Erforderliche Unterlagen. Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des Urteils, des Beschlusses, des Erbscheins oder des Vergleichs. Achtung: Wenn Sie im Ausland vollstrecken wollen, dann reichen Sie bitte eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils, des Beschlusses, des Erbscheins oder des Vergleichs ein. più