Mehr Geld für Jugendhilfe und Freiwillige | Newsletter 45/2022

Tannenbaum mit Apfel

Liebe Leserinnen und Leser,

wir nähern uns den Weihnachtsfeiertagen. In der letzten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2022 möchten wir uns bei allen Leser/-innen für ihr Interesse bedanken und wünschen Ihnen und Ihren Liebsten ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr.

Wir wünschen Ihnen eine gute Lektüre!
Ihre Newsletter-Redaktion

Kennzeichnung von Filmen und Spielprogrammen gemäß Jugendschutzgesetz

In der letzten Woche hat der Senat auf Vorlage der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Astrid-Sabine Busse, eine Ländervereinbarung über die Freigabe und Kennzeichnung von Filmen und Spielprogrammen nach § 14 Absatz 6 Jugendschutzgesetz beschlossen. Was sich genau ändert und worauf Erziehungsberechtigte achten sollten, erklärt unsere Kollegin Dr. Ellen Michèle Gast im Interview.

Der Senat hat in dieser Woche jeweils eine Ländervereinbarung über die Freigabe und Kennzeichnung von Filmen beziehungsweise Videospielen nach § 14 Absatz 6 Jugendschutzgesetz beschlossen. Was bedeutet diese Änderung im Detail?

Durch die aktualisierten Ländervereinbarungen erfolgt eine Anpassung früherer Ländervereinbarungen an das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG). Dieses trat im Mai 2021 in Kraft. Eine wesentliche Neuerung ist, dass in Zukunft Zusatzinformationen in Form sogenannter Deskriptoren Eltern und jungen Menschen eine bessere Einschätzung eines Films oder Spiels erlauben. Diese Zusatzinformationen geben wesentliche Gründe für die Altersfreigabe (z.B. Gewalt) an. Diese Deskriptoren informieren auch über die potenzielle Beeinträchtigung der persönlichen Integrität durch Nutzungsfunktionen eines Mediums, zum Beispiel Kostenfallen.

Wird dieses Jugendschutzgesetz in allen Bundesländern gleich angewendet oder gibt es Unterschiede bei der Freigabe und Kennzeichnung von Filmen und Videospielen?

Die obersten Landesbehörden aller Bundesländer haben für Filme und Spielprogramme jeweils Ländervereinbarungen mit Organisationen der freiwilligen Selbstkontrolle getroffen. Dadurch bestehen gemeinsame Verfahren mit ihnen für die Freigabe und Kennzeichnung dieser Medien. Freigaben und Kennzeichnungen aufgrund gemeinsamer Verfahren gelten für alle Bundesländer, soweit nicht ein Bundesland anders entscheiden würde. Diese Verfahren und die dadurch erreichten bundesweit einheitlichen Entscheidungen über die Freigabe und Kennzeichnungen der Filme und Spiele ermöglichen Eltern und jungen Menschen mehr Übersicht und Verständlichkeit.

Altersfreigaben, Kennzeichnungen bei einer potenziellen Beeinträchtigung der persönlichen Integrität: Auf welche Symbole oder sonstigen Einstufungen sollten Eltern achten, wenn ihre Kinder Filme schauen oder Videospiele spielen?

Eltern sollten bei Kinofilmen oder Filmen auf Trägermedien wie DVDs auf die Alterskennzeichnung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) achten (Beispiel: „FSK ab 12 freigegeben“). Bei Spielen gibt es eine entsprechende Alterskennzeichnung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Insgesamt sind fünf Kennzeichnungen zu unterscheiden: ohne Altersbeschränkung, ab sechs Jahren, ab zwölf Jahren, ab sechzehn Jahren, keine Altersfreigabe. Für aktuelle Informationen insbesondere bei Neuerscheinungen von Filmen oder Spielen oder für Hintergrundinformationen lohnt es sich, die Internetangebote der Organisationen der freiwilligen Selbstkontrolle zu nutzen. Zu Themen des Jugendmedienschutzes gibt es auch vielfältige Print- und Internetangebote für verschiedene Zielgruppen.

Nach welchen Maßstäben wird entschieden, ob etwa ein Videospiel zum Beispiel ab 12 oder 16 Jahren freigegeben wird? Was sind da die Kriterien, mit denen auch Eltern ihren Kindern diese unterschiedlichen Bewertungen erklären können?

Welche Alterskennzeichnung für ein Spiel vergeben wird, richtet sich nach dem Inhalt und den Nutzungsfunktionen. Wenn es beispielsweise in einem Spiel zu Gewaltdarstellungen kommt, stellt sich die Frage, ob diese die Persönlichkeit von Kindern oder Jugendlichen beeinträchtigen können. Es macht einen Unterschied, wie realitätsnah solche Szenen dargestellt sind und ob sie junge Menschen ängstigen können. Neben Gewalt können zum Beispiel auch Darstellungen von Drogenkonsum oder Sex einen Einfluss auf die Alterskennzeichnung haben. Bei Kindern und Jugendlichen unter sechzehn Jahren dürfen auch Inhalte vorkommen, die sie herausfordern. Diese Inhalte dürfen aber nicht verstörend, sozial desorientierend oder sexuell desorientierend auf sie wirken.

Welche Möglichkeiten haben Eltern, ihre Kinder wirksam vor potenziellen Risiken für deren Entwicklung durch Filme oder Spiele zu schützen?

Bei Vorliegen technisch dafür geeigneter Geräte können Eltern bestimmte Einstellungen für den Jugendschutz vornehmen oder entsprechende Jugendschutzprogramme installieren. Hier sollten sich Eltern für ihre individuelle Situation, wenn sie etwa Kinder in unterschiedlichem Alter haben, informieren, ob beziehungsweise welche Maßnahmen technisch möglich und für ihre Familie sinnvoll sind. Dies ersetzt jedoch nicht die elterliche Aufmerksamkeit und Verantwortung. Eltern sollten sich für den Filmkonsum und das Spielverhalten ihrer Kinder interessieren und mit ihnen über Inhalte reden. Bei Unsicherheiten der Eltern über die Wirkungen eines medialen Inhalts auf ihre Kinder sollten Eltern den Inhalt gemeinsam mit ihren Kindern anschauen. Wenn die Eltern schon zuvor Zweifel haben, sollten sie sich vorher über die Wirkungen genauer informieren oder Rat holen, ob der Inhalt für ihre Kinder geeignet sein könnte.

Junge stellt ein Plakat zum Thema Rauchen in der Schule vor

Jugendschutz

Um Kinder und Jugendliche vor negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit und den Medien zu schützen, sind der Aufenthalt in Diskotheken, Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen, die Abgabe von Alkohol und Tabakwaren und der Zugang zu Filmen und PC-Spielen im Jugendschutzgesetz gesetzlich geregelt. Jugendschutz

Mehr Geld für Jugendhilfe und Freiwillige

Berlins Einrichtungen und Angebote der Hilfen zur Erziehung bekommen mehr Geld. Neben der regulären Entgeltsteigerung von 3,865 Prozent erhalten Träger in diesem Jahr zusätzlich eine Energiekostenpauschale, um die Folgen der gestiegenen Energiekosten abzufedern und die Handlungsfähigkeit zu erhalten.

Entgeltfinanzierte Träge erhalten zur Entlastung der gestiegenen Energiekosten eine pauschale Einmalzahlung für die Jahre 2022 und 2023. Leistungen der stationären Jugendhilfe werden mit jeweils 300 Euro pro betriebserlaubten Platz unterstützt, teilstationäre Leistungen mit jeweils 180 Euro je betriebserlaubten Platz und ambulante Angebote erhalten 300 Euro pro Jahr pro Standort. Die Anträge dazu können ab Januar 2023 bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gestellt werden.

Astrid-Sabine Busse, Senatorin Bildung, Jugend und Familie, sagte am Mittwoch: Schnelle und unbürokratische Hilfe ist in der derzeitigen Lage für die Berliner Jugendhilfeeinrichtungen besonders wichtig. Neben der Steigerung der Entgelte ist die Energiekostenpauschale ein starkes Signal an Einrichtungen, Angebote und Mitarbeitende. Die Arbeit vor Ort mit und für Kinder, die in ihrem familiären Umfeld oder darüber hinaus Unterstützung brauchen, ist wichtig und muss abgesichert sein. Damit die Träger weiterhin entsprechend gute Bedingungen schaffen können, hat das Land Berlin zusätzliche Hilfe für die ambulante, teilstationäre und stationäre Jugendhilfe auf den Weg gebracht.“

Ab dem kommenden Jahr erhalten auch Freiwilligendienstleistende in Berlin mehr Geld. Ihr Taschengeld wird um 29 Euro angehoben. Diese können die Träger beim Senat für Bildung, Jugend und Familie beantragen. Erst im Juli hatte das Land Berlin eine monatliche Landesförderung für FSJ-Leistende von bis zu 120 Euro pro Freiwilligen angekündigt, die primär als Taschengelderhöhung den Freiwilligen zu Gute kommen sollte. Seit September können anerkannte Träger diese zusätzliche Förderung beantragen.

„Die Höhe des Betrages ist kein Zufall“, erklärte Astrid-Sabine Busse. „Junge Menschen können diese Taschengelderhöhung konkret nutzen, um zum Beispiel das 29-Euro-Ticket zu finanzieren, wenn sie das möchten. Die Anhebung ist natürlich individuell einsetzbar.“

Berlin zeigt damit seine Wertschätzung und Unterstützung für Engagierte im Freiwilligendienst. Aktuell absolvieren jährlich rund 2.000 junge Menschen bei 27 Trägern im Land Berlin ein Freiwilliges Soziales Jahr. Mit der erneuten Anhebung des Taschengeldes wird das FSJ als Bildungs- und Orientierungsjahr im Übergang von Schule in die Ausbildung oder in das Studium gestärkt und ermöglicht jungen Menschen soziales Engagement in verschiedenen sozialen Bereichen.

KInder vor Zelt

Jugend

Wie können Heranwachsende die Stadt gestalten? Welche Freizeit- und Erholungsangebote gibt es? Wo können sich Jugendliche engagieren und was macht Berlin, um Kinder vor Gewalt, Kriminalität und Benachteiligung zu schützen? Jugend

Berliner Schulportal gewinnt den zweiten Platz beim Verwaltungspreis 2022

Seit 2020 zeichnet der Berliner Verwaltungspreis unter dem Motto „Zukunft innovativ gestalten“ Projekte in der Berliner Behörden aus, die die Weiterentwicklung einer serviceorientierten Verwaltung unterstützen. Dieses Jahr konnte das von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie initiierte Berliner Schulportal den zweiten Platz in der Kategorie „Innovativer Service für Bürger/innen und/oder Kunden/innen“ erzielen. Den ersten Platz in der Kategorie erlangte der Öffentliche Covid-19–Lagebericht des Landesamtes für Gesundheit und Soziales.

Die Jury würdigte insbesondere die Benutzerfreundlichkeit und partizipative Ausrichtung des Berliner Schulportals, welches ein zentrales Element der Schuldigitalisierung in der Hauptstadt ist. Das Berliner Schulportal fungiert als smarter digitaler Schreibtisch für Lehrkräfte als auch Schülerinnen und Schüler. Es ermöglicht einen einfachen direkten Zugriff auf Kommunikationskanäle, Bildungsmaterialien, Verwaltungstätigkeiten und Support – schnell, datenschutzkonform und von überall aus zu erreichen.

Mit dem Berliner Schulportal können die Lehrkräfte ihren Unterricht kreativ online vorbereiten und diesen direkt den Lernenden digital zur Verfügung stellen. Lernstandsdiagnosen und individuelle Förderungen werden dadurch unkompliziert möglich. Die Daten werden nur noch an einer Stelle eingegeben und alle angeschlossene Dienste sind automatisiert zugänglich.

Erziehungsberechtigte und Kooperationspartnerinnen und -partner können ebenfalls einfach in den Prozess einbezogen werden. Nach dem Motto „Bildung im Dialog“ verbinden die Kommunikations- und Videotools alle Beteiligten miteinander. Ebenso können schulische Veranstaltungen und Elternsprechtage über das Schulportal online durchgeführt werden.

Für die Idee und der Umsetzung hat das Berliner Schulportal mit dem zweiten Platz des Berliner Verwaltungspreis nun eine ganz besondere Würdigung erhalten.

Studenten vor Computer

Schule in der digitalen Welt

Wir setzen in unserer „Digitalisierungsstrategie Schule in der digitalen Welt“ zwei Prioritäten, mit denen wir an den „Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027“ der EU-Kommission sowie an die Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ anschließen. Schule in der digitalen Welt

Kurznachrichten

Kostenblätter Kita: Die neuen, ab dem 1. Januar 2023 gültigen Kostenblätter zur Kindertagesbetreuung gemäß der Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen für Kinder (RV Tag) inklusive Energiekostenpauschale in Höhe von 300 Euro pro belegten Platz stehen auf unserer Website zum Download zur Verfügung. Auch die Kostenblätter zur Ausgleichszahlung zwischen den Jugendämtern der Länder Berlin und Brandenburg für die Tagesbetreuung im jeweils anderen Bundesland finden Sie auf unserer Website zum Download.

Kita-Qualitätsgesetz: Am Donnerstag hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Träger darüber informiert, dass zum 1. Januar das Kita-Qualitätsgesetz in Kraft tritt. Das Gesetz sichert auch die Fortführung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ bis zum 30. Juni 2023 durch den Bund. Das Land Berlin wird das Bundesprogramm ab dem 1. Juli 2023 bis Ende 2024 für die bestehenden Sprach-Kitas fortführen. Das Schreiben zur Fortsetzung des Gute-Kita-Gesetzes können Sie auf unserer Website herunterladen.

Fortbildung: Das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg hat in den ersten Angeboten des Jahres 2023 noch Seminarplätze frei. Die Seminare und Fortbildungsreihen, für die man sich jetzt schon anmelden kann, finden Sie in einem Schreiben, dass Sie auf unserer Website herunterladen können.

Atemwegsinfekte: Ein Infekt der Atemwege mit Husten und Schnupfen kann das Befinden sehr beeinträchtigen, ist aber meist harmlos. Manchmal ist eine ärztliche Abklärung jedoch nötig. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA ) hat auf ihrer Website angesichts der aktuellen Situation Informationen und Tipps für Eltern und Betreuungspersonen zum Umgang mit häufigen Atemwegserkrankungen bei Kindern zusammengestellt. Darüber hinaus bietet die BZgA gut verständliche Merkblätter zu wichtigen Krankheitserregern, darunter die sogenannten Erregersteckbriefe zum RS-Virus und zur Grippe.

Kindergesundheit für Fachkräfte: Der neustrukturierte Fachkräfte-Kanal von kindergesundheit-info.de bietet für die Arbeit mit Kindern und Familien unter anderem Daten und Fakten zur Kindergesundheit, die Möglichkeit aus freien Inhalten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung individuelles Infomaterial und Broschüren zusammenzustellen sowie eine Fachorganisationen- und Referierenden-Suche.

Kostenblätter Ganztag: Auf unserer Website können Sie sich die neuen Kostenblätter für Ganztagsangebote in der Sekundarstufe I durch Fachkräfte sowie für Leistungen nach § 3 Absatz 11 der RV Sek I herunterladen.

Digitale Endgeräte: 51.000 Berliner Schüler/-innen aus sozial benachteiligten Familien haben seit Pandemiebeginn ein mobiles Endgerät erhalten. Nun werden zusätzlich noch rund 3.300 Endgeräte für geflüchtete Jugendliche insbesondere in den Abschlussjahrgängen beschafft.

Das steht an

6. Januar: Veröffentlichung der Ausschreibungen der berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen für die Berliner Lehrkräfte und das weitere pädagogische Personal an Berliner Schulen auf den Seiten des Bildungsservers Berlin Brandenburg.

9. Januar, 19 Uhr: Onlineseminar zum Schulwechsel nach der Klassenstufe 6 in Lichtenberg und Tempelhof-Schöneberg. Das Seminar wird mit MS Teams durchgeführt. Um eine stabile Verbindung zu gewährleisten, wird die Veranstaltung als „Liveereignis“ stattfinden. Kamera und Mikrofonfunktion von Gästen sind ausgeschaltet. Fragen können durch die Chatfunktion gestellt werden. Unsere unabhängige Qualitätsbeauftragte Ruby Mattig Krone steht unter der Rufnummer +49 30 90227-5330 oder per E-Mail an ruby.mattig-krone@senbjf.berlin.de für Fragen zur Verfügung.

10. Januar, 19 Uhr: Onlineseminar zum Schulwechsel nach der Klassenstufe 6 in Steglitz-Zehlendorf. “Das Seminar wird mit MS Teams durchgeführt”: https://kurzelinks.de/Wechsel-7-SZ-3. Um eine stabile Verbindung zu gewährleisten, wird die Veranstaltung als „Liveereignis“ stattfinden. Kamera und Mikrofonfunktion von Gästen sind ausgeschaltet. Fragen können durch die Chatfunktion gestellt werden. Unsere unabhängige Qualitätsbeauftragte Ruby Mattig Krone steht unter der Rufnummer +49 30 90227-5330 oder per E-Mail an ruby.mattig-krone@senbjf.berlin.de für Fragen zur Verfügung.

11. Januar, 19 Uhr: Onlineseminar zum Anmeldeverfahrung an einem grundständigen Gymnasium für den Schulwechsel nach der Klassenstufe 4. Das Seminar wird mit MS Teams durchgeführt. Um eine stabile Verbindung zu gewährleisten, wird die Veranstaltung als „Liveereignis“ stattfinden. Kamera und Mikrofonfunktion von Gästen sind ausgeschaltet. Fragen können durch die Chatfunktion gestellt werden. Unsere unabhängige Qualitätsbeauftragte Ruby Mattig Krone steht unter der Rufnummer +49 30 90227-5330 oder per E-Mail an ruby.mattig-krone@senbjf.berlin.de für Fragen zur Verfügung.

12. Januar, 19 Uhr: Onlineseminar zum Schulwechsel nach der Klassenstufe 6 in Pankow. Das Seminar wird mit MS Teams durchgeführt. Um eine stabile Verbindung zu gewährleisten, wird die Veranstaltung als „Liveereignis“ stattfinden. Kamera und Mikrofonfunktion von Gästen sind ausgeschaltet. Fragen können durch die Chatfunktion gestellt werden. Unsere unabhängige Qualitätsbeauftragte Ruby Mattig Krone steht unter der Rufnummer +49 30 90227-5330 oder per E-Mail an ruby.mattig-krone@senbjf.berlin.de für Fragen zur Verfügung.

16. Januar, 9-16 Uhr: Online-Seminar „iPads in der Kita: entdecken, fördern, kreativ sein“. Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.fokus-medienbildung.de.

16. Januar, 19 Uhr: Onlineseminar zum Schulwechsel nach der Klassenstufe 6 in Spandau. Das Seminar wird mit MS Teams durchgeführt. Um eine stabile Verbindung zu gewährleisten, wird die Veranstaltung als „Liveereignis“ stattfinden. Kamera und Mikrofonfunktion von Gästen sind ausgeschaltet. Fragen können durch die Chatfunktion gestellt werden. Unsere unabhängige Qualitätsbeauftragte Ruby Mattig Krone steht unter der Rufnummer +49 30 90227-5330 oder per E-Mail an ruby.mattig-krone@senbjf.berlin.de für Fragen zur Verfügung.

17. Januar, 10-12 Uhr: Onlineveranstaltung zur Verbindung von frühkindlicher geschlechterreflektierter Pädagogik, Fürsorge und Männlichkeit in Kitas und Grundschulen. Vorgestellt werden die Forschungsergebnisse und pädagogischen Materialien aus dem Projekt „ECaRoM – Early care and the role of men / Förderung fürsorglicher Männlichkeiten in der frühen Erziehung und Bildung“ des Dissens – Institut für Bildung und Forschung e.V. Bitte melden Sie sich per E-Mail an gesine.pfautsch@dissens.de an, der Link zur Veranstaltung wird Ihnen im Anschluss zugeschickt.

18. Januar, 16-19 Uhr: How to DJ – Auflegen lernen mit DJ und Producerin Josi Miller. Tincon Studios Berlin, Kreuzbergstraße 28, 10965 Berlin. Weitere Informationen und Anmeldung finden Interessierte unter https://tincon.org.

19. Januar, 17.00-18.30 Uhr: Informationsveranstaltung für das frühkindliche Bildungsprogramm Theater & Kita (TUKI). Bewerben können sich Berliner Kitas, die ab Herbst 2023 eine von 15 Partnerschaften im TUKI Netzwerk werden möchten. Anmeldung zur Info-Veranstaltung senden Sie bitte bis 13. Januar an info@tuki-berlin.de. Weitere Informationen zum TUKI Programm unter www.tuki-berlin.de.

26. Januar, 9.30-16.45 Uhr: Tagung: Alle an bord- Volle Kraft voraus für Kita-Entwicklung. Erste Erkenntnisse und Ergebnisse aus dem „Forum KITA-Entwicklung“ der Stiftung „Haus der kleinen Forscher” und der Robert Bosch Stiftung GmbH. Eine Anmeldung ist erforderlich. Online finden Sie alle Informationen zum Programm .

Januar – März 2023: Kostenfreie Fortbildungen „Multiplikator*innentraining“ für Lehrkräfte Sek I & II zur Präsentationskompetenz von Jugend präsentiert. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung bis zum 15. Dezember finden Sie unter https://jugend-praesentiert.de

Januar – Mai 2023: Kostenfreie Fortbildungen „Grundlagentraining“ für Grundschullehrkräfte zur Präsentationskompetenz von Jugend präsentiert. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung bis zum 11. Januar finden Sie unter https://jugend-praesentiert.de

7. Februar, 10-13 Uhr & 8. Februar, 13-16 Uhr: Online-Seminar „Medien und Abhängigkeit“. Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.fokus-medienbildung.de.

Bitte beachten Sie bei allen Präsenzveranstaltungen die geltenden Corona-Regelungen und prüfen Sie bitte vorab, ob die Veranstaltungen stattfinden!

Jobs, Jobs, Jobs

Sie bringen Erfahrungen mit, Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache (DaF/DaZ) zu lehren? Berlin sucht Lehrkräfte (m/w/d) für Willkommensklassen – vor allem in Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Reinickendorf und Spandau. Helfen Sie mit, neu zugezogenen Schülerinnen und Schülern schnell am normalen Unterricht teilnehmen zu können. Bewerben Sie sich jetzt, wenn Sie eine abgeschlossene Lehramtsausbildung nach Recht des Herkunftslandes oder einen Diplom-, Magister- oder Masterabschluss an einer Universität oder an einer Fachhochschule erworben haben, direkt im Karriereportal des Landes Berlin.

Einen Überblick über offene Stellen bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie finden Sie im Karriereportal des Landes Berlin

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