Bebauungsplan IX-73

für die Grundstücke
beiderseits der Bundesallee und des Bundesplatzes zwischen Hildegardstraße und der Ringbahn
im Bezirk Wilmersdorf

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan IX-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.
Zu diesem Bebauungsplan gehört das Deckblatt vom 03.09.1964 (In diese Abzeichnung eingearbeitet).

  • Bebauungsplan IX-73

    Plangröße 840 × 594 mm

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  • Bebauungsplan IX-73 Begründung

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Planergänzungsbestimmungen

  1. Im allgemeinen Wohngebiet sind die nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 und 3 der Baunutzungsverordnung vom 26. Juni 1962 ausnahmsweise zulässigen Anlagen allgemein zulässig.
  2. Im allgemeinen Wohngebiet und im Mischgebiet können im Einzelfall Ausnahmen von der Zahl der Vollgeschosse zugelassen werden, wenn die Grundflächenzahl und die Geschoßflächenzahl nicht überschritten werden.
  3. Auf der Fläche a-b-c-d-a ist die Anlage einer Bahnhofshalle mit Zu- und Abgängen für den S-Bahnhof Wilmersdorf zulässig.
  4. Die mit einem Leitungsrecht zugunsten der zuständigen Unternehmensträger zu belastende Fläche darf nur mit flachwurzelnden Anpflanzungen oder leicht zu beseitigenden Befestigungen versehen werden.
  5. Die privaten nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Bindungen für Bepflanzungen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die Bindungen für Bepflanzungen gelten nicht für Wohnwege, Zufahrten, Stellplätze, Müllhäuschen und ähnliche Einrichtungen. Werbeanlagen sind unzulässig.
  6. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.

p(tablesummary). Koordinatenverzeichnis

Punkt-Nr. Y X Radius
A *79 725,21 6 787,28
B *79 897,76 6 787,13 15 000