Zuständigkeit Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Eltern. Wohnen diese in verschiedenen Zuständigkeitsbereichen, ist das Amt für Ausbildungsförderung des Bezirkes zuständig, in dem der/die Auszubildende wohnt. Besucht der/die Auszubildende ein Kolleg, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz des Kollegs. Das Schülerbafögamt des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf ist zuständig für die Bezirke
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Mitte
- Spandau
- Steglitz-Zehlendorf
- Tempelhof-Schöneberg
Hinweis
Wenn Sie Unterlagen zu Ihrem Antrag per EMail an uns senden, scannen Sie bitte jede Seite einzeln ein, damit wir die Anlagen auch ausdrucken können.