Drucksache - 1655/4
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Die BVV beschließt in Ergänzung bzw. Änderung im Punkt der Mietbelastung zur DS-Nr: 0968/4:
Die BVV erwartet vor der Beschlussfassung eines Bebauungsplanes eine umfangreiche Berichterstattung darüber, wie mit den Bestandsmieterinnen und –mietern umgegangen wird. Dabei muss ihnen auf Wunsch mindestens gleichwertiger Wohnraum zur vergleichbaren Nettokaltmiete sowohl während als auch nach der Fertigstellung der Baumaßnahme zur Verfügung gestellt werden. Vorrangig für Familien mit Kindern sind Umsetzungswohnungen im näheren Umfeld sicherzustellen. Die Umsetzungskosten sind von der Eigentümerin zu übernehmen. Die Mieterinnen und Mieter sollen weiterhin kontinuierlich über die Planung informiert werden. Vor Beschlussfassung über den Bebauungsplan sollen den Mieterinnen und Mietern Grundrisse sowie Konditionen für die Umsetzungswohnungen sowie die neuen Wohnungen bekannt sein und zumindest ein Vorvertrag darüber unterschrieben worden sein.
Um eine Abwicklung der Umsetzung zu unterstützen, prüft das BA die Erteilung von Umsetzungsscheinen.
Weiterhin fordert die BVV die Deutsche Wohnen auf, ihr Verkehrskonzept an die tatsächlichen Bedarfe anzupassen.
Die Aufforderungen an das Bezirksamt und an die Deutsche Wohnen aus der Drucksache 0968/4 bleiben bestehen.
Der BVV ist bis zum 30.11.2016 zu berichten.
Judith Stückler Bezirksverordnetenvorsteherin
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