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Ergebnisse 1 – 20 von etwa 116000 für Grundbuch

Grundbuch - Informationen und Zuständigkeiten

Das von den Grundbuchämtern der Amtsgerichte geführte Grundbuch dient dazu, über die privatrechtlichen Verhältnisse (Eigentum, Hypotheken und andere Belastungen) eines Grundstückes Auskunft zu geben. mehr

Grundbuch - Abschrift - Dienstleistungen - Service Berlin

Sie können den Auszug bei jedem Berliner Amtsgericht mit einem Grundbuchamt beantragen. Über folgenden link können Sie das zuständige Grundbuchamt ermitteln: https://www.berlin.de/gerichte/_assets/was-moechten-sie-erledigen/zustaendigkeit-in-grundbuchsachen.pdf . mehr

Grundbuch - Grundbuchausdruck

Grundbuch - Grundbuchausdruck. Wenn Sie einen Grundbuchausdruck (früher „Grundbuchauszug“ genannt) beantragen wollen, ist dies uneingeschränkt möglich, wenn: sich das Grundstück in Ihrem Eigentum befindet oder. Sie Inhaber oder Inhaberin eines im Grundbuch eingetragenen Rechts sind oder. mehr

Grundbuch - automatisiertes Abrufverfahren

Das automatisierte Abrufverfahren soll die technische Durchführung der Grundbucheinsicht vereinfachen, den sachlichen Bereich der Einsicht aber nicht ausdehnen. Ein Abruf von Grundbuchdaten darf nach wie vor nur insoweit möglich sein, als ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 12 GBO vorliegt. mehr

Grundbuch - Führung des Grundbuchs - Service Berlin

Im Grundbuch finden Sie Informationen über Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, wie Erbbaurechten und Wohnungseigentum. Des Weiteren sind im Grundbuch die dinglichen Belastungen und ihr Rangverhältnis untereinander eingetragen. mehr

Grundbuch - Grundpfandrechte-Veränderungen - Service Berlin

Die im Grundbuch eingetragenen Grundpfandrechte (Grundschuld, Hypothek) können nachträglich verändert werden. Veränderungen sind zum Beispiel: Abtretung an eine andere Gläubigerin oder einen anderen Gläubiger, Änderung des Ranges, Verpfändung, Pfändung und nachträgliche Brieferteilung. mehr

Grundbuch - Eigentumsübertragungs- bzw. Auflassungsvormerkung ...

Grundbuch - Eigentumsübertragungs- bzw. Auflassungsvormerkung. Zwischen Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts (z.B. des Grundstückskauf- oder -schenkungsvertrages) und der Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch liegt oft ein langer Zeitraum. mehr

Grundbuch - Eigentümer oder Erbbauberechtigter - Service Berlin

Grundbuch - Eigentümer oder Erbbauberechtigter - Eintragung. Wenn sie eine Immobilie kaufen oder geschenkt bekommen, müssen sie als neuer Eigentümer oder neue Eigentümerin im Grundbuch eingetragen werden. Das gleiche gilt für die Übertragung des Erbbaurechts. mehr

Zuständigkeiten in Grundbuchsache - Berlin

Der Präsident des Kammergerichts –Zentrale Grundbuchdatenstelle-. Stand: Februar 2024. Grundbuchbezirk. Zuständiges Amtsgericht. M. Mariendorf. Marienfelde. Marzahn. Mitte. mehr

Grundbuch - Eigentümerberichtigung nach Erbfall - Service Berlin

Grundbuch - Eigentümerberichtigung nach Erbfall. Versterben im Grundbuch eingetragene Eigentümer, wird das Grundbuch mit dem Erbfall unrichtig. Es besteht die Verpflichtung, das Grundbuch zugunsten der Erbenden berichtigen zu lassen. mehr

Grundbuch - Eigentümerberichtigung nach Erbfall - Service Berlin

Grundbuch - Eigentümerberichtigung nach Erbfall. Versterben im Grundbuch eingetragene Eigentümer, wird das Grundbuch mit dem Erbfall unrichtig. Es besteht die Verpflichtung, das Grundbuch zugunsten der Erbenden berichtigen zu lassen. mehr

Grundbuchamt - Standorte - Service Berlin

Die Grundbucheinsichtenstelle erreichen Sie unter: (030) 9023-1860 oder -1861. Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin für die Einsichtnahme. Grundbuchauszüge beantragen Sie bitte ausschließlich schriftlich. mehr

Grundbuch - Führung des Grundbuchs - Dienstleistungen - Service Berlin

Im Grundbuch finden Sie Informationen über Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, wie Erbbaurechten und Wohnungseigentum. Des Weiteren sind im Grundbuch die dinglichen Belastungen und ihr Rangverhältnis untereinander eingetragen. mehr

Grundbuch - Führung des Grundbuchs - Dienstleistungen - Service Berlin ...

Im Grundbuch finden Sie Informationen über Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, wie Erbbaurechten und Wohnungseigentum. Des Weiteren sind im Grundbuch die dinglichen Belastungen und ihr Rangverhältnis untereinander eingetragen. mehr

Anmeldung zum Abrufclient für das elektronische Grundbuch in Berlin

Willkommen beim Abrufclient für das elektronische Grundbuch. Geben Sie bitte unten Ihre Benutzerkennung, Ihr Bearbeiterkennzeichen und das Kennwort ein. mehr

Merkblatt zum Grundbuch

Merkblatt zum Grundbuch. Das Grundbuch dokumentiert, – wer Eigentümer eines Grundstücks ist; – welche Rechte dritter Personen an dem Grundstück bestehen; – welche Lasten und Beschränkungen auf dem Grundstück ruhen; – in welchem Rangverhältnis die Rechte untereinander stehen. mehr

Grundbuch - Lasten und Beschränkungen-Löschung - Service Berlin

Grundbuch - Lasten und Beschränkungen-Löschung. Wenn eine Person verstirbt, zu deren Gunsten ein Recht (z.B. ein Wohnrecht) im Grundbuch eingetragen ist, kann die Löschung dieses Rechts durch die Eigentümerin oder den Eigentümer der Immobilie beantragt werden. mehr

Grundbuch - Abschrift - Dienstleistungen - Service Berlin

Grundbuch - Abschrift. Benötigen Sie einen Auszug aus dem Grundbuch, ist das uneingeschränkt möglich, wenn: sich das Grundstück oder die Wohnung in Ihrem Eigentum befindet oder. Sie Inhaber oder Inhaberin eines im Grundbuch eingetragenen Rechts sind oder. mehr

Grundbuch - Eigentumsübertragungs- bzw ... - Service Berlin

Grundbuch - Eigentumsübertragungs- bzw. Auflassungsvormerkung. Zwischen Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts (z.B. des Grundstückskauf- oder -schenkungsvertrages) und der Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch liegt oft ein langer Zeitraum. mehr

Grundbuch - Führung des Grundbuchs - Dienstleistungen - Service Berlin ...

Im Grundbuch finden Sie Informationen über Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, wie Erbbaurechten und Wohnungseigentum. Des Weiteren sind im Grundbuch die dinglichen Belastungen und ihr Rangverhältnis untereinander eingetragen. mehr

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