Drohung gegenüber Amts- und Privatpersonen: Bezirksamt geht strafrechtlich gegen Geschäftsführer des "HappyGoLucky"-Hotels vor

Pressemitteilung vom 16.11.2023

Nach massiven Drohungen gegen Amts- und Privatpersonen durch die Eigentümergesellschaft des Hotels „Happy Go Lucky” am Stuttgarter Platz 17 hat das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf zwei E-Mails der Berliner Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Bewertung weitergeleitet.

Das Bezirksamt erhielt am Mittwochnachmittag, 15. November 2023, zwei E-Mails der Eigentümergesellschaft des Hotels „Happy Go Lucky“ am Stuttgarter Platz 17, die auch an Medienvertreter weitergeleitet worden waren. Unterzeichnet sind sie vom Geschäftsführer der Gesellschaft, Alexander Skora.
Der Geschäftsführer der Gesellschaft wirft in diesen Mails den mit der Aufstellung eines Baugerüstes an dem Hotel sowie mit der Fassadenübermalung beauftragten Unternehmen unprofessionelle und fehlerhafte Gerüstbauarbeiten vor. Die Sicherheit von Hotelgästen sei durch das Gerüst gefährdet.

Weiter heißt es, dass die mit der Ersatzvornahme beauftragten Unternehmen es nicht „wagen sollten“, das Kunstwerk durch zusätzliche Verankerungen des nicht fachgerecht hergestellten Gerüsts oder durch ein Übermalen weiter zu zerstören. Ansonsten würden die Mitarbeiter als Privatpersonen „strafrechtlich und zivilrechtlich in Berlin, Irland und den USA“ gerichtlich unter allen in Frage kommenden Punkten haftbar gemacht werden.

Schließlich kündigte der Geschäftsführer an, „alles detailliert öffentlich zu machen und dafür zu sorgen“, dass die ausführenden Unternehmen „keine derartigen Aufträge mehr von Firmen oder Privatpersonen in Berlin und Umgebung erhalten“ würden.

Einem Mitarbeiter des Bezirksamts warf Skora ein amateurhaftes Verhalten als Auftraggeber vor und bedrohte ihn damit, „sein Privatleben einer intensiven Prüfung” zu unterziehen.

Hintergrund des Schriftverkehrs ist der Streit um eine seit dem Jahr 2016 bestehende vollständige Bemalung der straßenseitigen Gebäudefassade. Diese verstößt insbesondere gegen denkmalrechtliche Vorschriften, weil es in unzulässiger Weise das Baudenkmal am Stuttgarter Platz 19 / Windscheidstraße beeinträchtigt. Mehrere Kompromissangebote des Bezirksamtes wurden von der Eigentümergesellschaft abgelehnt. Im März 2023 bestätigte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg letztinstanzlich, dass die Fassadenbemalung zu entfernen sei. Seitdem betreibt das Bezirksamt die zwangsweise Durchsetzung durch ein Übermalen, nachdem die Eigentümergesellschaft sich einer Umsetzung der gerichtlich bestätigten Anordnung verweigert hatte.

Das Bezirksamt weist ausdrücklich alle Vorwürfe eines „amateurhaften“ und gefährlichen Vorgehens der Mitarbeiter der ausführenden Unternehmen und der des Bezirksamts zurück. Während der noch andauernden Gerüstbauarbeiten ist es zu keinem Zeitpunkt zu einer Gefährdung von Hotelgästen oder Passanten gekommen. Dies wird durch einen Beschluss des Landgerichts Berlin vom Mittwoch, 15. November 2023, bestätigt, in dem ein Antrag der Eigentümergesellschaft auf Eilrechtsschutz gestützt auf die angeblichen Mängel zurückgewiesen worden ist. Sowohl bei der Gerüstbau- als auch bei der Malerfirma handelt es sich um anerkannte Fachbetriebe, die ihre Arbeit auch im hier konkreten Fall fachgemäß verrichten.

Im Auftrag
Brühl