BA-Beschlussprotokoll vom 20. Januar 2015

148. Sitzung

Beschluss Nr. 244

1. Beschluss über den Inhalt des Entwurfs des Bebauungsplans 4-54:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt gemäß Vorlage zur Beschlussfassung für die BVV – Drucksache Nr. 1100/4 – den Inhalt des
Bebauungsplanentwurfs 4-54 vom 28. Februar 2014 mit den Deckblättern vom
30. Mai 2014 und vom 8. Dezember 2014 einschließlich der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans 4-54 sowie den Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 4-54 (Anlage 1).

2. Beschluss zur Überweisung der BVV Vorlage z.B. Drs. Nr. 1100/4:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, den Bebauungsplanentwurf 4-54 vom 28. Februar 2014 vom 28. Februar 2014 mit den Deckblättern vom 30. Mai 2014 und vom 8. Dezember 2014 einschließlich der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans 4-54 sowie der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 4-54 mit der Vorlage zur Beschlussfassung, Drucksache Nr. 1100/4, der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen.

Beschluss Nr. 245

1. Beschluss zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens VII-272bb
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, das Bebauungsplanverfahren VII-272bb mit dem unter Pkt. 1.1 bezeichneten Geltungsbereich einzustellen.

2. Aufstellungsbeschluss
- gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB –
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den Bebauungsplan 4-62 für das Gelände zwischen der Spree, Hannah-Karminski-Straße, Gutenbergstraße und Margarete-Kühn-Straße sowie für einen Abschnitt der Margarete-Kühn-Straße und dessen Anbindung an den Uferweg südlich der Spree im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg auf Grundlage des Entwurfs vom 13. Januar 2015 (Reg.-Nr. 2240), unter teilweiser Änderung des festgesetzten Bebauungsplans VII-97 sowie des Baunutzungsplans aufzustellen.

3. Beschluss zur Bebauungsplanaufstellung im beschleunigten Verfahren
- gemäß § 13a, Abs. 2 BauGB i.V. mit § 13 BauGB -
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, den Bebauungsplan
4-62 gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung und im beschleunigten Verfahren aufzustellen, sobald die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

4. Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
- gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 6 Abs. 2 AGBauGB -
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zur Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf 4-62 und der Begründung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.