Drucksache - 0803/6
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, welche Maßnahmen zur Gewährleistung der Rechtskonformität des Cannabiskonsums im öffentlichen Raum es entweder selbst oder in Zusammenarbeit mit den zuständigen Senatsstellen oder mit anderen Bezirksämtern ergreifen kann. Dabei soll zuvorderst die Ausnutzung von Gesetzeslücken hinsichtlich des Konsums von Cannabis in Sichtweite von Schulen, Kitas und auf Spielplätzen verhindert werden.
Der BVV ist bis zum 31.Juli 2024 zu berichten.
Begründung:
Das zu Monatsbeginn vom Bundestag verabschiedete Cannabisgesetz schafft eine Reihe neuer Probleme für die Behörden auf Landes- und Bezirksebene. Dabei ist insbesondere der unklare Begriff der „Sichtweite“ dazu angetan, Missverständnisse, Unklarheiten und Chaos zu erzeugen. Gemäß einer wörtlichen Auslegung des Gesetzestextes wäre es beispielsweise möglich, in einem Fahrzeug oder auch hinter einem Gebüsch direkt am Schultor Cannabis zu konsumieren, da beides die Sicht einschränkt und der Konsumvorgang somit außer „Sichtweite“ stattfände und folglich legal wäre. Damit es zu solchen Szenarien und den daraus folgenden Auseinandersetzungen und Problemen gar nicht erst kommt, ist das Bezirksamt dazu angehalten, den Cannabiskonsum an sensiblen Orten durch Maßnahmen wie eine Stutzung entsprechender Pflanzen (wie dies bereits im Görlitzer Park zur Bekämpfung des Rauschgifthandels getan wurde) oder auch durch eine Umwidmung von direkt vor Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen gelegenen Parkflächen zu unterbinden. Darüber hinaus sind weitere Möglichkeiten der Eindämmung zu eruieren und zu prüfen. Bitte stimmen Sie dem Antrag zu.
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