Drucksache - 0017/5
Wir fragen das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger:
Frau Vorsteherin, Herr Recke, meine Damen und Herren, Sie haben das richtig erkannt. Wir reden hier über ein Projekt, was fast den zehnten Jahrestag feiert, und zwar auch fast den zehnten Jahrestag in öffentlicher Diskussion Bürgerbeteiligung und transparenter Auseinandersetzung über die Planungsziele. Der erste Förderbescheid für dieses Projekt, nämlich die Förderung der Bürgerbeteiligungsverfahren mit einer sechsstelligen Summe, stammt vom 15.12.2009. Und seit dem wird diskutiert, mit allen Beteiligten, die da wohnen, mit allen, die sich einmischen wollen und letztendlich gab es nun einen Kompromiss und ich finde, da muss man erst mal sagen, es gibt wenige Verfahren in Berlin oder in diesem Bezirk, die so viel öffentliche Debatte im Vorfeld hatten, wie dieses eine Verfahren.
Jetzt fragen Sie ja, warum die Bürgerbeteiligung noch nicht ausgewertet ist? Sie sagen, das Bezirksamt hat in der letzten Sitzung der alten Wahlperiode beschlossen, warum liegt das noch nicht vor. Und Sie haben jetzt noch mal mündlich gesagt, warum dauert so was sechs Monate? Sie haben ja selber in Ihrer Frage geschrieben, es gab fast 600 Stellungnahmen. Ja, es waren ungefähr 550, fast 600. Wenn man 600 Stellungnahmen ernst nimmt, dann wird man eine solche Auswertung nicht in 14 Tagen und auch nicht in zwei Monaten machen. Zumal wenn da eine Sommerpause zwischen ist.
Zu 2. und 3. Jetzt beschweren Sie sich darüber, dass es der BVV noch nicht vorliegt. Ich zitiere Ihnen mal das Gesetz, das ist § 6 des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch, da heißt es: „Die Vorlage des Entwurfs des Bebauungsplans an die Bezirksverordnetenversammlung, und darum geht es jetzt, um die Auswertung der Trägerbeteiligung und daraus resultierend den endgültigen Entwurf. Also, diese Vorlage des Entwurfs des Bebauungsplans an die BVV erfolgt, wenn die zuständige Senatsverwaltung erklärt, dass sie keine Beanstandungen erhebt oder die dafür nach Satz 2 eingeräumte Frist verstrichen ist. Das ist eine Frist von zwei Monaten. Daraus folgt, menschlich, logisch, rechenbar, wenn man im November im Bezirksamt beschließt, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zwei Monate Zeit, das wäre dann Mitte Januar, um ihre rechtliche Stellungnahme abzugeben. Und danach, so steht es im Gesetz, erfolgt die Vorlage an die BVV.“
Sie erklären dazu, und das haben Sie heute nicht hier getan, sondern in Ihrer Presseerklärung gestern, ich zitiere auch das:
Was ist denn eigentlich skandalös, wenn man sich an die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren hält? Ich sehe da keinen Skandal, sondern ich habe den Eindruck, Sie sind schon in ihrer ersten Arbeitsitzung in der BVV auf dem Weg, die Form der Sachauseinandersetzung zu verlassen und auch das, was man in Neudeutsch wohl postfaktisch nennt, zu kommen. Ich glaube, so sollten wir nicht arbeiten. zu 4. Davon haben sich drei Themen, wir haben das in 42 verschiedene Sachthemen gegliedert, drei dieser Themen betrafen allgemeine Aussagen zum B-Plan und zum Planungsvorlauf, neun Themen befassten sich mit verkehrlichen Fragen, ein Thema will den Erhalt der bestehenden Grünanlage, 20 verschiedene Fragestellungen befassen sich mit der Gestaltung und Ausstattung der neuen Parkanlage. Da sage ich mal, das ist jetzt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gekommen, das gehört da aber eigentlich nicht hin, weil der Bebauungsplan ja nicht sagt, wie konkret gestaltet wird, sondern nur das da Grünflächen festgesetzt wird, also die konkreten 20 Punkte gehören eigentlich in die vorherige Bürgerbeteiligung, wo man über die Ausgestaltung der Grünanlage geredet hat. Vier Punkte haben konkret was zur Lage und Ausstattung des Spielplatzes gesagt. Vier weitere haben sich mit den Kosten und Finanzierungsfragen auseinandergesetzt und eine Beschwerde mit den Auswirkungen auf den Einzelhandel. Das ist die Zusammenfassung der Beschwerden. Ich erspare Ihnen jetzt, die 20ig-seitige Ausfertigung zu verlesen, dann sitzen wir hier nämlich noch eine Weile. zu 5.
Ja, Sie müssen das schon ertragen, wenn Sie vor einer Großen Anfrage eine Presseerklärung machen, die so kommentieren, dass man dazu auch einige Sätze sagt. Wollen Sie nicht? Ist Ihnen peinlich? Gut, jetzt müssen Sie aber warten, bis ich fertig bin.
Zur GO – FDP-Fraktion: Ich möchte den Herrn Bezirksstadtrat bitten, die Fragen zu beantworten und von sonstigen Ausführungen Abstand zu nehmen.
Zur GO – CDU-Fraktion: Einberufung des Ältestenrats 21:50 Uhr – 22:10 Uhr.
Frau Hansen: Wir sind ja alle nun ganz neu zusammengewürfelt und haben sicherlich auch noch gewisse Startschwierigkeiten miteinander. Und ich denke, wenn wir zu einer gewissen Sachlichkeit zurückfinden, schaffen wir das auch in der Zukunft.
Dann komme ich jetzt zur letzten Frage der FDP, wie es weitergeht. Weitergehen wird es so, dass wir jetzt auf die Stellungnahme der Senatsverwaltung warten. Die Zwischenmeldung sagt uns, dass wir eine neue Auslegung machen müssen, aber wie gesagt, es ist im Moment eine Zwischenmeldung. Wir haben es noch nicht endgültig. Wenn das so ist, würden wir versuchen, bis zur Sommerpause eine neue Auslegung zu machen, dann direkt nach der Sommerpause hier in der BVV die Beschlussfassung herbeizuführen, also wir es vor der Sommerpause einbringen in die BVV zur Beschlussfassung, dass dann die Ausschussberatung direkt im Monat nach der Sommerpause stattfindet. So dass wir die Festsetzung des B-Plans dann voraussichtlich im Oktober, spätestens November machen könnten. Das ist im Moment die Planung. Wenn das zeitlich alles so funktioniert, sind wir weiterhin im Plan und können die 600.000,-- Euro, die für das Jahr 2017 zur Verfügung stehen, dann in den Monaten November und Dezember auch noch umsetzen.
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