Hundehaltung und Tiersprechstunde

Böser Hund

Tiersprechstunde

Tiersprechstunde

Termine nur nach Voranmeldung!

Terminvereinbarung
Mo. – Fr. 09.00 – 12.00 Uhr
Telefon: 9029-18407
vetleb@charlottenburg-wilmersdorf.de

  • In unserer Tiersprechstunde werden Hunde, die einen Menschen oder ein Tier gebissen haben, dem amtlichen Tierarzt vorgestellt.
  • Der amtliche Tierarzt beurteilt dann anhand des Verhaltens des Hundes – auch bei einem Spaziergang – wie sich der Hund in der Öffentlichkeit anderen Fußgängern, Radfahrern, Kindern und auch anderen Tieren gegenüber verhält und ordnet dann die entsprechenden Maßnahmen an.
  • Die Maßnahme kann die Anordnung eines Maulkorb- oder Leinenzwang oder Maulkorb- und Leinenzwang sein. Dieser kann sich auf das ganze Stadtgebiet oder auf ein begrenztes Gebiet beziehen.
  • Bei schweren Bissvorfällen oder aber Vorfällen, in die Hunde, die ohnehin immer Maulkorb und Leine hätten tragen müssen, verwickelt sind, kann die Haltung des Hundes untersagt werden.
  • Weiterhin werden in der Tiersprechstunde auch Atteste und Bescheinigungen für Tierhalter, die Auslandsreisen außerhalb der EU antreten oder in solche Länder reisen, die gesonderte Anforderungen über Blutuntersuchungen nach einer Tollwutimpfung fordern, ausgestellt.
Tierärztin gibt einem jungen Hund der Rasse Shar-Pei eine Spritze

Unsere Dienstleistungen rund um die Hundehaltung

Unsere Dienstleistungen rund um die Hundehaltung

Auf dem Boden liegender Hund blickt auf zusammengerollte Hundeleine

Hundegesetz und Hundeverordnung

Das Hundegesetz und die Hundeverordnung

Es gilt zwischen dem Berliner Hundegesetz und der sogenannten Hundeverordnung (Hundegesetzdurchführungsverordnung) zu unterscheiden:
  • In dem Berliner Hundegesetz, das seit dem 22. Juli 2016 in Kraft ist, sind die Vorschriften zur Leinenpflicht für Hunde bereits verankert.
  • Die allgemeine Leinenpflicht gilt seit Inkrafttreten der Hundegesetzdurchführungsverordnung (HundeG DVO) am 01.01.2019. Die Verordnung enthält unter anderem Regelungen zum Sachkundenachweis sowie Musterformulare der zu erteilenden Bescheinigungen.

Ihre Fragen zu Leinenpflicht, Sachkundebescheinigung, gefährlichen Hunden sowie dem Hunderegister finden Sie hier beantwortet.

Menschenhand hält Hundepfote

Hunderegister

Das Berliner Hunderegister

Nach dem Berliner Hundegesetz alle Personen, die im Land Berlin einen Hund dauerhaft halten, verpflichtet, diesen auf eigene Kosten in einem zentralen Register anzumelden.
Das sogenannte „Hunderegister“ dient in erster Linie der Durchführung des Berliner Hundegesetzes, aber unter anderem auch dem Vollzug des Tierschutzgesetzes sowie der Durchführung der Aufgaben des Hundesteuergesetzes. Mit Hilfe des Hunderegisters können insbesondere Hunde identifiziert und Halterinnen sowie Halter festgestellt werden. Auf diese Weise lassen sich beispielsweise die letzten Besitzerinnen und Besitzer von aufgefundenen Hunden ermitteln.

Das Hunderegister bildet zudem die Grundlage für statistische Auswertungen hinsichtlich der Gefährlichkeit von bestimmten Rassen oder Kreuzungen. Sollte sich aus den gewonnenen Daten der Bedarf ergeben, können die Hunderassen, die in der Gefährliche-Hunde-Verordnung des Landes Berlins (GefHuVO) als gefährlich gelistet sind, angepasst werden.

Bezüglich der Registrierungspflicht ist weiterhin Folgendes zu beachten:

  • Anmeldungen in anderen Haustierregistern ersetzen eine Registrierung im zentralen Register nicht.
  • Die Eintragung in das zentrale Hunderegister ersetzt nicht die Anmeldung bei der Hundesteuerstelle des zuständigen Finanzamtes (Hundesteuer).

Hier gelangen Sie zur Anmeldung zum Hunderegister

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Hundeauslauf im Wald

Hundeauslauf im Wald

Die Erholung der Menschen hat Vorrang – auch im Hundeauslaufgebiet

Die Berliner Wälder bieten vielfältige Naturräume und Erholungsmöglichkeiten für alle Menschen und das soll auch so bleiben. Für die artgerechte Hundehaltung spielen die stadtnahen Wälder ebenfalls eine große Rolle. Die Zahl der insgesamt in Berlin gehaltenen Hunde wird auf 150.000 bis 200.000 Tiere geschätzt. Entsprechend groß ist die Zahl der ausgeführten Hunde in den Berliner Wäldern.

Ein verträgliches Miteinander aller Erholungssuchenden, ob per Fahrrad, auf dem Pferd, zu Fuß, mit Kinderwagen, mit und ohne Hund unterwegs, erfordert ein hohes Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme. Der wertvolle Erholungs- und Lebensraum Wald bleibt erhalten, wenn alle schonend mit ihm umgehen und die Interessen anderer Waldbesucherinnen und -besucher respektieren. Deshalb ist der Aufenthalt von Hunden genau und zum Vorteil aller geregelt.

Zu den Hundeauslaufgebieten in Berlin.