Drucksache - 0005/3  

 
 
Betreff: Ergänzungsplan 2007
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abteilung Finanzen, Bildung und Kultur 
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
26.10.2006 
1. konstituierende Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Haushaltsausschuss Beratung
08.11.2006 
1. Öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.11.2006 
3. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussempfehlung vom 09.11.2006
Beschluss vom 27.11.2006

Die BVV möge beschließen:

Die BVV beschließt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf des Ergänzungsplan 2007 in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Die BVV ermächtigt das Bezirksamt, Änderungen in den Zuweisungen oder einzelner Titel, die durch Entscheidungen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin herbeigeführt werden, in den von der BVV beschlossenen Entwurf des Ergänzungsplans einzuarbeiten. Dies gilt auch für Änderungen, die auf Grund von offensichtlichen Fehlern – wie z. B. Schreib- und Rechenfehler – bis zur Einreichung an das Abgeordnetenhaus von Berlin berichtigt werden können.

 

Dr. Marianne Suhr

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

Begründung:

Bei wesentlicher Änderung der Einnahmen, Ausgaben oder Verpflichtungsermächtigungen des Bezirkshaushaltsplans kann das Bezirksamt der Bezirksverordnetenversammlung dazu einen Ergänzungsplan zur Beschlussfassung vorlegen. Dies gilt nicht in den Fällen des § 37 Abs. 6 und 7, § 38 Abs. 1 Satz 2 und des § 46 LHO. Der Ergänzungsplan muss in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein; er darf übergeordneten Zielvorstellungen von Abgeordnetenhaus und Senat nicht widersprechen. Der Ergänzungsplan ist nach Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung vom Bezirksamt dem Abgeordnetenhaus und der Senatsverwaltung für Finanzen zuzuleiten.

Die Aufstellung eines Ergänzungsplans (§ 33 Abs. 2 LHO) ist erforderlich, wenn durch Anwendung der ansonsten zur Verfügung stehenden haushaltsrechtlichen Instrumente eine ausreichende haushaltsrechtliche Grundlage für die Leistung von Ausgaben oder das Eingehen von Verpflichtungen nicht geschaffen werden kann. Dem Bezirksamt bleibt es unbenommen, in einen Ergänzungsplan auch Sachverhalte aufzunehmen, für die andere haushaltsrechtliche Instrumente zur Verfügung stehen. Neue Stellen (Planstellen für Beamte und Stellen für Angestellte oder Arbeiter) können durch den Ergänzungsplan nicht geschaffen werden. Soweit der Ausgleich des Ergänzungsplans nur durch eine Erhöhung der Globalsummen sichergestellt werden kann, setzt seine Aufstellung eine entsprechende Zusage der Senatsverwaltung für Finanzen über die Erhöhung der Globalsummen voraus. Eine derartige Zusage liegt nicht vor und ist auch nicht in Aussicht gestellt worden. Insofern ist das Volumen für das Haushaltsjahr 2007 des Doppelhaushaltsplans 2006/2007 (Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin) für die Aufstellung eines Ergänzungsplans verbindlich. Das heißt, dass auf Grund der Beschlusslage weder die Gesamtsumme der Einnahmen noch die der Ausgaben unter- oder überschritten werden dürfen. Somit ist der Ergänzungsplan für das Haushaltsjahr 2007 primär zur Auflösung der veranschlagten Pauschalen und sekundär zur Bereinigung von Unzulänglichkeiten, die durch die Spiegelung des Haushaltsjahres 2006 entstanden sind, vorgesehen.

Durch die 1. und 2. Fortschreibung der Globalsumme hat sich diese für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf um insgesamt 14.689,0 TEUR verringert. Unter Berücksichtigung des positiven Jahresergebnisses 2005 in Höhe von 7.826,4 TEUR und den übrigen saldierten Fortschreibungstatbeständen bei den Einnahmen und Ausgaben, ergibt sich insgesamt eine Verringerung des verfügbaren Gesamtvolumens um 4.142,0 TEUR. Dadurch kommt es zu einer Überschreitung der 1%Grenze für die Veranschlagung von Pauschalen. Deshalb hat die Senatsverwaltung für Finanzen vom Bezirk gefordert, einen Ergänzungsplan zu erstellen und diesen dem Hauptausschuss zur Billigung vorzulegen. Der Ergänzungsplan 2007 – als Instrument der Haushaltswirtschaft (nicht der Haushaltsplanung) – beschränkt sich deshalb nur auf die unbedingt erforderlichen Anpassungen, da die Bereinigung nicht ansatzbezogen erfolgen kann, sondern erst mit der Basiskorrektur der Senatsverwaltung für Finanzen zum Ende des Haushaltsjahres 2007. Die Umsetzung des Ergänzungsplans erfolgt bis dahin über bezirkliche haushaltswirtschaftliche Sicherungsmaßnahmen u.a. Verhängung von Sperren. Bis zur Billigung gilt ab dem 01.01.2007 die vorläufige Haushaltswirtschaft analog Artikel 89 Abs. 1 VvB. Zur Vermeidung dieser haushaltwirtschaftlichen Einschränkungen ist vorgesehen, dem Hauptausschuss bis spätestens 06.12.2006 einen von der BVV beschlossenen Ergänzungsplan vorzulegen, damit dieser noch am 13.12.2006 gebilligt werden kann. Mit der 1. Lesung in der BVV erhält die Senatsverwaltung für Finanzen (gemäß LHO) zeitgleich den vom BA beschlossenen Ergänzungsplan für Nachschauarbeiten.

 

Rechtsgrundlage:

 

§§ 4, 12, 15, 36, 38 BezVG;

§ 33 LHO

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:     siehe Anlage

 

 

Berichterstatterin:          Bezirksbürgermeisterin Thiemen

 

 

 

Anlage:          

Entwurf des Ergänzungsplans 2007

 

 

 

 

 

 

Monika Thiemen

Bezirksbürgermeisterin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

"verfügbarer"

 

Kapitel

Titel

Feld

Ansatz

Veränderungen

Ansatz

Erläuterung

 

 

 

bisher

+

-

NEU

 

 

 

 

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EINNAHMEN

 

 

 

 

 

 

37 36

111 10

E05

2.066,0

0,0

837,0

1.229,0

1. Fortschreibung der Globalsumme; Veränderung der Vorgabe für E05

40 21

111 57

E05

6.082,0

2.962,0

0,0

9.044,0

1. Fortschreibung der Globalsumme; Veränderung der Vorgabe für E05

59 09

124 01

E03

2.077,0

0,0

787,0

1.290,0

Auflösung der pauschalen Mindereinnahme (korrespondiert mit 59 50 / 372 01)

59 50

131 10

E02

1,0

596,6

0,0

597,6

Anteilige Einnahmen aus Grundstücksverkäufen des Liegenschaftsfonds

59 50

360 20

E01

1,0

7.825,4

0,0

7.826,4

Jahresergebnis 2005

59 50

372 01

E03

-787,0

787,0

0,0

0,0

Auflösung der pauschalen Mindereinnahme (korrespondiert mit 59 09 / 124 01)

59 50

386 30

E01

378.102,0

0,0

14.317,0

363.785,0

1. Fortschreibung der Globalsumme

59 50

386 30

E01

363.785,0

0,0

372,0

363.413,0

2. Fortschreibung der Globalsumme

Gesamt Einnahmen

751.327,0

12.171,0

16.313,0

747.185,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AUSGABEN

 

 

 

 

 

 

33 03

681 02

Z

29,1

0,0

6,0

23,1

1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben Z-Teil (Rest)

33 04

636 12

Z

391,0

0,0

83,0

308,0

1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben Z-Teil (Rest)

35 11

631 07

T

94,6

0,0

0,4

94,2

1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil (Rest)

35 20

681 24

T

7,5

0,0

1,6

5,9

1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil (Rest)

37 30

636 21

T

1.622,0

0,0

201,0

1.421,0

1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil (Unfallkasse)

39 10

684 20

T

396,0

0,0

46,0

350,0

1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil (Insolvenzordnung)

39 11

636 01

T

327,0

125,8

0,0

452,8

1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil (Krankenhilfe)

39 11

636 21

T

39,0

0,0

15,4

23,6

1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil (Unfallkasse)

39 11

671 17

T

44,0

0,0

33,6

10,4

1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil (Rest)

39 11

671 26

T

12.600,0

0,0

1.456,4

11.143,6

1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil (Hilfe in besonderen Lebenslagen - entgeltfinanzierte Betreuungsleistungen -)

39 11

863 22

Z

740,0

0,0

164,0

576,0

1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben Z-Teil (Darlehen)

39 12

633 01

Z

40,0

0,0

40,0

0,0

1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben Z-Teil (Rest)

39 12

681 07

Z

215,0

0,0

50,0

165,0

1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben Z-Teil (Rest)

39 12

681 34

Z

700,0

0,0

200,0

500,0

1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben Z-Teil (Rest)

39 12

863 22

Z

600,0

0,0

300,0

300,0

1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben Z-Teil (Darlehen)

noch Ausgaben

 

 

 

 

 

 

39 60

863 19

Z

500,0

0,0

400,0

100,0

1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben Z-Teil (Darlehen)

40 20

671 51

T

3.515,0

0,0

263,0

3.252,0

1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil (Rest)

40 21

636 21

T

80,0

25,0

0,0

105,0

1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil (Unfallkasse)

40 21

671 09

T

47.425,0

0,0

1.439,0

45.986,0

1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil (Kita)

40 42

671 31

T

2.000,0

0,0

127,0

1.873,0

1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil (Hilfe zur Erziehung)

40 42

671 45

T

74,5

0,0

0,5

74,0

1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil (Hilfe zur Erziehung)

40 42

671 46

T

9.085,0

0,0

154,0

8.931,0

1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil (Hilfe zur Erziehung)

40 42

671 49

T

2.100,0

0,0

400,0

1.700,0

1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil (Hilfe zur Erziehung)

40 42

671 58

T

1.100,0

0,0

300,0

800,0

1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil (Hilfe zur Erziehung)

40 42

671 60

T

250,0

0,0

50,0

200,0

1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil (Rest)

40 42

671 78

T

1.200,0

0,0

350,0

850,0

1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil (Hilfe zur Erziehung)

40 42

671 86

T

1.200,0

0,0

307,0

893,0

1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil (Hilfe zur Erziehung)

40 44

863 22

Z

50,0

0,0

50,0

0,0

1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben Z-Teil (Darlehen)

40 45

671 26

T

900,0

41,4

0,0

941,4

1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil (Hilfe in besonderen Lebenslagen - entgeltfinanzierte Betreuungsleistungen -)

40 45

863 22

Z

1,0

0,0

1,0

0,0

1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben Z-Teil (Darlehen)

41 10

684 73

T

3.908,0

96,0

0,0

4.004,0

1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben T-Teil (Psychiatrie-

Entwicklungs-Programm)

44 10

671 21

Z

302,0

0,0

80,0

222,0

1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben Z-Teil (Rest)

59 09

681 02

Z

24,3

0,0

5,8

18,5

1. Fortschreibung der Globalsumme Transferausgaben Z-Teil (Rest)

59 50

462 01

P

0,0

-2.339,0

0,0

-2.339,0

Pauschale Minderausgaben für Personalausgaben im Rahmen der Option

59 50

971 01

A09

0,0

446,0

0,0

446,0

Pausch. Mehrausgabe aufgrund zweckgeb. Basiskorrektur (im Jahresergebnis enth.)

59 50

972 03

A09

-6.130,0

3.844,3

0,0

-2.285,7

Verlagerung des Kinder- und Jugendnotdienstes nach Friedrichshain-Kreuzberg

nach 1. Fortschreibung

59 50

972 03

A09

-2.285,7

143,2

0,0

-2.142,5

Verlagerung des Kinder- und Jugendnotdienstes nach Friedrichshain-Kreuzberg

nach 2. Fortschreibung

Gesamt Ausgaben

 

83.144,3

2.382,7

6.524,7

79.002,3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusammenfassung (Kontrolle volumenneutral)

 

 

 

Einnahmen

 

 

12.171,0

16.313,0

-4.142,0

Der Ergänzungsplan ist ein Instrument der Haushaltswirtschaft, nicht der

Ausgaben

 

 

2.382,7

6.524,7

-4.142,0

Haushaltsplanung. Insofern werden keine Ansätze verändert, sondern lediglich

 

 

 

 

 

 

 

die verfügbaren Mittel. Die endgültige Korrektur erfolgt am Jahresende durch

"verfügbares" Haushaltsvolumen nach Ergänzungsplan 2007

 

die Basiskorrektur der Senatsverwaltung für Finanzen. Eine Besonderheit ist der

EINNAHMEN

 

490.717,1

12.171,0

16.313,0

486.575,1

Kinder- und Jugendnotdienst, der unterjährig über Umsetzung nach § 50 LHO

AUSGABEN

 

490.717,1

2.382,7

6.524,7

486.575,1

zwischen den betroffenen Bezirken korrigiert werden muss, obwohl die Mittel

VE

 

 

1.956,0

0,0

0,0

1.956,0

hierfür bereits über die 1. bzw. 2. Fortschreibung verlagert worden sind.

                       


 

 


 

 
 

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