Die 16 Texte
1.
Im Zweiten Weltkrieg wurden von Wehrmachtgerichten etwa 30.000 Todesurteile verhängt und etwa 20.000 Todesurteile vollstreckt, zunehmend wegen Fahnenflucht oder Zersetzung der Wehrkraft
Bundessozialgericht 1991
2.
Die Wehrmacht und ihre Gerichte sollten dazu beitragen, den volkerrechtswidrigen Krieg zu führen.
Bundessozialgericht 1991
3.
Die Anwendung der Höchststrafe, auch der Todesstrafe, wurde nicht mehr individuell durch Gerichte, sondern durch Führererlass generell als angemessen festgelegt.
Bundessozialgericht 1991
4.
Die massenhafte Verhängung von Todesurteilen zielte auf allgemeine Abschreckung und sollte um jeden Preis von allen Soldaten auch gegenüber sinnlosen Befehlen unbedingten Gehorsam erzwingen und jegliche Abweichung und Verweigerung mit dem Tode bestrafen.
Bundessozialgericht 1991
5.
Keiner der am Volksgerichtshof tätigen Berufsrichter und Staatsanwalte wurde wegen Rechtsbeugung verurteilt; ebensowenig Richter der Sondergerichte und der Kriegsgerichte.
Bundesgerichtshof 1995
6.
Die von der Wehrmachtjustiz wahrend des Zweiten Weltkriegs wegen Kriegsdienstverweigerung, Desertion/Fahnenflucht und Wehrkraftzersetzung verhängten Urteile waren unter Anlegung rechtsstaatlicher Wertmaßstäbe Unrecht.
Deutscher Bundestag 1997
7.
Durch dieses Gesetz werden verurteilende strafgerichtliche Entscheidungen, die unter Verstoß gegen elementare Gedanken der Gerechtigkeit nach dem 30. Januar 1933 zur Durchsetzung oder Aufrechterhaltung des nationalsozialistischen Unrechtsregimes aus politischen, militärischen, rassischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen ergangen sind, aufgehoben.
Gesetz zur Aufhebung der NS-Unrechtsurteile 1998
8.
Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.
Artikel 4 (3) Grundgesetz 1949
9.
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern.
Artikel 5 (1) Grundgesetz 1949
10.
Hier, auf dem Gelände der ehemaligen Wehrmachterschießungsstatte Ruhleben am Murellenberg, wurden zwischen August 1944 und April 1945 mehr als 230 Menschen, überwiegend Wehrmachtsangehörig, zumeist wegen Fahnenflucht oder Wehrkraftzersetzung erschossen.
11.
Der Erschießungsplatz lässt sich heute nicht mehr exakt lokalisieren.
12.
Wir sind immer dran vorbeimarschiert, wenn wir zum Schießplatz gelaufen sind. Da war so eine Art Kiesgrube. Ich glaube nicht, daß die heute noch existiert.
Zeitzeuge, 1992
13.
Einmal mussten wir antreten. Auf einem Exekutionsplatz wurde dann einer hingerichtet. Wahrscheinlich ein Fahnenfluchtiger.
Zeitzeuge, 1992
14.
Da war ein Pfahl mit 70-80 cm Durchmesser, übermannshohe und vollkommen zerfleddert, also da sind, Tausende sind da gestorben. Es hat täglich mehrmals geknallt. Ich habe es gezielt einmal gesehen.
Zeitzeuge, 1992
15.
Ein Urteil wurde verlesen und drang in Bruchstücken zu mir hinüber Der Obergefreite … Jahre alt … wegen Fahnenflucht … zum Tode …, der Maat … Jahre alt… gerichtet … wegen Feigheit vor dem Feinde … zum Tode durch Erschießen…
Zeitzeuge, 1994
16.
Wir wurden dazu gezwungen, uns im Dreieck aufzustellen, und dann mussten wir zusehen, wie der arme Kerl da erschossen wurde.
Zeitzeuge, 1992