In Berlin wählen künftig auch 16- und 17-Jährige | Newsletter 47/2023

Schüler mit Daumen hoch

Liebe Leserinnen und Leser,

das Abgeordnetenhaus Berlin hat gestern verschiedene Maßnahmen beschlossen, um die demokratische Beteiligung junger Menschen in Berlin zu stärken. Die wichtigste Entscheidung liegt in der Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre. Ein zukunftsweisendes Signal zum Jahresausklang.

Wir wünschen Ihnen eine gute Lektüre!
Ihre Newsletter-Redaktion

Parlament senkt Wahlalter

Berlins Abgeordnete haben in ihrer letzten Plenarsitzung des Jahres beschlossen, das Wahlalter auf 16 Jahre herabzusenken. Damit können junge Menschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, auch bei den Abgeordnetenhauswahlen sowie landesweiten Volksbegehren und Volksentscheiden abstimmen.

Nach geltendem Recht war bislang das aktive und das passive Wahlrecht für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin an das Mindestalter von 18 Jahren geknüpft. Bereits die Vorgängerregierung hatte sich für die Absenkung des Mindestalters für die Ausübung des aktiven Wahlrechts auf 16 Jahre ausgesprochen, wie es bereits für die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen und für die Wahl zum Europäischen Parlament im kommenden Jahr gilt.

Um das Wahlalter abzusenken, war eine Änderung der Verfassung von Berlin und damit eine Zweidrittelmehrheit im Parlament erforderlich. Diese kam zustande, weil nicht nur die Abgeordneten der bestehenden Regierungskoalition, sondern auch die Abgeordneten der an der Vorgängerregierung beteiligten Parteien dafür stimmten, das Mindestalter für die aktive Teilnahme an den Abgeordnetenhauswahlen in Artikel 39 Absatz 3 der Verfassung von Berlin vom vollendeten 18. auf das vollendete 16. Lebensjahr abzusenken. Schätzungen zufolge profitieren davon rund 50.000 Berlinerinnen und Berliner, das entspricht rund zwei Prozent der Wahlbeteiligten.

Aus staats- und gesellschaftspolitischen Gründen sei es wichtig, junge Menschen frühzeitig in demokratische Entscheidungsprozesse einzubeziehen und ihnen demokratische Teilhabe zu ermöglichen, hieß es in der Begründung. „Jugendliche sollen sich in diese Prozesse einbringen und aktiv an der Willensbildung des Volkes beteiligen können, zumal landespolitische Entscheidungen weitreichende Konsequenzen für die folgenden Generationen haben können.“

16- und 17-Jährige sind nun für alle landes- und bezirksweiten Abstimmungen sowie die Wahlen zum Europäischen Parlament aktiv wahlberechtigt, für die Wahlen zum Deutschen Bundestag ist weiterhin ein Mindestalter von 18 Jahren notwendig. Das passive Wahlrecht (Wählbarkeit) bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus bleibt unverändert an die Vollendung des 18. Lebensjahres geknüpft.

Die Änderung des Wahlalters in Berlin wurde anschließend noch durch Anpassung des §1 Landeswahlgesetz nachvollzogen. Dort heißt es jetzt: „Wahlberechtigt zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tage der Wahl 1. zum Abgeordnetenhaus das 18 16. Lebensjahr vollendet haben, 2. seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Berlin ihren Wohnsitz haben und 3. nicht nach § 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.“

„Wir freuen uns sehr darüber, dass ab sofort auch 16- und 17-Jährige an den Abgeordnetenhauswahlen teilnehmen können“, kommentierte Tilmann Weickmann, Geschäftsführer des Landesjugendring Berlin. „Dafür haben wir seit vielen Jahren gekämpft.“

Jugendliche spielen Basketball

Jugendförder- und Beteiligungsgesetz

Mit dem Gesetz wird die Jugendarbeit in Berlin mit Ihren vielfältigen Angeboten - von Jugendclubs und Abenteuerspielplätzen über Festivals und Jugendreisen bis hin zu den Kinder- und Jugendparlamenten - neu strukturiert und über Fachstandards für Umfang und Qualität der Leistungen abgesichert. Jugendförder- und Beteiligungsgesetz

Qualität der Lehrkräftebildung sichern

In einem neuen Gutachten empfiehlt die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK) Maßnahmen für ein wissenschaftsbasiertes, klar strukturiertes Qualifikationssystem für Lehrkräfte. Für Quer- und Seiteneinsteiger mit einschlägigen Abschlüssen hat die SWK Modelle für einen Master mit anschließendem Vorbereitungsdienst entwickelt.

Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz hat am Montag ihr Gutachten „Lehrkräftegewinnung und Lehrkräftebildung für einen hochwertigen Unterricht“ vorgestellt. Das Gutachten formuliert Ziele und Standards für das Studium, den Vorbereitungsdienst und die Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften. Zudem gibt die Kommission Empfehlungen, wie die Ausbildung attraktiver werden kann und wie sich der künftige Lehrkräftebedarf verlässlicher vorhersehen lässt.

Im Januar hatte die SWK eine Stellungnahme mit kurzfristigen Maßnahmen zum Umgang mit dem Lehrkräftemangel veröffentlicht. Das aktuelle Gutachten (hier finden Sie eine Zusammenfassung) enthält Maßnahmen zur langfristigen Reform der Lehrkräftebildung.

„Viele Schulen leiden unter einem akuten Lehrkräftemangel, gleichzeitig sind die Leistungen der Schülerinnen und Schüler, wie zuletzt PISA gezeigt hat, besorgniserregend. Aus internationalen Studien wissen wir, dass die Kompetenzen der Lehrkräfte entscheidend sind für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler. Deshalb dürfen die Anforderungen an den Beruf nicht abgesenkt werden. Lehrkräfte brauchen unterrichtsbezogenes Wissen im Fach und Wissen über Lern- und Entwicklungsprozesse von Kindern und Jugendlichen. Eine universitäre Lehrkräftebildung muss dieses Wissen vermitteln und darauf aufbauend Praxiserfahrungen schrittweise ermöglichen. Eine kompetente Begleitung der Praxiserfahrungen ist für den Erwerb von wirksamen Unterrichtskompetenzen entscheidend. Dafür ist bereits in der ersten Phase eine enge Zusammenarbeit mit den Studienseminaren erforderlich“, fasste Prof. Dr. Felicitas Thiel, Co-Vorsitzende der SWK und Professorin für Schulpädagogik und Schulentwicklungsforschung an der Freien Universität, die wichtigsten Aspekte des Gutachtens zusammen.

Katharina Günther-Wünsch, Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, begrüßte die konsequente Berücksichtigung der Lehrkräftebildung in dem Gutachten. „Die klare Positionierung für hohe Qualitätsstandards in der Lehrkräftebildung ist und bleibt unverzichtbar für die zukünftige Entwicklung unseres Bildungssystems.“ Die Kultusministerkonferenz werde sich eingehend mit den Empfehlungen auseinandersetzen und entsprechende Maßnahmen formulieren. Dabei sei eine umfassende Betrachtung der Lehrkräftequalifizierung notwendig.

Im Kontext der bildungspolitischen Initiativen in Berlin könne eine Erweiterung des Blickwinkels auf bundesweiter Ebene sinnvoll sein, so Günther-Wünsch. Neue Ansätze wie verkürzte Ausbildungen für Ein-Fach-Lehrkräfte oder duale Studiengänge sollten Berücksichtigung finden. Zudem sei die zügige Anerkennung ausländischer Abschlüsse zu fördern.

Lehrerin mit Schülern

Lehrerin oder Lehrer werden

Die Lehrkräfteausbildung im Land Berlin verläuft in zwei Phasen: Erster Schritt ist ein Universitätsstudium, das mit dem lehramtsbezogenen Master-Abschluss erfolgreich beendet wird. In Phase Zwei folgt die schulpraktische Ausbildung mit dem Vorbereitungsdienst. Lehrerin oder Lehrer werden. Lehrerin oder Lehrer werden

Kurznachrichten

Happy Learning: Der Arbeitsbereich Didaktik des Englischen am Institut für Englische Philologie der FU Berlin veranstaltet am 8. Juni 2024 einen kompakten Fortbildungstag für Dozierende, Lehrkräfte, Bildungsverantwortliche und Eltern. Unter dem Motto „Erfolgreich und glücklich Sprachen lernen“ werden in den zahlreichen Workshops (hier finden Sie das vollständige Programm) Impulse gegeben, mit denen nicht nur Lehrkräfte und Dozierende, sondern auch Eltern, Sprachenlernen und eine positive Entwicklung unterstützen können. Es wird keine Tagungsgebühr erhoben. Die Zahl der verfügbaren Plätze ist beschränkt, bitte melden Sie sich frühzeitig online an.

Demokratiebildung: Das Abgeordnetenhaus hat den Senat aufgefordert, im Rahmen des Schulfachs Politische Bildung die Voraussetzungen dafür zu schaffen, allen Berliner Schülerinnen und Schülern im Verlauf der Sekundarstufe I im Rahmen des Unterrichts einen Besuch des Abgeordnetenhauses und des Bundestags zu ermöglichen. Zudem sollen Schulen ermutig werden, kommunalpolitische Institutionen wie Bezirksämter und Bezirksverordnetenversammlungen sowie den Bundesrat zu besuchen. So sollen Schüler/-innen politische Prozesse praxisnah kennenlernen und sich mit der parlamentarischen Demokratie vertraut machen.

Mehr Partizipation: Das Abgeordnetenhaus Berlin hat den Senat aufgefordert, gemeinsam mit der die Initiative „Jugend.Macht.Demokratie“ ein Konzept zur Einführung und Umsetzung eines „Jugend-Checks“ für das Land Berlin vorzulegen, der sowohl die Auswirkungen geplanter Gesetzesvorhaben und politischer Entscheidungen auf Bezirks- und Landesebene, als auch deren Vereinbarkeit mit den Interessen und Vorstellungen der Jugend überprüfen soll. Darüber hinaus sollen die Kinder- und Jugendbeteiligungsbüros in den Bezirken und die Jugendbildungsstätten im Sinne der Demokratiebildung gestärkt werden, um die Partizipationsrechte junger Menschen auf Landesebene zu fördern.

Umzug: Die Geschäftsstelle des Berliner Beirats für Familienfragen bei der Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin zieht um. Ab sofort ist die Geschäftsstelle in der Ostseestraße 109, 10409 Berlin zu erreichen. Die neue zentrale Telefonnummer lautet +49 30 2847019-60, die Durchwahlnummern bleiben gleich. Bis zum 18.12. kann es umzugsbedingt zu Störungen in der Erreichbarkeit kommen.

Einweihung: Am 8. Dezember wurde das neue Familienzentrum an der „Schule am grünen Stadtrand“ eingeweiht eingeweiht. Mit dem Modellprojekt der Familienzentren an Grundschulen wird das Landesprogramm Berliner Familienzentren ausgeweitet. So sollen die Bildungschancen von Kindern verbessert und ein Beitrag zur allgemeinen Bildungsgerechtigkeit geleistet werden. Durch die Verbindung von schulischem und familiärem Kontext entsteht eine starke Bildungspartnerschaft. Die Familienzentren an Grundschulen öffnen die Schule für die Eltern und den Stadtteil und tragen zum Ausbau von Erziehungs- und Bildungspartnerschaften bei.

Eröffnung: Am 8. Dezember wurde eine weitere Schuldrehscheibe im Pankow eröffnet. Der temporäre Schulcampus am Rande des Volksparks Friedrichshain bietet Platz für bis zu 800 Schülerinnen und Schüler. Die Drehscheiben-Standorte bieten einen Ort für Schulgemeinschaften, an dem der Unterricht, während der Sanierung des Bestandsgebäudes, weiterhin störungsfrei möglich ist. Für den Zeitraum der Sanierung zieht die Schulgemeinschaft in die Schuldrehscheibe.

Das steht an

16. Dezember, 10-17 Uhr: Zukunftswerkstatt Energiewende für junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die lieber mitgestalten als zuzuschauen. Stiftung Bildung, Am Festungsgraben 1, 10117 Berlin. Bitte melden Sie sich online an, es gibt nur wenige Plätze.

19. Dezember, 18-20 Uhr: Vorlesungsreihe „(Bildung für) Nachhaltige Entwicklung – Herausforderungen und Wege“. Roda Verheyden, Rechtsanwältin und Richterin am Hamburgischen Verfassungsgericht, spricht über „Klimaklagen – ein wirksames Instrument für Klimaschutz?“. Karl-Weierstraß-Hörsaal der Humboldt-Universität zu Berlin, Hauptgebäude Raum 3038, Unter den Linden 6, 10099 Berlin. Bitte melden Sie sich an.

16. Januar 2024, 18-20 Uhr: Vorlesungsreihe „(Bildung für) Nachhaltige Entwicklung – Herausforderungen und Wege“. Maja Göpel, Politökonomin, Transformationsforscherin Nachhaltigkeitsexpertin und Professorin an der Leuphana-Universität Lüneburg, spricht über „Zukunftsbildung. Du bist wichtig“. Karl-Weierstraß-Hörsaal der Humboldt-Universität zu Berlin, Hauptgebäude Raum 3038, Unter den Linden 6, 10099 Berlin. Bitte melden Sie sich an.

23. Januar 2024, 18-20 Uhr: Vorlesungsreihe „(Bildung für) Nachhaltige Entwicklung – Herausforderungen und Wege“. Tilman Santarius, Professor für Sozial-ökologische Transformation an der TU Berlin, spricht über „Dimensionen sozial-ökologischer Transformation?“. Karl-Weierstraß-Hörsaal der Humboldt-Universität zu Berlin, Hauptgebäude Raum 3038, Unter den Linden 6, 10099 Berlin. Bitte melden Sie sich an.

31. Januar, 9-10 Uhr: WWF Living Planet Talk. Der live-ausgestrahlte Online-Vortrag für Schulklassen thematisiert die heimischen Wildtieren in Deutschland. Die Schulklassen sind dazu eingeladen, Fragen an den WWF-Experten Moritz Klose zu stellen. Der Vortrag vermittelt Sachkompetenzen im Fach Biologie, speziell in den Themenfeldern Tierbeobachtung sowie Wechselwirkungen in Ökosystemen. Es wird um eine verbindliche Anmeldung gebeten.

1. Februar, 9-13 Uhr: Beruflicher Orientierungstag „Career in Science“. Veranstaltet wird der Tag vom OSZ Lise-Meitner. Im Rahmen von „Career in Science“ bietet junior1stein interessierten Lehrkräften und Akuteren der Beruflichen Orientierung (BO) die Möglichkeit, Angebote des OSZs für Grundschulen und weiterführende Schulen kennenzulernen sowie sich mit den Unternehmen und Hochschulen vor Ort zu vernetzen. Auf der Website finden Sie weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung

Jobs, Jobs, Jobs

Einen Überblick über offene Stellen bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie finden Sie im Karriereportal des Landes Berlin

Sie sind eine pädagogische Fachkraft? Dann machen Sie Berlin groß! Das Land Berlin sucht Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte – auch interessant für Quereinsteigende.

Impressum

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Bernhard-Weiß-Str. 6, 10178 Berlin

Newsletterredaktion
newsletterredaktion@senbjf.berlin.de

Sie wollen keine Meldung mehr von uns verpassen? Folgen Sie uns gerne auf Twitter, Facebook, Instagram, YouTube oder LinkedIn.