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Ergebnisse 1 – 20 von etwa 2250 für gefährliche Hunde

Rasseliste

Nach dem alten Hundegesetz wurden zehn Rassen und deren Kreuzungen als gefährlich definiert. Begründete Streichungen von Rassen oder die Aufnahme neuer Rassen erforderten Gesetzesänderungen. mehr

Berliner Hundegesetz

Die „Gefährliche-Hunde-Verordnung“ bestimmt, welche Rassen und deren Kreuzungen im Land Berlin als gefährlich eingestuft werden (sogenannte „Rasseliste“). mehr

FAQ Hundegesetz

Das Hundegesetz sieht nur für das Führen von gefährlichen Hunden ein Mindestalter von 18 Jahren vor. Im Übrigen sollte ein Ihren Hund ausführendes Kind in der Lage sein, den Hund sicher in der Öffentlichkeit zu führen. mehr

Hundehaltung - Befreiung von der Leinenpflicht - Service Berlin

Für sogenannte Listenhunde (gefährliche Hunde) besteht in Berlin eine besondere Leinenpflicht. Für sie gilt in der Öffentlichkeit unabhängig von der Sachkunde der Halterin bzw. des Halters grundsätzlich Leinenpflicht. mehr

Tiere - Hundehaltung - Anmeldung - Gefährlicher Hund - Service Berlin

Hunde der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten als gefährlich und sind der Behörde unverzüglich nach Erwerb mitzuteilen. mehr

Microsoft Word - Hundegesetz_Lesefassung - sofort in Kraft tretende ...

(3) Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind ferner Hunde, deren Gefährlichkeit die zuständige Behörde festgestellt hat. Die Gefährlichkeit eines Hundes besteht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass von ihm eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. mehr

Verordnung - Offizielles Stadtportal der Hauptstadt Deutschlands

1 Liste gefährlicher Hunde Als gefährliche Hunde im Sinne des § 5 Absatz 1 Satz 1 des Hun-degesetzes gelten Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier sowie Hunde aus Kreuzungen von in den Nummern 1 bis 3 genannten Rassen oder Gruppen von Hunden untereinander oder mit ande-ren Hunden. mehr

Tiere - Hundehaltung - Ummeldung - Gefährlicher Hund - Service Berlin

Tiere - Hundehaltung - Ummeldung - Gefährlicher Hund. Die Änderung des Haltungsortes von Hunden der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier und Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden ist der Behörde unverzüglich mitzuteilen. mehr

Microsoft Word - FAQ Hundegesetz - Stand 1. Oktober 2018

Zu den gefährlichen Hunden aufgrund Rassezugehörigkeit (sog. Listenhunde) gehören in Berlin derzeit Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier sowie Hunde aus Kreuzungen dieser Rassen. mehr

Tiere - Hundehaltung - Anmeldung - Gefährlicher Hund - Service Berlin

Hunde der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten als gefährlich und sind der Behörde unverzüglich nach Erwerb mitzuteilen. mehr

Hundegesetz Berlin

Hundes: Gemäß § 20 Abs. 1 HundeG müssen gefährliche Hunde nach § 5 Absatz 1 ab dem siebenten Lebensmonat außerhalb des ausbruchssicheren Grundstücks, auf dem sie gehalten werden, und bei Mehrfamilienhäusern außerhalb der Wohnung stets einen beißsicheren Maulkorb tragen. mehr

FAQ für Hundehalterinnen und –halter zum Hundegesetz und der ...

Durch die Befreiung von der allgemeinen Leinenpflicht können Hunde - vergleichbar den Rege-lungen des alten Hundegesetzes - weiterhin auf unbelebten Straßen und Plätzen oder Brachflä-chen grundsätzlich ohne Leine geführt werden. Für gefährliche Hunde gelten spezielle Regelungen. 4. Darf eine andere Person aus meinem Haushalt oder ... mehr

Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin

1Gefährliche Hunde (§ 5) sind ausbruchssicher unterzubringen. 2An jedem Zugang zu dem Grundstück, auf dem der Hund gehalten wird, ist ein gut sichtbares Schild mit der Aufschrift „Vorsicht gefährlicher Hund“ anzubringen. mehr

Hunde

Daneben gelten in Berlin besondere Regeln für das Halten bestimmter als gefährlich eingestufter Hunderassen. Zu diesen Rassen zählen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier und Bullterrier sowie Hunde aus Kreuzungen dieser Rassen. mehr

Hunde in Berlin

Hunde, die diesen Rassen angehören und Mischlinge mit Anteilen dieser Rassen werden Listenhunde genannt und sind per Gesetz gefährliche Hunde. Als Halter eines solchen Hundes müssen Sie diesen bei der Veterinärüberwachung anmelden. mehr

Lesefassung des Hundegesetzes von Berlin

Wer einen gefährlichen Hund nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 hält, muss der zuständigen Be-hörde unverzüglich unter Nachweis seiner Personalien die Haltung sowie Rasse und Alter des Hundes anzeigen. mehr

Gefahrenabwehr

Bissvorfälle und Gefahren durch Hunde im Bezirk Mitte können entweder bei der Polizei oder direkt in unserer Behörde angezeigt werden. Um eine schnellstmögliche Bearbeitung zu gewährleisten, benötigen wir genaue Angaben zum Hundehalter bzw. dem Haltungsort. mehr

Gesetz - Offizielles Stadtportal der Hauptstadt Deutschlands

Außerhalb des ausbruchssicheren Grundstücks, auf dem der Hund gehalten wird, und bei Mehrfamilienhäusern außerhalb der Wohnung sind gefährliche Hunde (§ 5) vorbehaltlich der Bestim-mungen des Absatzes 2 stets an einer höchstens zwei Meter langen, reißfesten Leine zu führen. mehr

Statistik über Hundebissvorfälle in Berlin 2020

Statistik über Hundebissvorfälle in Berlin 2020. Collie u. Shetland Sheepdog (Sheltie) Deutscher Pinscher u. Zwergpinscher. Englische Bulldogge u. American Bulldog. mehr

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