Drucksache - 0802/6  

 
 
Betreff: Schulwegsicherheit an der Nelson-Mandela-Grundschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Sempf/Dr. Buß/Dr.Murach 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.04.2024 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr federführend
Ausschuss für Schule mitberatend

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, vor der Nelson-Mandela-Grundschule einen Fußgängerüberweg auf Höhe der Gehwegvorstreckungen an der Pfalzburger Straße 23 zu installieren. 

 

Der BVV ist bis zum 31.08.2024 zu berichten.

 

 

 

Begründung: 

Die Schulwegsicherheit der Schülerinnen und Schüler, die zwischen 6 und 12 Jahre alt sind, soll damit verbessert werden. Ein Fußgängerüberweg würde die Sichtbarkeit der Kinder stark erhöhen und den Autofahrenden eine potenzielle Gefahrensituation rechtzeitig anzeigen. Nach den Richtlinien des Bundes sind Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen "in der Regel entbehrlich“ (R-FGÜ, 2.1). Ungeachtet dessen können Zebrastreifen mit entsprechender Begründung, z.B. bei wichtigen Fußwegverbindungen, Kindergarten- oder Schulwegen und publikumsintensiven Institutionen, unabhängig von den Einsatzgrenzen eingerichtet werden (R-FGÜ, 2.3). Gesicherte Überquerungsstellen (z.B. Fußgängerüberwege) können die Fortbewegung schwächerer Verkehrsteilnehmender unterstützen und sollten nicht generell ausgeschlossen werden, zumal sie von Fahrzeugführern gut erkannt und akzeptiert werden. Vor dem Hintergrund, dass sich gegenüber der Grundschule auch noch ein Kindergarten befindet, sind die Voraussetzungen für die Schaffung einer FGÜ gegeben.

 
 

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