An vielen weiterführenden Schulen Berlins finden seit einigen Wochen Tage der offenen Tür statt, an denen sich interessierte Eltern und Schüler/-innen einen Einblick verschaffen können. Für Schüler/-innen, die ab dem Schuljahr 2025/2026 auf ein Gymnasium wechseln möchten, ändert sich das Aufnahmeverfahren.
Eltern, deren Kinder bereits nach der 4. Klasse auf eine weiterführende Schule wechseln sollen, müssen dies der Klassenlehrerin bis Mitte Dezember mitgeteilt haben. Die Grundschule wird dann bis spätestens Ende Januar 2025 ein Beratungsgespräch mit den Eltern führen. Mit den Halbjahreszeugnissen erhalten Sie die Förderprognose in doppelter Ausführung.
Die Aufnahme eines Kindes an ein Gymnasium kann an bestimmte Bedingungen gebunden sein und erfolgt nach der Rangfolge bestimmter Kriterien. Die weiterführenden Schulen können ihrer Entscheidung
- die Durchschnittsnote der Förderprognose,
- bei bis zu vier das Schul- oder Klassenprofil prägenden Fächern die Summe der Noten der beiden letzten Halbjahreszeugnisse (wobei einzelne Fächer doppelt gewichtet werden können)
- die Kompetenzen des Schulkindes, die dem Schul- oder Klassenprofil entsprechen, sowie
- das Ergebnis eines profilbezogenen, einheitlichen mündlichen oder schriftlichen Tests oder einer praktischen Übung
zugrunde legen. Welche Auswahlkriterien die gewünschte Schule für ihr Auswahlverfahren festgelegt hat, erfahren Sie von der Schule selbst.
Schüler/-innen, die im kommenden Schuljahr nach der vierten Klasse auf ein Gymnasium wechseln wollen, müssen sich vom 11. Februar bis 14. Februar 2025 für den Übergang in die Jahrgangsstufe 5 an weiterführenden Schulen in ihrer Erstwunschschule anmelden. Dies kann eines der grundständigen Gymnasien mit 5. Klasse sein, aber auch das Musikgymnasium, das Französische Gymnasium oder eines der sieben Gymnasien die sogenannte Schnelllerner-Klassen anbieten. Vor der Anmeldung für Schnelllerner- und musikprofilierte Klassen sowie das Französische Gymnasium finden vorher Eignungstests statt.
Kinder, die eine Schnelllerner-Klasse besuchen wollen, müssen für den Eignungstest zwischen dem 7. und 10. Januar 2025 an der gewünschten Schule angemeldet werden. Der Test findet am 18. Januar 2025 statt. Für die Aufnahmetests an einem Musikgymnasium und am Französischen Gymnasium müssen Eltern Ihr Kind bis zum 10. Januar 2025 an der jeweiligen Schule angemeldet haben. Die konkreten Testtermine erfahren Eltern an den jeweiligen Schulen. Weitere Informationen zur Schulanmeldung, den Anmeldezeiträumen und der Entscheidung über die Aufnahme entnehmen Sie bitte dem Infoschreiben zum Übergang nach Klasse 4.
Auch für die Aufnahme an einem Gymnasium in der 7. Klasse haben sich die Voraussetzungen geändert. Bisher konnten Lehrkräfte bei Schüler/-innen mit einem Notendurchschnitt zwischen 2,3 und 2,7 entscheiden, ob sie eine Gymnasialempfehlung geben. Ab diesem Jahr bekommen nur noch die Schüler/-innen eine Gymnasialempfehlung, die einen Notendurchschnitt bis 2,2 Notenpunkten haben.
Wenn Schüler/-innen mit einem Notendurchschnitt über 2,2 ein Gymnasium besuchen wollen, müssen sie an einem Probeunterricht teilnehmen. Die freiwillige Anmeldung für einen Probeunterricht am Gymnasium ist am 10. und 11. Februar 2025 bei der zuletzt besuchten Grundschule oder Gemeinschaftsschule möglich. Der Probeunterricht ist eine Eignungsfeststellung und findet am 21. Februar 2025 an einem Gymnasium des Bezirks statt, in dem die zuletzt besuchte Grund- oder Gemeinschaftsschule gelegen ist. Er wird berlinweit einheitlich durchgeführt und umfasst schriftliche Leistungen in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie überfachliche Kompetenzen, die für einen Lernerfolg im gymnasialen Bildungsgang erforderlich sind.
Den abschließenden Eignungsbescheid, der von der Schulaufsichtsbehörde ausgestellt wird, bekommen Sie zu Beginn des Anmeldezeitraums für die weiterführende Schule durch die zuletzt besuchte Grund- oder Gemeinschaftsschule ausgehändigt. Bei der Anmeldung am Gymnasium mit einer Durchschnittsnote höher als 2,2 muss der Anmeldung die Bescheinigung über den bestandenen Probeunterricht beiliegen.
Mit dem Probeunterricht sollen die Abbruchsquoten innerhalb des ersten Jahres am Gymnasium und die damit verbundenen Wechsel auf eine andere weiterführende Schule verringert werden. Das Probejahr, wie es das bislang gab, wurde in dem Zuge abgeschafft.