Die Bezirksverordnetenversammlung
beschließt den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf des Ergänzungsplan 2007 in
der als Anlage beigefügten Fassung.
Die BVV ermächtigt das Bezirksamt,
Änderungen in den Zuweisungen oder einzelner Titel, die durch Entscheidungen
der Senatsverwaltung für Finanzen, des Senats oder des Abgeordnetenhauses von
Berlin herbeigeführt werden, in den von der BVV beschlossenen Entwurf des
Ergänzungsplans einzuarbeiten. Dies gilt auch für Änderungen, die auf Grund von
offensichtlichen Fehlern – wie z. B. Schreib- und Rechenfehler –
bis zur Einreichung an das Abgeordnetenhaus von Berlin berichtigt werden
können.
Dr. Marianne Suhr
Bezirksverordnetenvorsteherin
Begründung:
Bei wesentlicher Änderung der
Einnahmen, Ausgaben oder Verpflichtungsermächtigungen des Bezirkshaushaltsplans
kann das Bezirksamt der Bezirksverordnetenversammlung dazu einen Ergänzungsplan
zur Beschlussfassung vorlegen. Dies gilt nicht in den Fällen des § 37 Abs. 6
und 7, § 38 Abs. 1 Satz 2 und des § 46 LHO. Der Ergänzungsplan muss in
Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein; er darf übergeordneten
Zielvorstellungen von Abgeordnetenhaus und Senat nicht widersprechen. Der
Ergänzungsplan ist nach Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung
vom Bezirksamt dem Abgeordnetenhaus und der Senatsverwaltung für Finanzen
zuzuleiten.
Die
Aufstellung eines Ergänzungsplans (§ 33 Abs. 2 LHO) ist erforderlich, wenn
durch Anwendung der ansonsten zur Verfügung stehenden haushaltsrechtlichen
Instrumente eine ausreichende haushaltsrechtliche Grundlage für die Leistung
von Ausgaben oder das Eingehen von Verpflichtungen nicht geschaffen werden
kann. Dem Bezirksamt bleibt es unbenommen, in einen Ergänzungsplan auch
Sachverhalte aufzunehmen, für die andere haushaltsrechtliche Instrumente zur
Verfügung stehen. Neue Stellen (Planstellen für Beamte und Stellen für
Angestellte oder Arbeiter) können durch den Ergänzungsplan nicht geschaffen
werden. Soweit der Ausgleich des Ergänzungsplans nur durch eine Erhöhung der
Globalsummen sichergestellt werden kann, setzt seine Aufstellung eine
entsprechende Zusage der Senatsverwaltung für Finanzen über die Erhöhung der
Globalsummen voraus. Eine derartige Zusage liegt nicht vor und ist auch nicht
in Aussicht gestellt worden. Insofern ist das Volumen für das Haushaltsjahr
2007 des Doppelhaushaltsplans 2006/2007 (Beschluss des Abgeordnetenhauses von
Berlin) für die Aufstellung eines Ergänzungsplans verbindlich. Das heißt, dass
auf Grund der Beschlusslage weder die Gesamtsumme der Einnahmen noch die der
Ausgaben unter- oder überschritten werden dürfen. Somit ist der Ergänzungsplan
für das Haushaltsjahr 2007 primär zur Auflösung der veranschlagten Pauschalen
und sekundär zur Bereinigung von Unzulänglichkeiten, die durch die Spiegelung
des Haushaltsjahres 2006 entstanden sind, vorgesehen.
Durch
die 1. und 2. Fortschreibung der Globalsumme hat sich diese für den Bezirk
Charlottenburg-Wilmersdorf um insgesamt 14.689,0 TEUR verringert. Unter
Berücksichtigung des positiven Jahresergebnisses 2005 in Höhe von 7.826,4 TEUR
und den übrigen saldierten Fortschreibungstatbeständen bei den Einnahmen und
Ausgaben, ergibt sich insgesamt eine Verringerung des verfügbaren
Gesamtvolumens um 4.142,0 TEUR. Dadurch kommt es zu einer Überschreitung der
1%Grenze für die Veranschlagung von Pauschalen. Deshalb hat die
Senatsverwaltung für Finanzen vom Bezirk gefordert, einen Ergänzungsplan zu
erstellen und diesen dem Hauptausschuss zur Billigung vorzulegen. Der
Ergänzungsplan 2007 – als Instrument der Haushaltswirtschaft (nicht der
Haushaltsplanung) – beschränkt sich deshalb nur auf die unbedingt
erforderlichen Anpassungen, da die Bereinigung nicht ansatzbezogen erfolgen
kann, sondern erst mit der Basiskorrektur der Senatsverwaltung für Finanzen zum
Ende des Haushaltsjahres 2007. Die Umsetzung des Ergänzungsplans erfolgt bis
dahin über bezirkliche haushaltswirtschaftliche Sicherungsmaßnahmen u.a.
Verhängung von Sperren. Bis zur Billigung gilt ab dem 01.01.2007 die vorläufige
Haushaltswirtschaft analog Artikel 89 Abs. 1 VvB. Zur Vermeidung dieser haushaltwirtschaftlichen
Einschränkungen ist vorgesehen, dem Hauptausschuss bis spätestens06.12.2006 einen von der BVV beschlossenen Ergänzungsplan vorzulegen, damit
dieser noch am 13.12.2006 gebilligt werden kann. Mit der 1. Lesung in der BVV
erhält die Senatsverwaltung für Finanzen (gemäß LHO) zeitgleich den vom BA
beschlossenen Ergänzungsplan für Nachschauarbeiten.
Rechtsgrundlage:
§§
4, 12, 15, 36, 38 BezVG;
§
33 LHO
Haushaltsmäßige
Auswirkungen:
Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben:siehe Anlage
Berichterstatterin:Bezirksbürgermeisterin
Thiemen
Anlage:
Entwurf
des Ergänzungsplans 2007
Monika Thiemen
Bezirksbürgermeisterin
"verfügbarer"
Kapitel
Titel
Feld
Ansatz
Veränderungen
Ansatz
Erläuterung
bisher
+
-
NEU
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
EINNAHMEN
37 36
111 10
E05
2.066,0
0,0
837,0
1.229,0
1. Fortschreibung der Globalsumme; Veränderung der Vorgabe für E05
40 21
111 57
E05
6.082,0
2.962,0
0,0
9.044,0
1. Fortschreibung der Globalsumme; Veränderung der Vorgabe für E05
59 09
124 01
E03
2.077,0
0,0
787,0
1.290,0
Auflösung der pauschalen Mindereinnahme (korrespondiert mit 59 50 / 372
01)
59 50
131 10
E02
1,0
596,6
0,0
597,6
Anteilige Einnahmen aus Grundstücksverkäufen des Liegenschaftsfonds
59 50
360 20
E01
1,0
7.825,4
0,0
7.826,4
Jahresergebnis 2005
59 50
372 01
E03
-787,0
787,0
0,0
0,0
Auflösung der pauschalen Mindereinnahme (korrespondiert mit 59 09 / 124
01)
59 50
386 30
E01
378.102,0
0,0
14.317,0
363.785,0
1. Fortschreibung der Globalsumme
59 50
386 30
E01
363.785,0
0,0
372,0
363.413,0
2. Fortschreibung der Globalsumme
Gesamt Einnahmen
751.327,0
12.171,0
16.313,0
747.185,0
AUSGABEN
33 03
681 02
Z
29,1
0,0
6,0
23,1
1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben Z-Teil (Rest)
33 04
636 12
Z
391,0
0,0
83,0
308,0
1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben Z-Teil (Rest)
35 11
631 07
T
94,6
0,0
0,4
94,2
1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil (Rest)
35 20
681 24
T
7,5
0,0
1,6
5,9
1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil (Rest)
37 30
636 21
T
1.622,0
0,0
201,0
1.421,0
1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil (Unfallkasse)
39 10
684 20
T
396,0
0,0
46,0
350,0
1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil
(Insolvenzordnung)
39 11
636 01
T
327,0
125,8
0,0
452,8
1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil
(Krankenhilfe)
39 11
636 21
T
39,0
0,0
15,4
23,6
1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil (Unfallkasse)
39 11
671 17
T
44,0
0,0
33,6
10,4
1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil (Rest)
39 11
671 26
T
12.600,0
0,0
1.456,4
11.143,6
1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil (Hilfe in
besonderen Lebenslagen - entgeltfinanzierte Betreuungsleistungen -)
39 11
863 22
Z
740,0
0,0
164,0
576,0
1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben Z-Teil (Darlehen)
39 12
633 01
Z
40,0
0,0
40,0
0,0
1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben Z-Teil (Rest)
39 12
681 07
Z
215,0
0,0
50,0
165,0
1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben Z-Teil (Rest)
39 12
681 34
Z
700,0
0,0
200,0
500,0
1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben Z-Teil (Rest)
39 12
863 22
Z
600,0
0,0
300,0
300,0
1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben Z-Teil (Darlehen)
noch Ausgaben
39 60
863 19
Z
500,0
0,0
400,0
100,0
1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben Z-Teil (Darlehen)
40 20
671 51
T
3.515,0
0,0
263,0
3.252,0
1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil (Rest)
40 21
636 21
T
80,0
25,0
0,0
105,0
1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil (Unfallkasse)
40 21
671 09
T
47.425,0
0,0
1.439,0
45.986,0
1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil (Kita)
40 42
671 31
T
2.000,0
0,0
127,0
1.873,0
1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil (Hilfe zur
Erziehung)
40 42
671 45
T
74,5
0,0
0,5
74,0
1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil (Hilfe zur
Erziehung)
40 42
671 46
T
9.085,0
0,0
154,0
8.931,0
1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil (Hilfe zur
Erziehung)
40 42
671 49
T
2.100,0
0,0
400,0
1.700,0
1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil (Hilfe zur
Erziehung)
40 42
671 58
T
1.100,0
0,0
300,0
800,0
1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil (Hilfe zur
Erziehung)
40 42
671 60
T
250,0
0,0
50,0
200,0
1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil (Rest)
40 42
671 78
T
1.200,0
0,0
350,0
850,0
1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil (Hilfe zur
Erziehung)
40 42
671 86
T
1.200,0
0,0
307,0
893,0
1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil (Hilfe zur
Erziehung)
40 44
863 22
Z
50,0
0,0
50,0
0,0
1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben Z-Teil (Darlehen)
40 45
671 26
T
900,0
41,4
0,0
941,4
1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil (Hilfe in
besonderen Lebenslagen - entgeltfinanzierte Betreuungsleistungen -)
40 45
863 22
Z
1,0
0,0
1,0
0,0
1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben Z-Teil (Darlehen)
41 10
684 73
T
3.908,0
96,0
0,0
4.004,0
1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil (Psychiatrie-
Entwicklungs-Programm)
44 10
671 21
Z
302,0
0,0
80,0
222,0
1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben Z-Teil (Rest)
59 09
681 02
Z
24,3
0,0
5,8
18,5
1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben Z-Teil (Rest)
59 50
462 01
P
0,0
-2.339,0
0,0
-2.339,0
Pauschale Minderausgaben für Personalausgaben im Rahmen der Option
59 50
971 01
A09
0,0
446,0
0,0
446,0
Pausch. Mehrausgabe aufgrund zweckgeb. Basiskorrektur (im
Jahresergebnis enth.)
59 50
972 03
A09
-6.130,0
3.844,3
0,0
-2.285,7
Verlagerung des Kinder- und Jugendnotdienstes nach
Friedrichshain-Kreuzberg
nach 1. Fortschreibung
59 50
972 03
A09
-2.285,7
143,2
0,0
-2.142,5
Verlagerung des Kinder- und Jugendnotdienstes nach
Friedrichshain-Kreuzberg
nach 2. Fortschreibung
Gesamt Ausgaben
83.144,3
2.382,7
6.524,7
79.002,3
Zusammenfassung (Kontrolle volumenneutral)
Einnahmen
12.171,0
16.313,0
-4.142,0
Der Ergänzungsplan ist ein Instrument der Haushaltswirtschaft, nicht
der
Ausgaben
2.382,7
6.524,7
-4.142,0
Haushaltsplanung. Insofern werden keine Ansätze verändert, sondern
lediglich
die verfügbaren Mittel. Die endgültige Korrektur erfolgt am Jahresende
durch
"verfügbares" Haushaltsvolumen nach
Ergänzungsplan 2007
die Basiskorrektur der Senatsverwaltung für Finanzen. Eine Besonderheit
ist der
EINNAHMEN
490.717,1
12.171,0
16.313,0
486.575,1
Kinder- und Jugendnotdienst, der unterjährig über Umsetzung nach § 50
LHO
AUSGABEN
490.717,1
2.382,7
6.524,7
486.575,1
zwischen den betroffenen Bezirken korrigiert werden muss, obwohl die
Mittel
VE
1.956,0
0,0
0,0
1.956,0
hierfür bereits über die 1. bzw. 2. Fortschreibung verlagert worden
sind.