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Results 1 – 20 of about 83000 for Erbschaft

Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen beantragen - Service Berlin

Durch die besondere amtliche Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen beim Nachlassgericht soll ihre sichere Aufbewahrung bis zum Tod und ihre schnelle Auffindung nach dem Tod des Erblassers / der Erblasserin gewährleistet werden. more

Erbrecht - Ausschlagung der Erbschaft - Service Berlin

Nach deutschem Recht geht eine Erbschaft mit dem Tod einer Person automatisch auf die Erben über. Wenn Sie die Erbschaft nicht antreten wollen, müssen Sie das ausdrücklich erklären (Ausschlagungserklärung*). Wer erbt, erbt auch die Schulden. Wer nicht erben will, muss die Erbschaft ausschlagen. more

Merkblatt für Nachlass und Erbangelegenheiten

Der Nachlass ist der Besitz einer verstorbenen Person. Das Nachlass-Gericht regelt die formalen Angelegenheiten in einem Erbfall. Das Nachlass-Gericht ist eine Abteilung im Amts-Gericht. Zuständig ist immer das Nachlass-Gericht in dem Bezirk, in dem die verstorbene Person zuletzt gelebt hat. more

Nachlass - Erbschaft - Testament

Was möchten Sie erledigen? Nachlass - Erbschaft - Testament. Die Amtsgerichte sind als Nachlassgerichte sachlich zuständig für: die amtliche Verwahrung und Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen**die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen. more

Grundbuch - Eigentümerberichtigung nach Erbfall - Service Berlin

Versterben im Grundbuch eingetragene Eigentümer, wird das Grundbuch mit dem Erbfall unrichtig. Es besteht die Verpflichtung, das Grundbuch zugunsten der Erbenden berichtigen zu lassen. more

FAQ Erbschaft- und Schenkungsteuer

Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht gilt für Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden, für die die Erbschaft- oder Schenkungsteuer ab dem 01.07.2016 entstanden ist. more

Merkblatt für Nachlasssachen

Die Erbschaft geht mit dem Tode der verstorbenen Person automatisch („kraft Gesetzes“) auf die Erben über. Der Erbschein ist lediglich der Nachweis darüber. more

Erbrecht - Ausschlagung der Erbschaft - Service Berlin

Nach deutschem Recht geht eine Erbschaft mit dem Tod einer Person automatisch auf die Erben über. Wenn Sie die Erbschaft nicht antreten wollen, müssen Sie das ausdrücklich erklären (Ausschlagungserklärung*). Wer erbt, erbt auch die Schulden. Wer nicht erben will, muss die Erbschaft ausschlagen. more

Standort: Amtsgericht Spandau - Erbausschlagungen - Service Berlin

Erbausschlagungen werden montags bis freitags nur in der Zeit von 09:00 - 12:40 Uhr aufgenommen. Hierzu ist eine Online Terminbuchung oder telefonische Terminvereinbarung erforderlich. Diese Termine sind nicht für die Beantragung von Erbscheinen! more

Erbschaft- und Schenkungsteuerformulare

Erbschaft- und Schenkungsteuerformulare. Direkt zur Kontaktinformation . Schenkungsteuer. Schenkungsteuererklärung. PDF-Dokument (416.9 kB) Download. Anleitung zur Schenkungsteuererklärung. PDF-Dokument (250.3 kB) Download. Anlage Steuerbefreiung für vermietete Wohnungen (SchSt) PDF-Dokument (121.7 kB) ... more

Standort: Amtsgericht Neukölln - Erbausschlagungen - Service Berlin

Amtsgericht Neukölln - Erbausschlagungen. Karl-Marx-Straße 77/79 , 12043 Berlin. Tel.: (030) 90191-0. Fax: (030) 90191-122. Kontaktformular. Erläuterung der Symbole. Zugang für Rollstuhlfahrer über das Hauptportal. Bitte benutzen Sie die Gegensprechanlage. more

Anleitung zur Erbschaftsteuererklärung

Als Inländer gelten (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG): natürliche Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben; deutsche Staatsangehörige, die sich nicht länger als 5 Jahre vor dem Erbfall dauernd im Ausland aufgehalten haben; more

Beglaubigung von Urteilen, Beschlüssen, Erbscheinen, Vergleichen für ...

Dazu stellt das zuständige Gericht Ihnen zunächst eine Vorbeglaubigung aus. Mit der Vorbeglaubigung wenden Sie sich dann an die Auslandsvertretung des Landes, in dem Sie das Urteil, den Beschluss oder den Erbschein verwenden möchten. Die Auslandsvertretung stellt Ihnen die Legalisation aus. more

Ausführungsvorschriften über den Einsatz von Vermögen nach ... - Berlin

Hierfür können die Kriterien über den Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze und die Regelung der Gemeinsamen Arbeitsanweisung der Berliner Bezirksämter über den Einsatz von Einkommen nach dem SGB XII zu § 87 Absatz 1 SGB XII entsprechend herangezogen werden. more

Erbschaftsteuer - Festsetzung - Dienstleistungen - Service Berlin ...

Bei Erbschaft grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers. Bei Pflichtteilsanspruch mit der Geltendmachung. Bei Schenkung grundsätzlich mit der Ausführung. Bei Grundstücksschenkung mit der Auflassung i.S.v. § 925 BGB. Einteilung der Erwerber in Steuerklassen more

Finanzamt Schöneberg

Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle, Bewertungs- und Grundsteuerstelle, Betriebsprüfungsstelle. Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger ist die Info-Zentrale im Hauptgebäude. Bei Fragen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer rufen Sie bitte (030) 9024 18-700 an. more

Nachlassgericht - Standorte - Service Berlin

Nachlassgericht: Für die Entgegennahme von Ausschlagungserklärungen ist eine telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer: (030) 9023-1164 erforderlich. Mittwochs ist das Nachlassgericht ausschließlich telefonisch erreichbar, d.h.: es werden keine Ausschlagungserklärungen entgegengenommen. more

Nachlassinsolvenzverfahren - Durchführung - Service Berlin

Lediglich der Nachlassgläubiger muss seinen Antrag binnen 2 Jahren nach Annahme der Erbschaft stellen. Allerdings muss der Erbe die Eröffnung des Nachlassisolvenzverfahrens unverzüglich beantragen, nachdem er Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung erlangt hat. more

Anzeige einer Schenkung (gem. § 30 ErbStG)

Nach § 30 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes ist jede Schenkung vom Erwerber binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Erwerb dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Zur Anzeige ist auch der Schenker verpflichtet. more

Beglaubigung von Urteilen, Beschlüssen, Erbscheinen, Vergleichen für ...

Erforderliche Unterlagen. Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des Urteils, des Beschlusses, des Erbscheins oder des Vergleichs. Achtung: Wenn Sie im Ausland vollstrecken wollen, dann reichen Sie bitte eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils, des Beschlusses, des Erbscheins oder des Vergleichs ein. more