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Risultati 1 – 20 su circa 71300 per Grundbuch

Grundbuch - Informationen und Zuständigkeiten

Das von den Grundbuchämtern der Amtsgerichte geführte Grundbuch dient dazu, über die privatrechtlichen Verhältnisse (Eigentum, Hypotheken und andere Belastungen) eines Grundstückes Auskunft zu geben. Das örtlich zuständige Grundbuchamt bzw. Amtsgericht können Sie folgender Übersicht entnehmen: più

Grundbuch - Abschrift - Dienstleistungen - Service Berlin

Benötigen Sie einen Auszug aus dem Grundbuch, ist das uneingeschränkt möglich, wenn: sich das Grundstück oder die Wohnung in Ihrem Eigentum befindet oder; Sie Inhaber oder Inhaberin eines im Grundbuch eingetragenen Rechts sind oder; der Grundstückseigentümer bzw. die Grundstückseigentümerin Sie dazu schriftlich bevollmächtigt hat. più

Grundbuch - Führung des Grundbuchs - Service Berlin

Im Grundbuch finden Sie Informationen über Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, wie Erbbaurechten und Wohnungseigentum. Des Weiteren sind im Grundbuch die dinglichen Belastungen und ihr Rangverhältnis untereinander eingetragen. più

Grundbuch - Grundbuchausdruck

Sie Inhaber oder Inhaberin eines im Grundbuch eingetragenen Rechts sind oder der Grundstückseigentümer bzw. die Grundstückseigentümerin Ihrer Einsicht zustimmt und Sie schriftlich bevollmächtigt hat. più

Merkblatt zum Grundbuch

Merkblatt zum Grundbuch Das Grundbuch dokumentiert, – wer Eigentümer eines Grundstücks ist; – welche Rechte dritter Personen an dem Grundstück bestehen; – welche Lasten und Beschränkungen auf dem Grundstück ruhen; – in welchem Rangverhältnis die Rechte untereinander stehen. Wie ist das Grundbuch aufgebaut? più

Grundbuch - Eigentümer oder Erbbauberechtigter - Eintragung ...

Wenn sie eine Immobilie kaufen oder geschenkt bekommen, müssen sie als neuer Eigentümer oder neue Eigentümerin im Grundbuch eingetragen werden. Das gleiche gilt für die Übertragung des Erbbaurechts. più

Grundbuch - automatisiertes Abrufverfahren

Grundbuch - automatisiertes Abrufverfahren Das automatisierte Abrufverfahren mit Zulassungsgenehmigung Das automatisierte Abrufverfahren soll die technische Durchführung der Grundbucheinsicht vereinfachen, den sachlichen Bereich der Einsicht aber nicht ausdehnen. più

Grundbuch - Eigentümer oder Erbbauberechtigter - Eintragung ...

Wenn sie eine Immobilie kaufen oder geschenkt bekommen, müssen sie als neuer Eigentümer oder neue Eigentümerin im Grundbuch eingetragen werden. Das gleiche gilt für die Übertragung des Erbbaurechts. più

Grundbuch - Einsichtnahme - Dienstleistungen - Service Berlin

Wenn Sie Einsicht in ein Grundbuch nehmen wollen, ist dies uneingeschränkt möglich, wenn: sich das Grundstück in Ihrem Eigentum befindet oder; Sie Inhaber oder Inhaberin eines im Grundbuch eingetragenen Rechts sind oder; der Grundstückseigentümer bzw. die Grundstückseigentümerin Ihrer Einsicht zustimmt und Sie schriftlich ... più

Liegenschaftskataster

Es dient als amtliches Verzeichnis der Grundstücke für den Eigentumsnachweis im Grundbuch und steht als Geobasis­informations­system für Verwaltung und Wirtschaft zur Verfügung. Zuständig für die Führung des Liegenschaftskatasters sind die bezirk­lichen Vermessungsstellen. più

Grundbuch - Einsichtnahme - Dienstleistungen - Service Berlin

Das Grundbuch ist nicht am elektronischen Rechtsverkehr beteiligt. Die Grundbucheinsichtenstelle erreichen Sie unter: (030) 9023-1860 oder -1861. Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin für die Einsichtnahme. più

Anmeldung zum Abrufclient für das elektronische Grundbuch in Berlin

Willkommen beim Abrufclient für das elektronische Grundbuch. Geben Sie bitte unten Ihre Benutzerkennung, Ihr Bearbeiterkennzeichen und das Kennwort ein. più

Geoportal Berlin

Im Liegenschaftskataster werden flächendeckend Flurstücke und Gebäude beschrieben, es dient damit als amtliches Verzeichnis der Grundstücke für den Eigentumsnachweis im Grundbuch. Die Führung der Daten erfolgt im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS). Weitere Informationen più

Grundbuch - Eigentumsübertragungs- bzw ... - Service Berlin

Die das Grundstück übertragende Person muss als Eigentümer oder Eigentümerin im Grundbuch eingetragen sein. Ausnahme: Die übertragende Person ist der Erbe oder die Erbin. più

Grundbuchamt - Standorte - Service Berlin

Das Grundbuch ist nicht am elektronischen Rechtsverkehr beteiligt. Die Grundbucheinsichtenstelle erreichen Sie unter: (030) 9023-1860 oder -1861. Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin für die Einsichtnahme. più

Zuständigkeiten in Grundbuchsachen

Der Präsident des Kammergerichts –Zentrale Grundbuchdatenstelle- Stand: Februar 2024 Zuständigkeiten in Grundbuchsachen Die Aufgaben der Amtsgerichte in Grundbuchangelegenheiten (Grundbuchämter) sind in più

Grundbuch - Dienstbarkeiten-Eintragung - Service Berlin

Wenn Sie einer anderen Person das Recht gewähren, Ihr Grundstück oder das darauf stehende Gebäude z.B. als Weg, Überfahrt, für die Verlegung von Leitungen oder zum Wohnen zu nutzen, können Sie diese Rechte und Pflichten in Form einer Dienstbarkeit im Grundbuch eintragen lassen. più

Baulasten

Soll die Unterschriftsleistung vor der Bauaufsichtsbehörde erfolgen, ist zu beachten, dass nur die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer, Erbbauberechtigte und Vormerkungsberechtigte diese Unterschrift leisten können. più