Die Kinderbetreuung in Berlin wird weiter verbessert. Dafür wurde in den vergangenen Wochen die geplante Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf liegt vor und befindet sich nun im Anhörungsverfahren, das heißt: Die Verbände können sich nun dazu äußern. Mit der Änderung sollen alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Teilzeitplatz erhalten (bis zu sieben Stunden täglich), der Personalschlüssel für die Leitung einer Kita wird verbessert und die Bedarfsprüfung von Amts wegen nach dem 3. Lebensjahr abgeschafft.
Außerdem wird durch die Gesetzesänderung die juristische Voraussetzung geschaffen, um die Frage von Zuzahlungen neu zu regeln. Es wird eine Ermächtigungsgrundlage für eine Rechtsverordnung geschaffen, mit dieser können dann die Zulässigkeit und Höhe von Zuzahlungen geregelt werden.
Ebenfalls neu ist die Anrechnung von bis zu drei Anleitungsstunden pro Woche, wenn in einer Kindertagesstätte Personen beschäftigt werden, die sich in der berufsbegleitenden Ausbildung befinden. Dies stellt eine Entlastung für die anleitenden Mitarbeiter dar und ist zugleich eine Maßnahme, um den Fachkräftemangel zu begegnen.