Newsletter 18 / 2017

Eckdaten Doppelhaushalt 2018/2019: Steigerung um über eine halbe Milliarde Euro

Der Berliner Senat hat gestern den Doppelhaushalt 2018/2019 beschlossen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat mit 3,826 Milliarden (2018) bzw. 4,031 Milliarden Euro (2019) den größten Haushalt aller Senatsverwaltungen. Die Steigerung im Vergleich zum Jahr 2017 beträgt insgesamt 569 Millionen Euro (2019 gegenüber 2017). Hinzu kommen die Mittel, die zwar im Senat verhandelt wurden, die aber in den bezirklichen Haushalten verankert sind, zum Beispiel die Ausgaben der Kitas und die schrittweise Abschaffung der Zuzahlung für Lernmittel. Erhebliche Mittel stehen darüber hinaus in den nächsten beiden Jahren für Baumaßnahmen im Schul- und Kitabereich zur Verfügung.

Sandra Scheeres: „Nach Abschluss der Haushaltberatung können wir mehr Geld in die Bereiche Bildung, Jugend und Familie investieren. Damit werden wir in den nächsten Jahren für die Stadt wichtige Projekte in Angriff nehmen.“

Mit dem neuen Doppelhaushalt können deutliche Verbesserungen erzielt werden:

- Die Senatsverwaltung wird in beiden Bereichen – Jugend und Bildung – den Anforderungen der wachsenden Stadt gerecht. Es können Einstellungen, Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen noch einmal in deutlich verstärktem Maße vorgenommen werden.

- Mit dem neuen Haushalt werden zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und zur Unterstützung von Kitas und Schulen finanziert. Programme zum Beispiel für die Begabungsförderung werden vollständig neu aufgelegt.

- Der Senat stellt zusätzliches Personal für Schulen und Kitas bereit: In den Kitas wird der Personal- und Leitungsschlüssel verbessert. Für die Schulen wird die Finanzierung von zusätzlichen Stellen in den Haushalt aufgenommen (Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Verwaltungsleitungen, IT-Systembetreuer).

- Familien werden in den nächsten Jahren weiter finanziell entlastet – insbesondere durch die weitere Abschaffung der Kita-Beiträge und das schrittweise Entlasten von der Zuzahlung zu Lernmitteln.

- Zentrale Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag können mit dem neuen Haushalt angegangen werden. Zum Beispiel
• die schrittweise Anhebung der Bezahlung der Grundschullehrkräfte,
• die Intensivierung der Begabungsförderung,
• der Ausbau von Fortbildungsangeboten,
• weitere Schritte bei der Inklusion,
• die Abschaffung der Zuzahlung bei den Lernmitteln,
• der Ausbau der Familienzentren.

Im Folgenden stellen wir einige Punkte des Doppelhaushalts aus den Bereichen Schule sowie Jugend und Familie dar.

Infrastruktur/Schulbau: Es gibt mehr Mittel für bauliche Maßnahmen: Für Bauinvestitionen im Schulbereich stehen für 2018 und 2019 insgesamt über 155 Mio. € zur Verfügung. Insgesamt umfasst die Berliner Schulbauoffensive, die in 2017 gestartet ist, ein Volumen von ca. 830 Mio. €. Das Schulanlagensanierungsprogramm in Höhe von rund 96,3 Mio. € wird auf 120 Mio. € erhöht. Außerdem sollen aus SIWANA rund 200 Mio. € für weitere Investitionen im schulischen Bereich verwendet werden.

Höhergruppierung der Grundschullehrkräfte: Die Grundschullehrkräfte mit der Ausbildung nach dem neuen Lehrkräftebildungsgesetz sollen künftig nach A 13/E 13 bezahlt werden. Den Lehrkräften (L1), die bereits an den Schulen arbeiten, wird schrittweise die Möglichkeit gegeben, durch Qualifikationsmaßnahmen ebenfalls eine Höhergruppierung auf A 13/ E 13 zu erhalten. Für diese Höhergruppierungen wurden in den Haushalt im Jahr 2018 10,5 Mio. € und im Jahr 2019 19,4 Mio. € eingestellt.

Verbesserung der Inklusion: Im Haushalt 2018/2019 stehen im Jahr 2018 13,2 Mio. € und 2019 15,4 Mio. € an zusätzlichen Mitteln gegenüber 2017 zur Verfügung.

Ausbau der Begabungsförderung: Für ein neues Programm zur Begabungsförderung sind insgesamt 3,5 Mio. € eingeplant.

Lernmittelfreiheit: Die Zuzahlung zu den Lernmitteln wird schrittweise abgeschafft – zunächst an den Grundschulen. Dafür stehen mehr als 10 Mio. € zur Verfügung.

Kita-Ausbau Berlin: Aufgrund weiter steigender Kinderzahlen werden wir in den nächsten Jahren weiter massiv Kita-Plätze schaffen. Dafür stehen in den nächsten Jahren rund 200 Mio. € zur Verfügung. Ein wichtiger Baustein ist dabei weiter unser Landesprogramm „Auf die Plätze, Kitas, los!“. Außerdem wird mit dem Doppelhaushalt ein neues Sanierungsprogramm für die Kitas der Eigenbetriebe aufgelegt.

Mehr Kita-Personal: Die Berliner Kitas erhalten weiter schrittweise mehr Personal. Damit wird erreicht, dass sich eine Erzieherin bzw. ein Erzieher um weniger Kinder kümmern muss. Begonnen wurde mit der Verbesserung des Personalschlüssels im Jahr 2016. Dafür stellt das Land im Jahr 2018 76,5 Mio. € und im Jahr 2019 102,7 Mio. € zusätzlich zur Verfügung. Hinzu kommen Verbesserungen beim Leitungsschlüssel und mehr Geld für Anleitungsstunden.

Teilzeitplatz für alle Kinder: Ab 1.1.2018 sollen alle Kinder ab dem 1. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Teilzeitplatz erhalten. Das heißt: bis zu 7 Stunden täglich Kinderbetreuung ohne weitere Bedarfsprüfung, bisher sind es bis zu 5 Stunden täglich. Die Mehrkosten dafür betragen rund 19 Mio. € pro Jahr.

Jugendarbeit: Für die Ausweitung des Jugend-Demokratiefonds, der Jugendverbandsarbeit, die Stärkung der eigenverantwortlichen Tätigkeit der Jugendverbände, für die Fortbildung zum Thema Online-Radikalisierung und für das Angebot des Jugendkulturservice werden bis 2019 zusätzlich rund 4,5 Mio. € bereitgestellt.

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