Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

  • Wer?

    Alle Jugendlichen, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres in das Berufsleben eintreten, benötigen eine ärztliche Untersuchung (Erstuntersuchung) nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

  • Warum?

    Es geht um den Schutz des Jugendlichen. Ist der Beruf körperlich den Jugendlichen zuzumuten?

  • Wo?

    Die Jugendlichen werden von uns untersucht (Übernahme des ausgefüllten Fragebogens s.u. – Hör- und Sehtests, Kontrolle der Impfungen, Blutdruckmessung und körperlicher Check mit Urinkontrolle).

  • Geht es auch beim Hausarzt?

    Ja! Der Berechtigungsschein wird von uns ausgegeben (Bitte den Ausweis des Abholers mitbringen!). Wir sind für alle Jugendlichen zuständig, deren allgemeinbildende Schule in Charlottenburg-Wilmersdorf gewesen ist.

  • Muss ich noch was beachten? - Ja

    1. Der Schein der Erstuntersuchung ist nur 14 Monate gültig und wird nur einmal ausgestellt. Deshalb bitte immer nur Kopien bei den Bewerbungen rausgeben und erst bei Vertragsunterzeichnung das Original !!!

    2. Es gibt eine Zweituntersuchung, für Jugendliche nach einem Jahr Ausbildung, die noch nicht 18 Jahre alt sind. * Für diese Untersuchung bzw. Ausgabe des Berechtigungsschein für die Untersuchung beim Hausarzt ist der Wohnbezirk des Jugendlichen zuständig.*

  • Kosten?

    Das Land Berlin bezahlt.

Wir wünschen Euch und Ihnen gutes Gelingen bei der Auswahl der Lehrstelle

und freuen uns auf Euch

  • Erhebungsborgen für die Erstuntersuchung nach dem JArbSchG

    PDF-Dokument (514.3 kB)

  • Erhebungsbogen für die Nachuntersuchung nach dem JugArbSchG

    PDF-Dokument (45.9 kB)