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Ergebnisse 1 – 20 von etwa 75000 für Grundbuch

Grundbuch - Informationen und Zuständigkeiten

Das von den Grundbuchämtern der Amtsgerichte geführte Grundbuch dient dazu, über die privatrechtlichen Verhältnisse (Eigentum, Hypotheken und andere Belastungen) eines Grundstückes Auskunft zu geben. mehr

Grundbuch - Eigentümer oder Erbbauberechtigter - Service Berlin

Wenn sie eine Immobilie kaufen oder geschenkt bekommen, müssen sie als neuer Eigentümer oder neue Eigentümerin im Grundbuch eingetragen werden. Das gleiche gilt für die Übertragung des Erbbaurechts. mehr

Grundbuch - Grundbuchausdruck

Sie Inhaber oder Inhaberin eines im Grundbuch eingetragenen Rechts sind oder der Grundstückseigentümer bzw. die Grundstückseigentümerin Ihrer Einsicht zustimmt und Sie schriftlich bevollmächtigt hat. mehr

Zuständigkeiten in Grundbuchsachen

Der Präsident des Kammergerichts –Zentrale Grundbuchdatenstelle- Stand: Februar 2024 Zuständigkeiten in Grundbuchsachen Die Aufgaben der Amtsgerichte in Grundbuchangelegenheiten (Grundbuchämter) sind in mehr

Grundbuch - Führung des Grundbuchs - Service Berlin

Das Grundbuch besteht aus dem Deckblatt mit der Grundbuchblattnummer und der Bezeichnung des zuständigen Grundbuchamtes, dem Bestandsverzeichnis (Bezeichnung des Grundstücks, Flur, Flurstück, Nutzungsart, Größe) und den Abteilungen I, II und III. mehr

Grundbuch - Eigentümer oder Erbbauberechtigter - Eintragung

Wenn sie eine Immobilie kaufen oder geschenkt bekommen, müssen sie als neuer Eigentümer oder neue Eigentümerin im Grundbuch eingetragen werden. Das gleiche gilt für die Übertragung des Erbbaurechts. mehr

Grundbuch - Einsichtnahme - Dienstleistungen - Service Berlin

Wenn Sie Einsicht in ein Grundbuch nehmen wollen, ist dies uneingeschränkt möglich, wenn: sich das Grundstück in Ihrem Eigentum befindet oder; Sie Inhaber oder Inhaberin eines im Grundbuch eingetragenen Rechts sind oder; der Grundstückseigentümer bzw. die Grundstückseigentümerin Ihrer Einsicht zustimmt und Sie schriftlich ... mehr

Merkblatt zum Grundbuch

Merkblatt zum Grundbuch Das Grundbuch dokumentiert, – wer Eigentümer eines Grundstücks ist; – welche Rechte dritter Personen an dem Grundstück bestehen; – welche Lasten und Beschränkungen auf dem Grundstück ruhen; – in welchem Rangverhältnis die Rechte untereinander stehen. Wie ist das Grundbuch aufgebaut? mehr

Grundbuchamt - Standorte - Service Berlin

Das Grundbuch ist nicht am elektronischen Rechtsverkehr beteiligt. Die Grundbucheinsichtenstelle erreichen Sie unter: (030) 9023-1860 oder -1861. Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin für die Einsichtnahme. Grundbuchauszüge beantragen Sie bitte ausschließlich schriftlich. mehr

Amtsgericht Mitte

Das Grundbuch ist nicht am elektronischen Rechtsverkehr beteiligt. Die Grundbucheinsichtenstelle erreichen Sie unter: (030) 9023-1860 oder -1861. Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin für die Einsichtnahme. mehr

Grundbuch - Eigentumsübertragungs- bzw. Auflassungsvormerkung ...

Die das Grundstück übertragende Person muss als Eigentümer oder Eigentümerin im Grundbuch eingetragen sein. Ausnahme: Die übertragende Person ist der Erbe oder die Erbin. mehr

Grundbuch - Einsichtnahme - Dienstleistungen - Service Berlin

Wenn Sie Einsicht in ein Grundbuch nehmen wollen, ist dies uneingeschränkt möglich, wenn: sich das Grundstück in Ihrem Eigentum befindet oder; Sie Inhaber oder Inhaberin eines im Grundbuch eingetragenen Rechts sind oder; der Grundstückseigentümer bzw. die Grundstückseigentümerin Ihrer Einsicht zustimmt und Sie schriftlich bevollmächtigt ... mehr

Grundbuch - Abschrift - Dienstleistungen - Service Berlin

Grundbuch - Abschrift Benötigen Sie einen Auszug aus dem Grundbuch, ist das uneingeschränkt möglich, wenn: sich das Grundstück oder die Wohnung in Ihrem Eigentum befindet oder mehr

Grundbuch - Eigentumsübertragungs- bzw ... - Service Berlin

Die das Grundstück übertragende Person muss als Eigentümer oder Eigentümerin im Grundbuch eingetragen sein. Ausnahme: Die übertragende Person ist der Erbe oder die Erbin. mehr

Grundbuch - Eigentümer oder Erbbauberechtigter - Eintragung ...

Wenn sie eine Immobilie kaufen oder geschenkt bekommen, müssen sie als neuer Eigentümer oder neue Eigentümerin im Grundbuch eingetragen werden. Das gleiche gilt für die Übertragung des Erbbaurechts. mehr

Grundbuch - Abschrift - Dienstleistungen - Service Berlin

Das Grundbuch ist nicht am elektronischen Rechtsverkehr beteiligt. Die Grundbucheinsichtenstelle erreichen Sie unter: (030) 9023-1860 oder -1861. Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin für die Einsichtnahme. Grundbuchauszüge beantragen Sie bitte ausschließlich schriftlich. mehr

Grundbuch - Dienstbarkeiten-Eintragung - Service Berlin

Wenn Sie einer anderen Person das Recht gewähren, Ihr Grundstück oder das darauf stehende Gebäude z.B. als Weg, Überfahrt, für die Verlegung von Leitungen oder zum Wohnen zu nutzen, können Sie diese Rechte und Pflichten in Form einer Dienstbarkeit im Grundbuch eintragen lassen. Dies gilt ebenso, wenn Sie sich verpflichten, bestimmte ... mehr

Grundbuch - Eigentümerberichtigung nach Erbfall - Service Berlin

Versterben im Grundbuch eingetragene Eigentümer, wird das Grundbuch mit dem Erbfall unrichtig. Es besteht die Verpflichtung, das Grundbuch zugunsten der Erbenden berichtigen zu lassen. mehr

Grundbuch - Lasten und Beschränkungen-Löschung - Service Berlin

Grundbuch - Lasten und Beschränkungen-Löschung Wenn eine Person verstirbt, zu deren Gunsten ein Recht (z.B. ein Wohnrecht) im Grundbuch eingetragen ist, kann die Löschung dieses Rechts durch die Eigentümerin oder den Eigentümer der Immobilie beantragt werden. mehr