Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klagen von zwei Kita-Trägern gegen die Kürzung der Finanzierung wegen zu hoher Zuzahlungsbeträge abgewiesen. Die Kläger hatten für die Kinderbetreuung Zusatzbeiträge zwischen 220 und 450 Euro pro Monat, in einer Einrichtung sogar bis zur Höhe von 780 Euro pro Monat, erhoben. Dies verstößt gegen die seit September 2018 geltende Zuzahlungs-Obergrenze von 90 Euro pro Monat. Da die beiden Träger trotz mehrfacher Aufforderung nicht bereit waren, die Höhe der Zuzahlungen zu reduzieren, hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die monatliche Kita-Finanzierung durch das Land Berlin gekürzt.
Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Die Entscheidung des Gerichts bestätigt unseren Kurs auf der ganzen Linie: Wer Kitas mit öffentlicher Finanzierung betreibt, kann darüber hinaus nicht noch beliebig hohe Extrazahlungen von Eltern verlangen. Das benachteiligt Eltern mit geringerem Einkommen bei der Kita-Platzsuche. Berlins Kitas sind gebührenfrei. Wir wollen nicht mit Steuergeldern exklusive Einrichtungen finanzieren, sondern allen Kindern eine gute frühkindliche Bildung ermöglichen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern.“
Die Senatorin betont weiter: „Wir haben im September 2018 die Zuzahlungen neu geregelt, eine Meldepflicht und die Obergrenze eingeführt. Die große Mehrheit der Kita-Träger hat diese Regelung mitgetragen. Die wenigen Träger, die meinten, ein Anrecht auf hohe Zusatzzahlungen zu haben, werden nun umdenken müssen. Die Entscheidung des Gerichts ist eine sehr gute Nachricht für die übergroße Mehrheit der Berliner Eltern, die sich keine Luxus-Kita leisten kann.“