Müll muss vom verursachenden Markthändler selbst sachgerecht entsorgt werden (§6 LabfG).
  • Wie lange werden Bewerbungen auf einen Platz berücksichtigt?
    • Bewerbungen werden ein Jahr berücksichtigt und danach aussortiert.
    • Sofern weiterhin Interesse besteht, bitten wir um erneute Bewerbung.
  • Welche Unterlagen muss ich vorweisen?
    • Halten Sie vor Ort Ihr Umsatzsteuerheft bzw. die Befreiungsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt bereit.
  • Gibt es einen Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Standplatzes?
    • Nein. Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Standplatzes!
  • Muss der Name des Standinhabenden am Verkaufsstand angebracht sein?
    • Ja. Die Verkaufseinrichtung ist mit einem gut sichtbaren Namensschild (Vor- und Zuname zu versehen).