Menschen mit Behinderung

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Die Herstellung von gleichwertigen Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung in Berlin ist gleichermaßen Ziel und Pflicht des Berliner Senats. Die für Soziales zuständige Senatsverwaltung ist in besonderem Maße gefordert, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung zu verbessern, bestehende Barrieren abzubauen und eine gleichberechtigte Teilhabe im beruflichen und im sozialen Bereich zu sichern. Dies betrifft zum Beispiel das Wohnen, das Arbeiten, die Mobilität, die gesellschaftliche Teilhabe an den Angeboten der Stadt sowie die Sicherstellung von erforderlichen Hilfen.

  • Berliner Rat-Geber für Menschen mit Behinderung in leichter Sprache

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