Drucksache - 0409/6
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, inwieweit die einzelnen Modelle des Wohnens auf Zeit nach dem sozialen Erhaltungsrecht der Genehmigungspflicht unterliegen und sie entsprechend zu versagen, wenn die Tatbestände für negative städtebauliche Folgewirkungen vorliegen.
Der BVV ist bis zum 31.07.24 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, inwieweit die einzelnen Modelle des Wohnens auf Zeit nach dem sozialen Erhaltungsrecht der Genehmigungspflicht unterliegen und sie entsprechend zu versagen, wenn die Tatbestände für negative städtebauliche Folgewirkungen vorliegen.
Der BVV ist bis zum 30.04.23 zu berichten.
Begründung: Die Gebietsbindung spielt beim Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung eine entscheidende Rolle. Zeitlich befristete Wohnmodelle konterkarieren an dieser Stelle die erhaltungsrechtlichen Zielsetzungen, negative Auswirkungen auf die Auslastung bzw. Nutzung der lokalen Infrastruktur zu vermeiden. |
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