Neufassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt in Kraft
Am 01. Dezember ist die Neufassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) in Kraft getreten. Die Neufassung war aufgrund der Novellierung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes vom 22. April 2020 notwendig geworden. Mit der Neufassung der VwVBU sind auch zahlreiche neue Leistungsblätter in Kraft getreten.
Die neue VwVBU wird auch zu einem Umbau im Bausektors beitragen, denn sie schreibt die Wiederverwendung und das Recycling von Baustoffen beim Rückbau öffentlicher Gebäude verbindlich vor. Bei öffentlichen Hochbauvorhaben müssen außerdem künftig ausschließlich nachwachsende Baustoffe und gütegesicherte Recyclingbaustoffe eingesetzt werden.
Der Referent für umweltverträgliche Beschaffung in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Thomas Schwilling erklärt im Interview mit dem Onlinemagazin „recyclingnews“ die wichtigsten Neuerungen: