BA-Beschlussprotokoll 27. Juni 2023

Beschluss Nr. 102

Öffentlich

Das Bezirksamt beschließt, dass seit dem 01.01.2015 bestehende Konzept (vgl. Anlage) für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen/Sondernutzungserlaubnissen gem. § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) und § 11 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) auf Gehwegen nach Wegfall der Erleichterungen für die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes aufgrund der Corona-Krise zum 31.12.2022 entsprechend fortzuführen. Ein Abgleich mit der neuen AV Geh- und Radwege vom 01.04.2023 ist erfolgt und bedarf keiner Anpassung des Konzeptes.

  • VZB Nr. 102 - Erteilung von Ausnahmegenehmigungen/Sondernutzungserlaubnissen gem. § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

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