Thema des Monats Januar 2014

Stärkt die Parlamentsreform die Bezirksverordnetenversammlung?

Die Bezirksverordnetenversammlung diskutiert

BVV-Saal im Rathaus Charlottenburg, Foto: BVV

BVV-Saal im Rathaus Charlottenburg, Foto: BVV

Am 12. Dezember beschloss das Berliner Abgeordnetenhaus eine Parlamentsreform, die am 1. Januar in Kraft getreten ist. Hinzu sollen im Frühjahr eine umfangreiche Überarbeitung der geschäftsordnungsmäßigen Verfahren sowie eine verfassungsrechtliche Änderung zur Erweiterung der Mitglieder des Senats zu Beginn der folgenden Legislaturperiode kommen. Ziel ist die Stärkung der Demokratie durch mehr Bürgernähe der Politik. Die 149 Abgeordneten erhalten dafür eine steuerfreie Kostenpauschale von je 2.500 Euro und eine Pauschale von 3.000 Euro für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um ein eigenes Büro in ihrem Wahlkreis anmieten und unterhalten zu können. Damit können – wenn alle Abgeordneten dies nutzen – in jedem Bezirk 10 bis 12 bürgernahe Büros der Parlamentarier entstehen.
Auch die Bezirksverordneten erhalten mehr Unterstützung für ihre politische Arbeit. Ihre Entschädigung wird um 35 Prozent erhöht und die Bezirksverordnetenversammlung insgesamt erhält jährlich 75.000 Euro zusätzlich für die personelle und technische Ausstattung der Fraktionen.

CDU-Fraktion

Die CDU-Fraktion in der BVV-Charlottenburg-Wilmersdorf begrüßt die seitens des Abgeordnetenhauses angestoßene Parlamentsreform ausdrücklich. Mit den angestrebten Veränderungen zeigt das Abgeordnetenhaus, dass es den Bezirksverordnetenversammlungen eine gesteigerte Wertungsschätzung entgegenbringt. Dieses war in der Vergangenheit bedauerlicherweise nicht immer der Fall. Letztlich stellen die Bezirksverordnetenversammlungen das unmittelbare kommunale Bindungsglied zu den Bürgerinnen und Bürgern dar.
Die zusätzlichen finanziellen Mittel für die Fraktionen bedeuten für diese eine unmittelbare Stärkung ihrer Arbeitsfähigkeit in der Bezirksverordnetenversammlung.
Mit der Parlamentsreform zeigt das Abgeordnetenhaus, dass es auch in Zukunft auf die Bezirksverordnetenversammlungen und damit auf die Bürgernähe setzt.
Stefan Häntsch

SPD-Fraktion

Das Landesabgeordnetengesetz und Bezirksverordnetenentschädigungsgesetz soll zum 1. Januar 2014 in Kraft treten. Es ist vorgesehen, dass die Abgeordneten des Landes unter anderem mehr Geld für die Anmietung und Ausstattung von Büros in den Wahlkreisen erhalten können. Die SPD-Fraktion bewertet das positiv, da es die Präsenz der Abgeordneten im Bezirk erhöht und mehr Bürgernähe bietet.
Für die Mitglieder der BVV kann so unter Umständen eine engere Zusammenarbeit mit der nächsthöheren Entscheidungsebene erfolgen. Auch für die Arbeit der Ausschüsse kann sich die räumliche Nähe der zuständigen Abgeordneten positiv auswirken.
Die geplante Erhöhung der Fraktionszuschüsse auf Bezirksebene ist auch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, denn auch die Fraktionen benötigen eine angemessene finanzielle Ausstattung, um ihre vielseitigen Aufgaben erledigen zu können, insbesondere wenn man den engagierten Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Kostensteigerung bei den allgemeinen Bedarfsartikeln des täglichen Bürobedarfs bedenkt.
Annegret Hansen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Eine angemessene Unterstützung der ehrenamtlich tätigen Bezirksverordneten ist für uns Grüne sehr wichtig, was über die Finanzierung weit hinausgeht. Die Debatte um die Parlamentsreform dagegen beschränkt sich offenbar auf die Verteilung von Geld – als Wohltat und ohne dass die Mitwirkenden überhaupt gefragt wurden. In der Tat: die Fraktionen müssen in der Lage sein, ihre MitarbeiterInnen angemessen zu bezahlen, sie müssen ihre Arbeit organisieren und darstellen können. Die Wertschätzung des Engagements von Bezirksverordneten aber erschöpft sich nicht in deren finanzieller „Entschädigung“; erst recht nicht, wenn in anderen Bereichen des Bezirks die Handlungsunfähigkeit droht. Wer die politische Arbeit der Bezirksverordneten stärken will, muss sich auch für eine angemessene finanzielle und personelle Ausstattung des Bezirks einsetzen.
Christoph Wapler

Piraten-Fraktion

Das kommt darauf an! Es stärkt die Verordneten, weil ihre Aufwandsentschädigung erhöht wird, was eine größere Anerkennung ihrer Leistung bedeutet. Besser wäre es aber gewesen, die Sitzungsgelder zu erhöhen, dass würde die einzelnen Leistungen stärker berücksichtigen.
Die Arbeit der Bezirksverordneten erschöpft sich ja nicht in Fraktions-, Ausschuss- und BVV-Sitzungen – diese müssen auch vorbereitet werden – alles neben der eigentlichen Erwerbsarbeit und der Familie.
Die Erhöhung der Zuschüsse für die Fraktionen um insgesamt 75.000 EUR im Jahr für Sach- und Personalkosten stärkt allerdings die Zahlungsempfänger, da damit auch kleinere Fraktionen in die Lage versetzt werden, externen Sachverstand “einzukaufen”.
Unser Fazit: ein erster Schritt in die richtige Richtung, dem noch einige Änderungen folgen müssen, bis die BVVen keine “Demokratie-Simulationen” mehr sind.
Siegfried Schlosser