Der Anmeldezeitraum für den Übergang in die 7. Klasse an weiterführenden Schulen ist vom 17. Februar bis 26. Februar 2020. In dieser Zeit melden die Eltern ihr Kind in der Erstwunschschule an. Sie geben dazu auch einen Zweit- und Drittwunsch an. Bei der Anmeldung müssen der Anmeldebogen und die Förderprognose abgegeben werden, die die Grundschulen bis zum 31. Januar 2020 an die Schülerinnen und Schüler herausgeben.
Der Anmeldezeitraum für den Übergang in die 5. Klasse an weiterführenden Schulen ist zwischen dem 10. Februar bis 13. Februar 2020 (Erstwunsch) möglich. In dieser Zeit melden Sie Ihr Kind an der Erstwunschschule an, die den Originalanmeldebogen sowie die Original-Förderprognose behält. Es wird unmittelbar über die Aufnahme entschieden, sodass das bezirkliche Schulamt Ihnen bereits am 9. März 2020 die Entscheidung über die Aufnahme Ihres Kindes an der gewünschten Schule sendet.
Sofern Ihr Kind dort keinen Schulplatz erhält, haben Sie die Möglichkeit, am Zweitwunschverfahren teilzunehmen. Hierzu erhalten Sie mit dem Ablehnungsschreiben der Erstwunschschule eine Information über alle Schulen, an denen noch freie Plätze vorhanden sind. Dasselbe gilt für das Drittwunschverfahren.
16. März bis 18. März 2020 (Zweitwunsch).
30. März bis 02. April 2020 (Drittwunsch).
„Schülerinnen und Schüler sollten sich mit ihren Erziehungsberechtigten Zeit nehmen, um die passende Schule zu finden. Die zentrale Frage ist: Passt die ausgewählte Schule tatsächlich zum Kind. Viele Schulen zeigen ihre Angebotsvielfalt auf den Tagen der offenen Tür, die auf den Schulhomepages oder auf den Websites der Bezirksämter kommuniziert werden.“, so Bildungssenatorin Sandra Scheeres.