Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grundschulen, die nach dem neuen Lehrkräftebildungsgesetz ausgebildet wurden, sollen schon ab dem Schuljahr 2017/2018 nach E 13 vergütet werden. Das hat der Senat auf Initiative von Bildungssenatorin Sandra Scheeres beschlossen. Scheeres: „Berlin nimmt damit bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Auftrag und Anforderungen an Grundschullehrkräfte haben sich deutlich erhöht und die neu ausgebildeten Grundschullehrkräfte haben eine Ausbildung absolviert, die hinsichtlich Qualität und Umfang dem Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien entspricht.“
In einem nächsten Schritt ist es das Ziel der Bildungsverwaltung, dass möglichst viele Lehrkräfte, die bereits an den Grundschulen arbeiten, ebenfalls eine Anhebung bekommen können.
Vom Senat wurde auch die Anhebung der Besoldung der (Zweiten) Konrektorinnen und (Zweiten) Konrektoren an Grundschulen zum 1. August 2018 beschlossen, deren Tätigkeit sich durch die größere Eigenverantwortlichkeit und den damit einhergehenden Zuwachs an finanziellen, administrativen und organisatorischen Aufgaben der Grundschulen deutlich erhöht hat.