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Résultats 1 – 20 d'environ 1890 pour gefährliche Hunde

Rasseliste

Rasseliste wird flexibler. Nach dem alten Hundegesetz wurden zehn Rassen und deren Kreuzungen als gefährlich definiert. Begründete Streichungen von Rassen oder die Aufnahme neuer Rassen erforderten Gesetzesänderungen. plus

Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin

gefährdenden Eigenschaft auszugehen ist, gelten als gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes. 2 Gefährliche Hunde im Sinne des Satzes 1 können durch Rechtsverordnung (§ 32) näher definiert werden. plus

FAQ für Hundehalterinnen und Hundehalter zum Hundegesetz

VI. Gefährliche Hunde 24. Was sind gefährliche Hunde? Zu den gefährlichen Hunden aufgrund Rassezugehörigkeit (sog. Listenhunde) gehören in Berlin derzeit Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier sowie Hunde aus Kreuzungen dieser Rassen. Als gefährlich gelten auch Hunde sonstiger Rassen oder Kreuzungen ... plus

Hundehaltung - Befreiung von der Leinenpflicht - Service Berlin

Durch die Befreiung von der allgemeinen Leinenpflicht können Hunde weiterhin auf unbelebten Straßen und Plätzen oder Brachflächen grundsätzlich ohne Leine geführt werden. Für gefährliche Hunde (Listenhunde) gelten spezielle Regelungen. plus

Lesefassung des Hundegesetzes von Berlin

Gefährliche Hunde (1) Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale oder Abstammung von einer über das natürliche Maß hinausgehenden Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe, einem nicht ständig kontrollierbaren Jagdtrieb oder einer anderen in ihrer Wirkung plus

Hundehaltung - Anmeldung - Gefährlicher Hund - Service Berlin

Hunde der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten als gefährlich und sind der Behörde unverzüglich nach Erwerb mitzuteilen. plus

FAQ Hundegesetz

Was sind gefährliche Hunde? Zu den gefährlichen Hunden aufgrund der Rassezugehörigkeit (sog. Listenhunde) gehören im Land Berlin derzeit Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier sowie Hunde aus Kreuzungen dieser Rassen. plus

Berliner Hundegesetz

Hunde der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten als gefährlich und sind der Behörde unverzüglich nach Erwerb mitzuteilen. plus

Verordnung

Liste gefährlicher Hunde Als gefährliche Hunde im Sinne des § 5 Absatz 1 Satz 1 des Hun-degesetzes gelten 1. Pitbull-Terrier, 2. American Staffordshire-Terrier, 3. Bullterrier sowie 4. Hunde aus Kreuzungen von in den Nummern 1 bis 3 genannten Rassen oder Gruppen von Hunden untereinander oder mit ande-ren Hunden. § 2 Inkrafttreten plus

Hundehaltung - Anmeldung - Gefährlicher Hund - Service Berlin

Hunde der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten als gefährlich und sind der Behörde unverzüglich nach Erwerb mitzuteilen. plus

Hundehaltung - Ummeldung - Gefährlicher Hund - Service Berlin

Tiere - Hundehaltung - Ummeldung - Gefährlicher Hund. Die Änderung des Haltungsortes von Hunden der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier und Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden ist der Behörde unverzüglich mitzuteilen. plus

Hundegesetz Berlin

Hundes: Gemäß § 20 Abs. 1 HundeG müssen gefährliche Hunde nach § 5 Absatz 1 ab dem siebenten Lebensmonat außerhalb des ausbruchssicheren Grundstücks, auf dem sie gehalten werden, und bei Mehrfamilienhäusern außerhalb der Wohnung stets einen beißsicheren Maulkorb tragen. plus

Statistik über Hundebissvorfälle in Berlin 2021

Statistik über Hundebissvorfälle in Berlin 2021. Hunderasse. Fälle, in denen Menschen schwer verletzt wurden. Fälle, in denen Menschen leicht verletzt wurden. Fälle, in denen Menschen gefahrdrohend angesprungen wurden. Fälle, in denen ausschließlich Hunde verletzt wurden. Pit Bull Terrier. 10. plus

Gesetz

Gefährliche Hunde (1) Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale oder Abstammung von einer über das natürliche Maß hinausgehen-den Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe, einem nicht ständig kontrollierbaren Jagdtrieb oder einer anderen in ihrer Wirkung ver-gleichbaren, Mensch oder Tier gefährdenden Eigenschaft auszuge- plus

Hunde in Berlin

Die Hundehaltung in Berlin ist in dem Berliner Hundegesetz (Gesetz zur Neuregelung des Haltens und Führens von Hunden in Berlin und die Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz) geregelt. Dabei geht es fast ausschließlich um Gefahrenabwehr und nicht um tierschutzrechtliche Belange in der Hundehaltung. Seit dem 1. plus

Lesefassung des Hundegesetzes von Berlin

für bestimmte gefährliche Hunde (1) Wer einen gefährlichen Hund nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 hält, muss der zuständigen Be-hörde unverzüglich unter Nachweis seiner Personalien die Haltung sowie Rasse und Alter des Hundes anzeigen. Über die Anzeige erteilt die zuständige Behörde eine Bescheinigung. plus

Berlin mit Hund – Berlin.de

Auf Kinderspielplätzen gilt ein generelles Hundeverbot. Ebenso sind Hunde in einigen Parks und Grünanlagen verboten. Und auch in viele öffentliche Gebäude und Geschäfte darf man keine Hunde mitnehmen. Badeanstalten und Badestellen sind ebenfalls tabu für die Vierbeiner. plus

Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz ...

für bestimmte gefährliche Hunde (1) Wer einen gefährlichen Hund nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 hält, muss der zuständigen Behörde unverzüglich unter Nachweis seiner Personalien die Haltung sowie Rasse und Alter des Hundes anzeigen. Über die Anzeige erteilt die zuständige Behörde eine Bescheinigung. plus

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Leinenbefreiung für gefährliche Hunde: Wer sich einen gefährlichen Hund (Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier so-wie Hunde aus Kreuzungen der genannten drei Rassen oder Gruppen von Hunden untereinan-der oder mit anderen Hunden) angeschafft hat, kann auf Antrag von der besonderen Leinen-pflicht befreit werden, wenn 1 ... plus

Hundehaltung - Befreiung von der Leinenpflicht - Service Berlin

Durch die Befreiung von der allgemeinen Leinenpflicht können Hunde weiterhin auf unbelebten Straßen und Plätzen oder Brachflächen grundsätzlich ohne Leine geführt werden. Für gefährliche Hunde (Listenhunde) gelten spezielle Regelungen. plus