BA-Beschlussprotokoll 20. Februar 2024

Beschluss Nr. 130

Öffentlich

Beschlussempfehlung:

3.1 Beschluss zur Fortschreibung der Programmplanung für die Jahre 2025 ff

  1. Das Bezirksamt beschließt die Vorlage mit folgender Änderung:
    Die Maßnahme Atelierhaus Nonnendamm wird mit einem Gesamtbetrag von 1,15 Mio. Euro angesetzt, die sich aus dem Förderbetrag und der aufgelaufenen Rücklage zusammensetzen. Eigene Mittel des Bezirks werden nicht eingebracht.
  2. Das Bezirksamt beschließt über die geplante Maßnahme Sanitär- und Umkleidegebäude auf dem Sportplatz Heckerdamm.
  3. Die weiteren in der Anlage 1 benannten Maßnahmen für die bezirkliche Anmeldung (Fortschreibung) der Programmplanung des Städtebaulichen Entwicklungsprogramms „Nachhaltige Erneuerung“ für das Programmgebiet „Charlottenburger Norden“ für die Jahre 2025 ff bleiben so bestehen.

3.2 Beschluss zur Überweisung der BVV-Vorlage Drs. Nr. 0666/6:

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die in der Anlage 1 beigefügte bezirkliche Anmeldung (Fortschreibung) der Programmplanung des Städtebaulichen Entwicklungsprogramms „Nachhaltige Erneuerung“ für das Programmgebiet „Charlottenburger Norden“ für die Jahre 2025 ff mit den beschlossenen Änderungen der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung in Gestalt der DS-Nr. 0666/6 gemäß § 12 (2) Nr. 9 BezVwG BE vorzulegen.

Anlage: Siehe Webseite der BVV – Drucksachen.

  • Anlage VzB 0666-06 Programmplanung

    PDF-Dokument (457.4 kB)

  • Anlage VzB 0666-06 Kostenfinanzierung

    PDF-Dokument (529.6 kB)

Beschluss Nr. 140

Öffentlich

1.Das Bezirksamt beschließt mit den Grundstücken und Gebäuden

a) Reinfelder Schule (Maikäferpfad 30+36, Schulgebäude, Hausmeisterwohnung, Hort, Sporthalle, ehem. Schwimmbad, ehem. Helen-Keller-Schule),
b) Hans-Rosenthal-Sportanlage am Kühler Weg (Kühler Weg 12)
c) Mommsenstadion (Waldschulallee 34)

den Anschluss an und die Abnahme von Wärme zur Beheizung der Gebäude und Warmwasserversorgung des zu errichtenden Nahwärmenetzes der Nahwärme West e.G. Die Abteilung Stadt stellt den Förderantrag beim Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE). Die Realisierung der Anschlüsse erfolgt erst nach positiver Bescheiderteilung oder bei einer erneuten Beschlussfassung im Bezirksamt.

2. Das Bezirksamt beabsichtigt unter Einhaltung von § 65 LHO den Erwerb von G-schäftsanteilen der noch zu gründenden Genossenschaft spätestens mit Beginn der Wärmelieferung. Eine entsprechende BA-Vorlage zum Erwerb der Genossenschaftsanteile folgt.