Ordnungswidrigkeiten-Verfahren

Mann raucht Zigarette in Bar, zwei junge Frauen unterhalten sich im Hintergrund

Ordnungswidrigkeiten von Gewerbetreibenden

Gewerbetreibende haben bei der Ausübung ihres Gewerbes eine Reihe von Vorschriften einzuhalten.

Das können Anzeigepflichten, Berichtspflichten, Dokumentationspflichten usw. sein.

Sofern die entsprechende Vorschrift festlegt, dass ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit darstellt, kann diese im Rahmen der Zuständigkeit in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.

Im Ergebnis kann eine Verwarnung, ein Verwarngeldangebot oder ein Bußgeld stehen.

Typische Beispiele für Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Gewerbetreibende sind:
  • Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz in Gaststätten
  • Verstöße gegen das Gaststättengesetz
  • Verstöße gegen die Gewerbeordnung
  • Verstöße gegen das Berliner Straßengesetz

und viele mehr.

Verwarnungsgeld

Ordnungswidrigkeiten von Verkehrsteilnehmenden

Die Parkraumkontrolle (PRK) des Ordnungsamtes sowie die Polizei überwacht den ruhenden Verkehr und leitet Verwarngeld- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Parkverstößen ein.

Dies geschieht oft mit einem Verwarngeldangebot (“Knöllchen”), welches hinter den Scheibenwischer der Windschutzscheibe geklemmt wird.

Die weitere Bearbeitung dieser Verfahren finden jedoch nicht im Ordnungsamt statt, sondern bei der Bußgeldstelle der Berliner Polizei ( ZSE V B).

Sollten Sie in einem Verfahren Betroffene*r sein, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Sachbearbeitenden unter der in unserem Anhörungsschreiben bzw. Bescheid angegebenen Telefonnummer oder nutzen Sie das Online-Portal der Bußgeldstelle.

Wenn Sie das Schreiben verlegt oder Fragen allgemeiner Art haben, wenden Sie sich bitte an:

Der Polizeipräsident in Berlin
Zentrale Serviceeinheit
Verkehrsordnungswidrigkeiten und Bußgeldeinziehung
ZSE V B
Magazinstraße 5
10179 Berlin

Tel.: (030) 4664 – 99 51 50

Link zur Bußgeldstelle der Polizei

3D-Männchen spielt Trompete

verhaltensbedingte Ordnungswidrigkeiten von Bürger*innen

Manches Verhalten von Bürger*innen erweist sich als rücksichtslos und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Einige dieser Ordnungswidrigkeiten werden von uns mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet.

Typische Beispiele sind:
  • Haus- und Nachbarschaftslärm
  • vermeidbare Verschmutzung von Wegen durch Zigarettenkippen
  • Nichtentfernen von Hundekot
  • Grillen in geschützten Grünanlagen

und viele mehr.

Mann hält seinen Zeigefinger ermahnend vor das Gesicht seines Hundes

Ordnungswidrigkeiten von Tierhalter*innen

Tierhaltung unterliegt bestimmten Regeln.
Egal, ob es sich um die Haltung eines Hundes, eines exotischen Haustieres oder der gewerblichen Haltung von Zucht- und Nutztieren handelt.

Verstöße gegen diese Bestimmungen können im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.