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Ergebnisse 1 – 20 von etwa 2250 für gefährliche Hunde

Berliner Hundegesetz

Die „Gefährliche-Hunde-Verordnung“ bestimmt, welche Rassen und deren Kreuzungen im Land Berlin als gefährlich eingestuft werden (sogenannte „Rasseliste“). mehr

Rasseliste

Rasseliste wird flexibler. Nach dem alten Hundegesetz wurden zehn Rassen und deren Kreuzungen als gefährlich definiert. Begründete Streichungen von Rassen oder die Aufnahme neuer Rassen erforderten Gesetzesänderungen. mehr

FAQ Hundegesetz

Was sind gefährliche Hunde? Zu den gefährlichen Hunden aufgrund der Rassezugehörigkeit (sog. Listenhunde) gehören im Land Berlin derzeit Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier sowie Hunde aus Kreuzungen dieser Rassen. mehr

Hundehaltung - Anmeldung - Gefährlicher Hund - Service Berlin

Hunde der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten als gefährlich und sind der Behörde unverzüglich nach Erwerb mitzuteilen. mehr

Hundehaltung - Befreiung von der Leinenpflicht - Service Berlin

Durch die Befreiung von der allgemeinen Leinenpflicht können Hunde weiterhin auf unbelebten Straßen und Plätzen oder Brachflächen grundsätzlich ohne Leine geführt werden. Für gefährliche Hunde (Listenhunde) gelten spezielle Regelungen. mehr

FAQ für Hundehalterinnen und Hundehalter zum Hundegesetz

VI. Gefährliche Hunde 24. Was sind gefährliche Hunde? Zu den gefährlichen Hunden aufgrund Rassezugehörigkeit (sog. Listenhunde) gehören in Berlin derzeit Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier sowie Hunde aus Kreuzungen dieser Rassen. Als gefährlich gelten auch Hunde sonstiger Rassen oder Kreuzungen ... mehr

Lesefassung des Hundegesetzes von Berlin

Gefährliche Hunde (1) Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale oder Abstammung von einer über das natürliche Maß hinausgehenden Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe, mehr

Verordnung

Liste gefährlicher Hunde Als gefährliche Hunde im Sinne des § 5 Absatz 1 Satz 1 des Hun-degesetzes gelten 1. Pitbull-Terrier, 2. American Staffordshire-Terrier, 3. Bullterrier sowie 4. Hunde aus Kreuzungen von in den Nummern 1 bis 3 genannten Rassen oder Gruppen von Hunden untereinander oder mit ande-ren Hunden. § 2 Inkrafttreten mehr

Hundehaltung - Ummeldung - Gefährlicher Hund - Service Berlin

Tiere - Hundehaltung - Ummeldung - Gefährlicher Hund. Die Änderung des Haltungsortes von Hunden der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier und Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden ist der Behörde unverzüglich mitzuteilen. mehr

Hundehaltung - Anmeldung - Gefährlicher Hund - Service Berlin

Hunde der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten als gefährlich und sind der Behörde unverzüglich nach Erwerb mitzuteilen. mehr

Hunde in Berlin

Wenn ein Hund einen Menschen beißt oder anderweitig gefährdet kann er von der Veterinärüberwachung beauflagt (zum Beispiel: Hund darf nur noch mit Maulkorb geführt werden) werden, in extremen Fällen muss der Hund sichergestellt werden. Dies kann auch notwendig sein, wenn ein Hund ein anderes Tier gebissen oder getötet hat (§ 5 des ... mehr

Gesetz

Gefährliche Hunde (1) Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale oder Abstammung von einer über das natürliche Maß hinausgehen-den Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe, einem nicht ständig kontrollierbaren Jagdtrieb oder einer anderen in ihrer Wirkung ver-gleichbaren, Mensch oder Tier gefährdenden Eigenschaft auszuge- mehr

Merkblatt - gefährliche Hunde

BERLIN . Created Date: 7/14/2023 12:40:59 PM Title: Merkblatt - gefährliche Hunde mehr

Hundehaltung - Anmeldung - Gefährlicher Hund - Service Berlin

Hunde der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten als gefährlich und sind der Behörde unverzüglich nach Erwerb mitzuteilen. mehr

Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin

gefährdenden Eigenschaft auszugehen ist, gelten als gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes. 2 Gefährliche Hunde im Sinne des Satzes 1 können durch Rechtsverordnung (§ 32) näher definiert werden. mehr

Lesefassung des Hundegesetzes von Berlin

für bestimmte gefährliche Hunde (1) Wer einen gefährlichen Hund nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 hält, muss der zuständigen Be-hörde unverzüglich unter Nachweis seiner Personalien die Haltung sowie Rasse und Alter des Hundes anzeigen. Über die Anzeige erteilt die zuständige Behörde eine Bescheinigung. mehr

Hunde

Daneben gelten in Berlin besondere Regeln für das Halten bestimmter als gefährlich eingestufter Hunderassen. Zu diesen Rassen zählen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier und Bullterrier sowie Hunde aus Kreuzungen dieser Rassen. mehr

Berlin mit Hund – Berlin.de

Auf Kinderspielplätzen gilt ein generelles Hundeverbot. Ebenso sind Hunde in einigen Parks und Grünanlagen verboten. Und auch in viele öffentliche Gebäude und Geschäfte darf man keine Hunde mitnehmen. Badeanstalten und Badestellen sind ebenfalls tabu für die Vierbeiner. mehr

Statistik über Hundebissvorfälle in Berlin 2021

Statistik über Hundebissvorfälle in Berlin 2021. Hunderasse. Fälle, in denen Menschen schwer verletzt wurden. Fälle, in denen Menschen leicht verletzt wurden. Fälle, in denen Menschen gefahrdrohend angesprungen wurden. Fälle, in denen ausschließlich Hunde verletzt wurden. Pit Bull Terrier. 10. mehr

Hundebiss-Statistik

Sie listet auf, wie viele Hunde gegenüber Menschen oder anderen Hunden durch Anspringen oder Beißen auffällig geworden sind und berücksichtigt die Verteilung der Vorfälle auf die verschiedenen Hunderassen. mehr

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