Drucksache - 1703/4  

 
 
Betreff: Einwohnerfrage
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.09.2016 
61. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen
Beantwortungen

1

 

1. Einwohnerfrage              Fred Hagemeister

              Branitzer Platz

 

Der BRANITZER PLATZ gilt als historisches Zentrum der 150-jährigen VILLENKOLONIE WESTEND im Ortsteil Westend und.steht als städtebaulich prägender "Schmuckplatz" seit vielen Jahren unter Denkmalschutz.
Ende Juli d. J. war der Platz Ziel vieler "randalierender" Wildschweine.

 

  1. Wird das Grünflächenamt in absehbarer Zeit dafür zu sorgen, dass die von zahlreichen Wildschweinen aufgewühlte Rasenfläche wiederhergestellt wird?

 

  1. Können die "tiefgründigen Wühlarbeiten" der Wildschweine dafür genutzt werden, dass in der Mitte des kreisrunden BRANITZER PLATZES - entsprechend seiner Bedeutung als traditioneller "Schmuckplatz" - winterfeste Ziergehölze und/oder Blumen angepflanzt werden?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Hagemeister,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Hagemeister teile ich Folgendes mit:

 

Der BRANITZER PLATZ gilt als historisches Zentrum der 150-jährigen VILLENKOLONIE WESTEND im Ortsteil Westend und steht als städtebaulich prägender "Schmuckplatz" seit vielen Jahren unter Denkmalschutz. Ende Juli d. J. war der Platz Ziel vieler "randalierender" Wildschweine.

 

1.              Wird das Grünflächenamt in absehbarer Zeit dafür zu sorgen, dass die von zahlreichen Wildschweinen aufgewühlte Rasenfläche wiederhergestellt wird?

 

Die Trockenheit in den letzten Monaten in Verbindung mit einem auch dadurch reduzierten Nahrungsangebot in den Wäldern hat dazu geführt, dass sich die Wildschweine von ihren angestammten Revieren entfernt haben. Die Tiere durchwühlen bevorzugt Rasenflächen im Stadtgebiet, in denen sie dieses Jahr besonders hohe Populationen verschiedener Käfer- und Schnakenlarven finden. Um die Flächen nicht nach jedem Wildschweinbesuch in Ordnung bringen zu müssen, ist eine Wiederherstellung der betroffenen Flächen ab Ende September geplant. Dann ist witterungsbedingt ein Nachlassen der Wildschweinschäden zu erwarten.


 

2.              Können die "tiefgründigen Wühlarbeiten" der Wildschweine dafür genutzt werden, dass in der Mitte des kreisrunden BRANITZER PLATZES - entsprechend seiner Bedeutung als traditioneller "Schmuckplatz" - winterfeste Ziergehölze und/oder Blumen angepflanzt werden?

 

Eine weitere Aufwertung des Branitzer Platzes wäre unter den Aspekten Denkmalschutz und Mittelverfügbarkeit, zum Beispiel aus den dem Landesdenkmalamt zur Verfügung stehenden Mitteln, zu prüfen. Momentan kann daher die von Wildschweinen geschädigte Fläche nur als Rasenfläche wiederhergestellt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

 

2. Einwohneranfrage              Kay Zareh

              Bebauung Seesener Straße

 

Hat Herr Stadtrat Schulte den Plan von 25.Nov.1895 selber gelesen, oder bezieht er sich bei seiner Antwort (Drucksache 1675/4) auf ein Schreiben von Frau George vom18.03.2016? Der o. g. Plan liegt vor mir, und dort ist für das gesamte Gelände im Nordosten der "Ringbahnstrasse" ( heute Seesener Straße ) allein eine Nutzung für Verkehrszwecke ( rot liniert ) vorgeschrieben. Selbstverständlich liegt mir auch der Plan von 1936 vor. In diesem Plan ist die Ringbahnstr. bereits in Seesener Straße umbenannt, und hier gibt es tatsächlich einen dünnen Streifen "Bauland" auf der nordöstlichen Seite der Seesener Straße.

 

  1. Hat Herr Baustadtrat Schulte, mit Zugrundelegung eines Planes, der gar keine Bebauung zulässt 25.Nov.1895 ), u. U. voreilig Befreiungen nach BauGB § 31 (2) 2 und 3 , für das BV Seesener Straße 40 bis 47 erteilt, da dieser § des BauG nur beim Vorhandensein eines qualifizierten Bebauungsplanes angewendet werden darf ?

 

  1. Bleibt in der Konsequenz jede weitere Bebauung im Anschluss an die Seesener Straße 40-47 ebenfalls eine baurechtlich unzulässige Baumaßnahme, oder wird hier u. U. noch ein Bebauungsplanverfahren nach § 8 BauGB vor der Erteilung einer Baugenehmigung durchgeführt ?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Zareh,

 

Hat Herr Stadtrat Schulte den Plan von 25.Nov.1895 selber gelesen, oder bezieht er sich bei seiner Antwort (Drucksache 1675/4) auf ein Schreiben von Frau George vom18.03.2016? Der o. g. Plan liegt vor mir, und dort ist für das gesamte Gelände im Nordosten der "Ringbahnstrasse" (heute Seesener Straß) allein eine Nutzung für Verkehrszwecke (rot liniert) vorgeschrieben. Selbstverständlich liegt mir auch der Plan von 1936 vor. In diesem Plan ist die Ringbahnstr. bereits in Seesener Straße umbenannt, und hier gibt es tatsächlich einen dünnen Streifen "Bauland" auf der nordöstlichen Seite der Seesener Straße.

 

1.              Hat Herr Baustadtrat Schulte, mit Zugrundelegung eines Planes, der gar keine Bebauung zulässt 25.Nov.1895 ), u. U. voreilig Befreiungen nach BauGB § 31 (2) 2 und 3 , für das BV Seesener Straße 40 bis 47 erteilt, da dieser § des BauG nur beim Vorhandensein eines qualifizierten Bebauungsplanes angewendet werden darf ?

und

2.              Bleibt in der Konsequenz jede weitere Bebauung im Anschluss an die Seesener Straße 40-47 ebenfalls eine baurechtlich unzulässige Baumaßnahme, oder wird hier u. U. noch ein Bebauungsplanverfahren nach § 8 BauGB vor der Erteilung einer Baugenehmigung durchgeführt?

 

Für das Grundstück Seesener Str. 40-47 gelten die Festsetzungen des Baunutzungsplanes (BNP) vom 11. März 1958, in der Fassung vom 28. Dezember 1960, in Verbindung mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung für Berlin von 1958 (BO 58). Da in diesem Bereich förmlich festgestellte Baufluchtlinien vorhanden sind, liegt ein nach § 173 Abs. 3 Satz 1 Bundesbaugesetz (BBauG) übergeleiteter qualifizierter Bebauungsplan vor, der die planungsrechtliche Beurteilungsgrundlage bildet. Festgesetzt ist ein gemischtes Gebiet der Baustufe V/3.

 

Hinsichtlich der Art der Nutzung ist das Vorhaben allgemein zulässig, für die Nutzungsmaßüberschreitungen, das Überschreiten der Straßen- und Baufluchtlinie, der zulässigen Bebauungstiefe und die Errichtung eines Spielplatzes auf nicht überbaubarer Grundstücksfläche konnten im Wege der Ermessensausübung Abweichungen erteilt werden.

 

Mit dem Plan aus dem Jahr 1895, den ich als Kopie auch gesehen habe, wurden diese Fluchtlinien festgesetzt und in Verbindung mit dem Baunutzungsplan 1958 wird wie eben ausgeführt und anders als der Fragesteller behauptet, eine Bebauung zugelassen, auch wenn es keine Eintragung Bauland in diesem Plan von 1895 gibt.

 

Für das sich anschließende Areal bis hin zum Henriettenplatz ist ebenfalls nicht beabsichtigt, einen Bebauungsplan aufzustellen.

                           

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte                            

 

 

3. Einwohnerfrage              Giancarlo Bethke

              30 km/h – Zone Paulsborner Straße

 

  1. Warum besteht in der Paulsborner Str. (vom Adenauerplatz kommend bis zum Hochmeisterplatz) keine durchgehende 30km Fahrtregelung, obwohl eine Vielzahl von Kindergärten und Spielplätzen in der Straße vorhanden sind und die Strasse das Einzugsgebiet zur Katharina-Heinroth-Grundschule sowie zur Ev. Grundschule darstellt?

 

  1. Besteht die Möglichkeit die aktuelle Beschilderung beidseitig in eine durchgängige 30km Fahrtgeschwindigkeit durch entsprechende Beschilderung oder geeignete verkehrsberuhigende Maßnahmen (z.B. Berliner Kissen, dauerhafte Radarkontrolle, Hinweis " langsam fahren " etc.) zu ändern?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Bethke,

 

1.              Warum besteht in der Paulsborner Str. (vom Adenauerplatz kommend bis zum Hochmeisterplatz) keine durchgehende 30km Fahrtregelung, obwohl eine Vielzahl von Kindergärten und Spielplätzen in der Straße vorhanden sind und die Strasse das Einzugsgebiet zur Katharina-Heinroth-Grundschule sowie zur Ev. Grundschule darstellt?

und

2.              Besteht die Möglichkeit die aktuelle Beschilderung beidseitig in eine durchgängige 30km Fahrtgeschwindigkeit durch entsprechende Beschilderung oder geeignete verkehrsberuhigende Maßnahmen (z.B. Berliner Kissen, dauerhafte Radarkontrolle, Hinweis " langsam fahren " etc.) zu ändern?

 

Die Paulsborner Straße gehört in das sogenannte überörtliche Straßennetz, für das die Verkehrslenkung Berlin (VLB) Anordnungen, zum Beispiel bezüglich der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, zu treffen hat. Entsprechende Absichten der VLB sind dem Bezirksamt nicht bekannt, Ihre Anregung wird aber mit der Bitte um entsprechende Prüfung dorthin weitergeleitet. Der Einbau von Berliner Kissen wird in Hauptverkehrsstraßen generell nicht vorgenommen. Aus anderen bezirklichen Straßen mit hoher Verkehrsbelastung und subjektiv häufig wahrzunehmenden Geschwindigkeitsüberschreitungen ist bekannt, das entsprechende Wünsche des Bezirkes, hier dauerhafte Geschwindigkeitsmesseinrichtungen durch die Polizei einrichten zu lassen, unter Hinweis auf deren eigene Priorisierung und das dafür vorhandene Budgets nicht entsprochen wurden. Für das Frühjahr 2017 ist seitens des Bezirksamtes die Aufstellung von Dialog-Displays geplant.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

 

4. Einwohnerfrage              Barbara Lehmann

              Ersatzpflanzung von Allee-Bäumen in Westend

 

Es wird gefällt, teilweise nicht eindeutig klar, warum. Der Baum hatte eine gesunde Krone, es war vielleicht ein Stück Rinde abgefallen, aber nach dem Fällen gab es keinen Hinweis auf Kernfäule oder sonstige Krankheiten. Okay, kann passieren. Aber warum wurden nicht neue Bäume gepflanzt?

Die "Villenkolonie Westend" hatte eine schachbrettartige Alleen-Anordnung mit einer Baumbepflanzung, die den Alleen den Namen gab. !50 Jahre ist sie alt und geschützt und erhaltenswürdig.

Zunehmend werden Bäume gefällt, nicht ersetzt und später die Baumaussparungen zugepflastert. Beispiel: Akazienallee 10 bis hineinragend 12. Ich kenne auch weitere Beispiele aus den Alleen.

 

  1. Wann werden die gefällten Bäume in der einzigen  "Villenkolonie Westend" durch Neupflanzungen ersetzt? Viele sind gern bereit, sich um die Pflege der neuen Bäumchen zu kümmern (siehe die Baumpflegepatenschaften).

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.

 

 

5. Einwohnerfrage              Ulrike Kopetzky

              Umgang des Bezirksamtes mit der Friedhofsinitiative

              Wilmersdorf

 

Städtischer Friedhof Wilmersdorf und zukünftiger Umgang des Bezirksamtes mit der Friedhofsinitiative Wilmersdorf

 

  1. Was beabsichtigt das Bezirksamt kurz- und langfristig zu unternehmen, um seiner Erhaltungspflicht nachzukommen und das denkmalgeschützte Kulturerbe vor weiterem Verfall und Untergang zu bewahren?
     
  2. Wie beabsichtigt das Bezirksamt in naher und weiterer Zukunft mit der privaten „Friedhofsinitiative Wilmersdorf“ umzugehen?
     
  3. Wie und mit welchen Mitteln beabsichtigt das Bezirksamt in Zukunft mit der Initiative zu kooperieren bzw. sie zu unterstützen?
     
  4. Auf dem Friedhof fand 2012 eine Führung durch die SPD statt, die vornehmlich vom Besuch der Grabstätten von SPD-Persönlichkeiten geprägt war. Beabsichtigt der Bezirksstadtrat, Marc Schulte, auf die Inhalte der Führungen der „Friedhofsinitiative Wilmersdorf“, die sich an entwicklungsgeschichtlichen, kunst- und kulturhistorischen Kriterien orientieren und nicht an parteipolitischen oder religiösen Aspekten zu beeinflussen oder diese auch zu zensieren?

 

 

 

6. Einwohnerfrage              Heike Hanefeld

              Bauvorhaben auf dem Grundstück Krumme Str. 33

 

  1. Halten Sie das Bauvorhaben auf dem Grundstück Krumme Straße 33 (Hofbebauung) aus Ihrer Sicht - unter stadtentwicklungspolitischen und besonders naturschutzfachlichen Aspekten - für vertretbar und im Sinne einer zukunftsfähigen und planvollen Entwicklung in einem hochverdichteten Quartier für genehmigungsfähig? Für 5 geplante Wohneinheiten wird eine Vielzahl von tlw. altem Baumbestand gefällt (eigentlich sind Bäume sehr wichtig für das Mikroklima in hochverdichteten Quartieren wie diesem) und die Lebens- und Wohnqualität für ein Mehrfaches an bestehenden Wohneinheiten verschlechtert sich drastisch.

 

  1. Können Sie vermutlich entstehende Nutzungskonflikte der neuen Bewohner mit dem benachbarten "Spielhaus Schillerstraße" dauerhaft ausschließen?

 

  1. Ist der vorliegende Bauantrag ohne Befreiungen von der Überschreitung der Nutzungsmaße genehmigungsfähig?

 

 

7. Einwohnerfrage              Dr. Wolfgang Vonnemann

              Kleingartengelände Oeynhausen

 

  1. Wurde für das Kleingartengelände Oeynhausen (einschließlich des beräumten Teils der Fläche) oder einen Teil dieses Geländes ein Bauvorbescheid oder eine Baugenehmigung erteilt? Wenn ja, wann, für welches Grundstück bzw. für welchen Grundstücksteil und zu wessen Gunsten?
     
  2. Wurde das Workshop-Verfahren in Bezug auf das Kleingartengelände Oeynhausen bereits beendet? Wenn ja, mit welchem Ergebnis hinsichtlich der Art und des Maßes der Bebauung sowie der Verkehrserschließung?

 

 

8. Einwohnerfrage              Ulrike Kopetzky

              Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen

              (schriftliche Beantwortung)

 

Die Project Immobilien AG hat folgende Areale mit Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt bzw. wandelt diese um:

- Blissestraße 24 a: 11 Eigentumswohnungen
- Durlacher Str. 5: 73 und 207 Eigentumswohnungen
- Prinzregentenstr. 11: 25 Eigentumswohnungen
- Uhlandstr. 103: geplante 55 Eigentumswohnungen
- Goslarer Ufer 1: 93 Eigentumswohnungen

Dr. M. W. hat 2005 Häuser mit Mietswohnungen von der Secura Wohnungsgesellschaft in Wilmersdorf erworben, die im unteren Preissegment lagen und mit WBS angemietet werden konnten, so die Häuser in der Fechnerstr. 6 und 6 a sowie in der Gasteiner Straße.
 

  1. Welche weiteren Bauvorhaben der Project Immobilien AG zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sind beantragt bzw. bereits genehmigt? (§ 172 Abs. 1 Satz 4 Baugesetzbuch) Sind für Wilmersdorf „Erhaltungsgebiete“ geplant und wenn nein, warum nicht?
     
  2. Seit Februar/März 2016 steht eine Mietswohnung in der Fechnerstr. 6 a (2. OG) leer. Hat der Eigentümer eine Umwandlung von Wohnungen in eine Eigentumswohnung beantragt und sollen weitere Mietwohnungen des Eigentümers in Eigentumswohnungen umgewandelt werden?
     
  3. Ist es zutreffend, dass Immobilien M. Ostermann mit seinen Standorten in der Brandenburgischen Str. 16 und am Volkspark 31 in den letzten Jahren weder eine Gewerbeanmeldung unternommen noch eine Gewerbesteuer an das Bezirksamt entrichtet hat? Trifft das auch auf den Standort Handjerystr. 19 zu?
     

 

9. Einwohnerfrage              Ulrike Kopetzky

              Zweckentfremdung von Mietwohnungen

              (schriftliche Beantwortung)

 

  1. Gegen welche und gegen wie viele Eigentümer, Hausverwaltungen in Charlottenburg-Wilmersdorf waren bzw. sind Zweckentfremdungsverbotsverfahren beim Bezirksamt anhängig?
     
  2. Welche und wie viele Zweckentfremdungsverbotsverfahren waren/sind gegen den Eigentümer Dr. M. W. (Immobilien M. Ostermann) anhängig?
     
  3. Was hat das Bezirksamt unternommen, um Zweckentfremdung effektiv zu unterbinden bzw. was beabsichtigt es zu tun?

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

  1. Gegen welche und gegen wie viele Eigentümer, Hausverwaltungen in Charlottenburg-Wilmersdorf waren bzw. sind Zweckentfremdungsverbotsverfahren beim Bezirksamt anhängig?
     

Bisher gibt es 2139 Amtsverfahren, 1350 Antragsverfahren und rund 1000 gemeldete Ferienwohnungen, die zurückgeführt werden müssen. Daneben Ordnungswidrigkeitsverfahren, sowie Widerspruch und Klageverfahren.

 

Es gibt keine Auswertungsmöglichkeit zur Listenerstellung von Eigentümern oder Hausverwaltungen, auch keine Trennung Miet- und Eigentumswohnungen.

 

Auch ist die Veröffentlichung solcher Listen nicht vom Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gedeckt.

 

  1. Welche und wie viele Zweckentfremdungsverbotsverfahren waren/sind gegen den Eigentümer Dr. M. W. (Immobilien M. Ostermann) anhängig?
     

Diese Veröffentlichung ist nicht vom IFG gedeckt.

 

  1. Was hat das Bezirksamt unternommen, um Zweckentfremdung effektiv zu unterbinden bzw. was beabsichtigt es zu tun?

 

Das Gesetz sieht unterschiedliche Möglichkeiten vor, wie die Versagung eines Antrags und bei Amtsverfahren die Rückführungsanordnung mit oder ohne Zwangsgeldfestsetzung, sowie Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren.

 

Alle diese Maßnahmen setzen jedoch eine gründliche umfassende Ermittlung voraus, da die meisten Anzeigen weder die genaue Lage einer Wohnung, noch die Daten der Eigentümer beinhalten.

 

Die gesetzlich vorgeschrieben Stellungnahmefristen sind hier jeweils einerseits zu beachten, sowie die Tatsache dass die Erkenntnisse oder Einlassungen auch überprüft werden müssen. Dies gestaltet sich sehr schwierig - auch vor dem Hintergrund der bisher zu geringen Personalausstattung, dem sprunghaften Anstieg von Bürgeranzeigen durch die anonymisierte Zweckentfremdungsanzeigefunktion auf der Internetseite der Senatsverwaltung sowie der Kontrolle über die reguläre Vermietung von den rund 1000 angemeldeten Ferienwohnungen nach Auslaufens der Übergangsfrist. Des Weiteren nehmen Widerspruchs- und Klageverfahren ebenfalls stark zu.

 

Oft stellt sich auch eine vermeintliche Zweckentfremdung als unbegründet heraus.

 

Die von der Senatsverwaltung zusätzlich avisierten 4 Mitarbeiter sind in unserem Bezirk noch nicht vollständig, 2 Mitarbeiter sind seit 1.07.16, einer ab 1.08.16 bei uns tätig. Alle verfügen aber nicht über die umfassenden, notwendigen und speziellen Verwaltungskenntnisse und befinden sich in der Einarbeitungsphase, welche die bisherigen Mitarbeiterinnen auch noch zusätzlich bindet.

 

Für den gleichen Arbeitsumfang bei Einstellung der Verfolgung der Zweckentfremdung in der Vergangenheit waren 17 Mitarbeiter im fusionierten Bezirk tätig und zusätzlich noch bis zu 3 Widerspruchsbearbeiter. Heute sind es 7 Mitarbeiter mit der Allzuständigkeit!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dagmar König

 

 

10. Einwohnerfrage              Ulrike Kopetzky

              Planung von Erhaltungsgebieten bezüglich der

              Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen

              (schriftliche Beantwortung)

 

  1. Welche bzw. wie viele Eigentümer, Hausverwaltungen haben Anträge auf Umwandlung von Mietwohnungen (Sanierung/Entmietung/Abriss/Neubau) in Eigentumswohnungen in den letzten fünf Jahren gestellt und wie viele wurden bewilligt bzw. abgelehnt?
     
  2. Wie viele Mietwohnungen bzw. Quadratmeter sind dem Bezirk seit fünf Jahren durch die Umwandlung verloren gegangen bzw. gehen verloren und sind somit dem Mietwohnungsmarkt entzogen worden oder werden entzogen?
     
  3. Wie viele Mietwohnungen im „unteren Preissegment“ wurden damit dem bezirklichen Mietwohnungsmarkt entzogen?
     
  4. Plant der Bezirk „Erhaltungsgebiete“ einzurichten und wenn nein, warum nicht?

 

11. Einwohnerfrage              Ulrike Kopetzky

              Zutritt einer Wohnung ohne Gerichtsbeschluss

              (schriftliche Beantwortung)

 

Nicht öffentlich!

 

 

12. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Uhlandstraße 103

              (schriftliche Beantwortung)

 

  1. Was genau hat das Bezirksamt unternommen, um den Abriss des Wohnhauses an der Ecke Uhland/Berliner Straße zu verhindern (mit Datumsangaben)?
     
  2. Wenn es dem Bezirksamt tatsächlich um die Erhaltung preiswerten Wohnraums ging, warum ist es dann nicht in Berufung gegangen, auch wenn das Rechtsamt das für „nicht vielversprechend“ (BzStRin König) hielt, denn dies war doch die einzige Chance, das Gebäude zu erhalten?
     
  3. Welche Rolle hat der Senat im Einzelnen in dieser Angelegenheit gespielt?
     
  4. Welche Immobilien – außer Uhlandstraße 103 (geplante bzw. existierende Eigentumswohnungen: 55), Blissestraße 24a (25), Durlacher Straße 5 (280) und Prinzregentenstraße 11 (25) – gehören der „Project Immobilien AG“ sonst noch in Wilmersdorf und Charlottenburg?

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

Vorbemerkung: Richtigerweise ist das Gebäude Berliner Str. 137 hier Verfahrensgegenstand.

 

  1. Was genau hat das Bezirksamt unternommen, um den Abriss des Wohnhauses an der Ecke Uhland/Berliner Straße zu verhindern (mit Datumsangaben)?
     

Das Bezirksamt hat alle ihm rechtlich möglichen Schritte unternommen, um den Abriss des bestehenden Wohnraums zu verhindern. Mit diesem Anliegen ist es jedoch letztlich – wie bekannt – vor Gericht gescheitert.

Der detaillierte Arbeitsvorgang des Fachbereichs Wohnen ergibt sich inklusive Datumsangaben aus dem Urteil VG 1 L 317.15.

 

  1. Wenn es dem Bezirksamt tatsächlich um die Erhaltung preiswerten Wohnraums ging, warum ist es dann nicht in Berufung gegangen, auch wenn das Rechtsamt das für „nicht vielversprechend“ (BzStRin König) hielt, denn dies war doch die einzige Chance, das Gebäude zu erhalten?
     

Nach Einschätzung sowohl der Fachebene als auch des Rechtsamtes erschien – in  Auswertung des ergangenen Urteils – die  Erhaltung des Wohnraums höchstwahrscheinlich nicht durchsetzbar, da beim Zustand des Gebäudes die Kosten der Sanierung die zu erwartenden Mieteinnahmen bei einer 10 Jahresbetrachtung übersteigen würden und es sich damit nicht um schützenswerten Wohnraum nach dem Zweckentfremdungsverbotgesetz handelt. Erschwerend kam hinzu, dass durch die Bebbauung des gesamten Areals auch mehr Wohnraum entstehen wird. In Abwägung dieser Sachverhalte wurde angesichts der äußerst begrenzten personellen Ressourcen für die Verfolgung der Zweckentfremdung der Fokus auf aussichtsreichere Maßnahmen gelegt.

 

  1. Welche Rolle hat der Senat im Einzelnen in dieser Angelegenheit gespielt?
     

Der Senatsverwaltung wurde das Urteil zur Kenntnisnahme übersandt mit der Bitte um Prüfung, ob wegen der grundsätzlichen und bezirksübergreifenden Bedeutung von dort Rechtsmitteln eingelegt werden sollten. Die zuständige Senatsverwaltung hat den Sachverhalt aber wie der Bezirk beurteilt und von weiteren diesbezüglichen Aktivitäten Abstand genommen. 

 

  1. Welche Immobilien – außer Uhlandstraße 103 (geplante bzw. existierende Eigentumswohnungen: 55), Blissestraße 24a (25), Durlacher Straße 5 (280) und Prinzregentenstraße 11 (25) – gehören der „Project Immobilien AG“ sonst noch in Wilmersdorf und Charlottenburg?

 

Aus Gründen des Datenschutzes können hierzu keine Angaben gemacht werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dagmar König

 

13. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Schlageterstein

              (schriftliche Beantwortung)

 

1956 wurde der Gedenkstein für Leo Schlageter – im Mai 1933 von den Nationalsozialisten zum Gedenken an den „ersten Soldaten des Dritten Reiches“ in der Wilhelmsaue/Ecke Mehlitzstraße errichtet – stillschweigend in einen Gedenkstein für die ehemalige Dorfaue umgewidmet. Es gibt keinen Hinweis auf seine ursprüngliche Funktion.

 

  1. Hat das Bezirksamt vor, an diesem Gedenkstein einen solchen Hinweis anzubringen, wie es Großräschen in einem ähnlichen Fall der Umwidmung getan hat?
     
  2. Wird das Bezirksamt das Versäumnis 60 Jahre nach der Umwidmung nunmehr umgehend selbst nachholen, oder beabsichtigt es, die Angelegenheit der Gedenktafelkommission mit der ihr eigenen langwierigen Prozedur zu überantworten?

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

Zu 1. und 2.)

Die Recherchen des Bezirksamtes zur Thematik haben ergeben, dass Leo Schlageter in rechtsradikalen Kreisen nach wie vor als Widerstandskämpfer gefeiert wird. Das lässt sich in entsprechenden Foren nachverfolgen.

 

Damit wird an den sogenannten „Schlageterkult“ erinnert, der bereits 1923 begann und bis zum Ende des Nationalsozialismus anhielt. Danach wurden zahlreiche Steine schon ab 1946 „geschleift“. Die Umwidmung an bezeichneter Stelle ist somit kein Einzelfall.

 

Es ist nicht das Anliegen des Bezirksamtes, diesen Kult zu unterstützten. Die letztendliche  Entscheidung dazu obliegt allerdings der Gedenktafelkommission, die von der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf gerade für diesbezügliche Fragen bzw. Angelegenheiten zu Ehrungen und Erinnerungskultur im Bezirk beauftragt ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dagmar König

 

 

14. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Reduzierung der CO2-Emissionen im Bezirk

              (schriftliche Beantwortung)

 

Ein wesentliches Ziel der bezirklichen Umweltpolitik ist die „Verringerung von CO2-Emissionen“ (BzStR Schulte im Februar 2016 im Umweltausschuss).

 

1. CO2-Emissionen-Verringerung

Nachdem das Bezirksamt im Dezember 2015 die Antwort verweigert hatte mit dem Hinweis auf ein „Controlling-System“, das die Beantwortung vor September 2016 verbiete, frage ich jetzt im September 2016 erneut:

 

  1. Welche positiven Auswirkungen auf die klimatischen Gegebenheiten, insb. die CO2-Emissionen, sind durch die modellhafteTätigkeit eines Klimaschutzmanagements südlich des Klausenerplatzes seit dem 1.8.2014 nachweislich im Gesamtbezirk eingetreten?

 

2. Elektroautos

Für 2016 haben Sie im Rahmen eines Modellversuchs die „Förderung der Elektromobilität“ ins Auge gefasst. Laut der wissenschaftlichen Studie „Ökologische Folgen von Elektroautos" des Umwelt- und Prognose-Instituts (UPI) aus dem Jahr 2015 (http://www.t-online.de/auto/alternative-antriebe/id_78580036/das-elektroauto-ist-nicht-sauberer-als-ein-verbrenner.html) verursacht ein Elektroauto, pro km gerechnet, bis zum Jahr 2030 etwa die gleichen CO2-Werte wie ein Benziner oder Diesel (unter Berücksichtigung der Herstellung von Fahrzeug und Batterien sowie der Stromerzeugung); außerdem wird es zu 50 % als Zweitwagen angeschafft und erhöht zusätzlich die Anzahl der Autos:

 

  1. Warum propagieren Sie in Kenntnis dessen trotzdem das Elektroauto als Mittel der Verringerung des CO2-Ausstoßes?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich wie folgt:             

 

zu 1. (C02-Emissionen):

 

Die Tätigkeit des Klimaschutzmanagements wird regelmäßig im zuständigen Fachausschuss der BVV dargestellt, letztmalig in der Sitzung am 16.02.2016. Hier wurden Rückblick und Ausblick ausführlich dargestellt und die BVV sprach sich für eine Verlängerung des Projektes aus.

 

Wie Ihnen bekannt ist, wurden im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes verschiedene Projekte bzw. Maßnahmen definiert und auch bereits umgesetzt. Des Weiteren wurde auch wiederholt verdeutlicht, dass sich aus einzelnen Maßnahmen keine unmittelbaren Auswirkungen auf mögliche CO2-Reduzierungen darstellen lassen. So kann beispielhaft keine Aussage dazu getroffen werden, ob Anwohner*innen die an Energieberatungsveranstaltungen teilgenommen haben, anschließend auch die gegebenen Anregungen umsetzen oder eben nicht.

 

Zuständig für die Berechnung von Energie- und C02-bilanzen im Land Berlin ist das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. Die letzte dort veröffentlichte Bilanz stammt aus dem Jahr 2013. Aktuellere Zahlen liegen für Berlin noch nicht vor.

 

Zu 1. (Elektroautos)

 

Die Aussage zum CO2- Verbrauch lässt sich so pauschal wie in der Frage angenommen nicht treffen, da die CO2 -Bilanz der E-Autos entscheidend vom eingesetzten Strommix abhängt (über 50% der CO2- Emissionen des Fahrzeugs hängen von der Energiebereitstellung ab). Je höher der Anteil regenerativer Energien zukünftig wird, desto positiver fällt die Gesamtbilanz aus. Nichts desto trotz ist die Bilanz von Elektrofahrzeugen auch mit dem aktuellen Strommix in Deutschland positiv. Je nach Einsatzort, Fahrleistung, Autogröße, Reichweite, Herstellung etc. können CO2- Emissionen schon jetzt 40% geringer sein („Umweltbilanzen Elektromobilität“ vom Ifeu ; BMUB). Hinzu kommen die beträchtlichen Vorteile bei Lärm und Abgas (Feinstaub, NOx), die in Anbetracht der ganz erheblichen Immissionsbelastungen insbes. in den innerstädtischen Quartieren Berlins und damit auch im Klausenerplatz-Kiez einen weiteren wichtigen Vorteil darstellen.

 

Generell lässt sich zu Ihren Anmerkungen bzgl. Zweitwagen Folgendes festhalten: Nach einer DLR - Studie ersetzt das Elektroauto als Zweitwagen in den meisten Fällen ein bereits vorhandenes Zweitauto. Bei der Frage nach dem Alter der ersetzten Fahrzeuge zeigt sich deutlich, dass vorwiegend ältere und konventionelle Fahrzeuge ersetzt werden. Im Durchschnitt waren die Fahrzeuge 12 Jahre alt und die Elektrofahrzeuge häufig kleiner als die ersetzten Fahrzeuge. Zudem waren mehr als 90 % der Befragten mit dem Elektrofahrzeug genauso zufrieden oder zufriedener als mit ihrem ersetzten Fahrzeug. (Quelle: DLR: Erstnutzer von Elektrofahrzeugen in Deutschland, Mai 2015).

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

Bezirksstadtrat

 

 

15. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              „Ökokiez 2020“

              (Schriftliche Beantwortung)

Zwei Aktionen werden im „Ökokiezes 2020“ in diesem Jahr besonders herausgestellt:

 

„Urban Gardening“

Seit Jahr und Tag werden überall im Bezirk von Bürgern ganz aus eigenem Antrieb – trotz anfänglichen bezirksamtlichen Widerstandes – Baumscheiben bepflanzt (und Bäume gegossen):

 

  1. Wofür braucht es da dieses „Projekt“ eines „Klimaschutzmanagers“, für dessen Jahresgehalt von über 30.000 Eu allein man drei Jahre lang je 30.000 „Kiezbäume“ pflanzen könnte?

 

Geldmittel für Projekt „Urban Gardening“

 

  1. Wie viel Geld wurde aus dem Senatstopf für „Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften“ (FEIN) und aus anderen Quellen für die Aktion „Urban Gardening“ verwendet?

 

Bevorzugung des Bezirksamtes gegenüber Bürgern bei „Urban Gardening“

 

  1. Ist es zutreffend, dass das Bezirksamt (Umweltamt) die Gelder aus dem FEIN-Topf „außer der Reihe“ erhielt, indem es gegenüber den auf Zuschuss wartenden normalen Bürgern bevorzugt bedient wurde?

 

„Kiezbaum statt Plastiktüten“ I

Vor dem Laden des ersten Unterstützers an der Ecke Nehring-/Seelingstraße wurde bereits nach wenigen Wochen die Hinweistafel auf diese Aktion entfernt. Deren Ziel ist es, 10.000 Tüten zu vermeiden und dafür je 0,05 Eu zu sammeln, um 500 Eu für 1 Baum zusammenzutragen:

 

  1. Wie viel Geld ist seit Aktionsbeginn am 1.2.2016 in über einem halben Jahr bis zum 1.9.2016 gesammelt worden?

 

„Kiezbaum statt Plastiktüten“ II

Das Bezirksamt hatte den Bürgern empfohlen: „Sagen Sie an der Kasse: ‚Kiezbaum statt Plastiktüte‘!“:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, inwieweit die Anwohner des „Ökokiezes 2020“ dieser bezirksamtlichen Empfehlung nachgekommen sind?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich wie folgt:

             

Vorbemerkung:

 

Das Bezirksamt weist zum wiederholten Mal darauf hin, dass der „Ökokiez 2020“ ein Vorhaben des Kiezbündnisses und nicht des Bezirksamtes ist. Das Bezirksamt ist im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes und dessen Umsetzung tätig.

 

Zu 1.

 

Das Projekt „Urban Gardening im Klausenerplatzkiez“ ist ein Projekt des Kiezbündnisses Klausenerplatz e.V. Im Rahmen des Klimaschutzkonzepts unterstützt der Klimaschutzmanager das Projekt.

 

Zu 2.

 

Es wurden aus dem diesjährigen Programm „Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften – Pilotprojekte“ für dieses Projekt 21.600 Euro zur Verfügung gestellt.

 

Zu 3.

 

Nein. Die FEIN-Mittel werden einmal mit einer entsprechenden Summe für Einzelmaßnahmen bewilligt werden und zum anderen mit einer entsprechenden Summe für Pilotprojekte.

 

Zu 4. und 5.

 

Die Wahrnehmung des Fragestellers wird seitens des Bezirksamtes nicht geteilt. Das Aktionsschild stand mehrere Monate vor dem Eingangsbereich des Ladens. Des Weiteren hängen die Plakate zur Aktion nach wie vor zusätzlich seit dem ersten Tag an der Eingangstür aus. Nunmehr beteiligen sich insgesamt 9 Läden aus dem Kiez an der Aktion, die bisher insgesamt 200,45 Euro eingenommen hat. Diese Zahlen werden monatlich aktualisiert und sind öffentlich im Kiezschaufenster nachzulesen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

Bezirksstadtrat

 

 

16. Einwohnerfrage              Ulrike Kopetzky

              Nichtbearbeitung der Petition Nr. 105 v. 1.4.2015

              (schriftliche Beantwortung)
 

  1. Auf welcher Rechtsgrundlage bearbeitet die BVV die Petition nicht?
     
  2. Beabsichtig die BVV und die o. g. Personen weiterhin die Rechtsgrundlage des BlnDSG und der IFG Berlin in Charlottenburg-Wilmersdorf nicht anzuwenden?
     
  3. Beabsichtigt der Stadtrat Herr Engelmann die Arbeit des behördlichen Datenschutzbeauftragten Herrn Weber auch weiterhin zu behindern und ihm/der Fragestellerin weder Akteneinsicht zu gewähren nocht eine datenschutzrechtliche Beratung bei Herrn Weber zu ermöglichen?
     
  4. Beabsichtigen die o. g. Bezirksstadträte/-innen wie auch der Bezirksbürgermeister ebenfalls die Arbeit der Berliner Datenschutzbeauftragten zu behindern und unrichtige Auskünfte zu erteilen?
     

 


 

 
 

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