Kosteneinziehung

Paragraph- und Euro-Zeichen auf einer Wippe

Sprechzeiten

Dienstag und Donnerstag von 9:00 – 12:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

Ansprechperson

Zuständigkeit nach Nachnamen Stellenzeichen Telefon Zimmernummer
A – L Soz 3240 9029-13841 315b
M – Z Soz 3260 9029-13842 315b

Allgemeine Informationen

Einziehung von Forderungen des Landes Berlin gegen Kostenersatzpflichtige (beispielsweise Kostenersatz wegen zu Unrecht bezogener Sozialhilfe oder Darlehen).

Die Forderungen werden nur eingezogen, soweit der Kostenpflichtige auch in der Lage ist, die Aufwendungen zu ersetzen. Bei entsprechend niedrigem Einkommen sind Ratenzahlungen und Stundungen möglich.