Drucksache - 0084/2
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, öffentliche Veranstaltungen wie Diskussionsforen, Festakte o.ä. soweit es selbst als Veranstalter auftritt, in der Woche grundsätzlich nicht vor 17.00 Uhr zu beginnen. Ausnahmen sind zielgruppenorientierte Veranstaltungen. Der BVV ist bis zum 30.04.2002 zu berichten. |
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