Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, seitens des Ordnungsamtes, im Rahmen der Befugnisse,
Schwerpunktkontrollen zur Durchsetzung des Cannabisgesetzes („Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“) vorzunehmen.
Vor allem die Abstandsregeln für den Konsum von Cannabis in Sichtweite von Schulen, Kitas und Spielplätzen müssen zum Wohle des Jugendschutzes rigoros durchgesetzt werden.
Der BVV ist bis zum 31. Juli 2024 zu berichten.
Begründung:
Die Legalisierung von Cannabis bringt zahlreiche Probleme und Risiken mit sich. Einen
zentralen Punkt stellt für unsere Gesellschaft die Umsetzung des Jugendschutzes dar. Die
vorgesehenen Regelungen dürfen nicht zu einem Papiertiger verkommen und müssen von
Beginn an durchgesetzt werden. Andernfalls schreitet die Normalisierung des Konsums von Rauschgift in und im Umfeld von Schulen, Kitas und Spielplätzen voran.