Artikelgesetz zur Lehrkräfteverbeamtung | Newsletter 41/2022

Lehrerin hilft kleinem Jungen bei den Hausaufgaben

Liebe Leserinnen und Leser,

mit der Verabschiedung des Artikelgesetzes im Senat sind wir der Verbeamtung von Lehrkräften, die bereit in den öffentlichen Berliner Schulen beschäftigt sind, wieder einen großen Schritt nähergekommen. Eine Übersicht über den aktuellen Stand und den weiteren Ablauf beim Großprojekt Verbeamtung finden Sie in dieser Ausgabe.

Wir wünschen Ihnen eine gute Lektüre.
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Senat reicht Artikelgesetz zur Verbeamtung an das Abgeordnetenhaus weiter

Der Senat hat auf seiner Sitzung am 22. November 2022 beschlossen, das Artikelgesetz zur Lehrkräfteverbeamtung in das Berliner Abgeordnetenhaus einzubringen. Zuvor hat ein umfängliches Beteiligungsverfahren zu dem Artikelgesetz stattgefunden. Gelegenheit zur Stellungname zum Artikelgesetz-Entwurf hatten Gewerkschaften und Fachverbände, insbesondere die Schulleiterverbände sowie der Hauptpersonalrat und der Landesschulbeirat. Im Ergebnis bewerten die Stellungnahmen das Lehrkräfteverbeamtungsgesetz des Artikelgesetzes grundsätzlich positiv.

Das Lehrkräfteverbeamtungsgesetz soll bis Jahresende 2026 gelten, um Verlässlichkeit und den notwendigen Zeitrahmen für die operative Umsetzung zu schaffen. Im Wesentlichen sieht es folgende Regelungen vor:

  • Die Altersgrenze zur Verbeamtung von Lehrkräften wird in Berlin bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres angehoben. Auf diese Weise kann möglichst vielen Bestandslehrkräften, die Berlin über viele Jahre die Treue gehalten haben, die Verbeamtung angeboten werden.
  • Auch Lehrkräfte, die im laufenden Schuljahr das 52. Lebensjahr vollenden, fallen noch unter diese Regelung. Zudem gilt die angehobene Altersgrenze auch für Lehrkräfte aus dem öffentlichen Schuldienst anderer Bundesländer bis zum Schuljahresende 2023/24.
  • Zeiten einer Tätigkeit als angestellte Lehrkraft werden für die Ableistung von Probezeiten bei Vorliegen einer entsprechenden Bewährungsfeststellung angerechnet, so dass die Bestandslehrkräfte bei Vorliegen der entsprechenden (gesundheitlichen) Eignung direkt auf Lebenszeit verbeamtet werden können.
  • Es ist ferner vorgesehen, dass tarifbeschäftigte Lehrkräfte in Funktionsstellen grundsätzlich im entsprechenden Beförderungsamt verbeamtet werden können beziehungsweise wenn sie sich noch in der Erprobung zum Beispiel zur Schulleiterin oder zum Schulleiter befinden, diese Zeit auf die dienstrechtliche Probezeit angerechnet wird.
  • Für pensionierte Lehrkräfte wird ein großer finanzieller Anreiz für eine weitere Tätigkeit als Lehrkraft an den öffentlichen Schulen nach Erreichen der Regelaltersgrenze vorgesehen: Die Hinzuverdienstgrenze ohne Anrechnung wird für Lehrkräfte im Altersruhestand, die in der Lehrtätigkeit tätig sind, temporär aufgehoben. Somit können gut ausgebildete ältere und erfahrene Lehrkräfte mit einem hohen Stundeneinsatz zu attraktiven finanziellen Bedingungen im Berliner Schuldienst tätig werden.
  • Während der Probezeit ruht ausnahmsweise das privatrechtliche Arbeitsverhältnis. Normalerweise würde es mit der Verbeamtung auf Probe erlöschen. Damit die Lehrkräfte, bei denen sich während der Probezeit eine gesundheitliche Nichteignung zur Verbeamtung ergibt, nicht schlechter gestellt werden als vorher, soll in diesen Fällen das privatrechtliche Arbeitsverhältnis wiederaufleben (mit der Nebenabrede zur Stufe 5, die sonst entfiele). In den anderen Fällen erlischt es mit der Lebenszeitverbeamtung.
  • Einfügung einer Regelung zur Verbeamtung von Lehrern unterer Klassen (LuK). Dadurch wird Lehrkräften in den besoldungsrechtlich noch vorgesehenen Ämtern des Lehrers (A 11) und des Lehrers (A 12) die Verbeamtung ermöglicht. Damit können auch die Lehrkräfte unterer Klassen, die die sechsjährige Tätigkeit im neuen Schulsystem (seit 1991) noch nicht erbracht haben und die übrigen laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, noch verbeamtet werden.

Durch das Artikelgesetz sollen darüber hinaus fünf Gesetze und mehrere Verordnungen geändert werden, um die Verbeamtung möglich zu machen. Dies betrifft folgende Gesetze und Aspekte:

  • Änderung des Schulgesetzes Berlin sowie infolge des Gesetzes über das Pestalozzi-Fröbel-Haus und den Lette-Verein: Für Lehrkräfte wird der Beamtenstatus vorgesehen, eine Tarifbeschäftigung ist weiterhin möglich.
  • Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes: Beschränkung der Anrechenbarkeit der Vordienstzeiten auf fünf Jahre im Rahmen der Feststellung der Dienstzeit für die Pensionsberechnung.
  • Änderung des Versorgungsrücklagengesetzes: Es soll ein Pensionsfonds eingerichtet werden, der die Fortführung und die Weiterentwicklung des Sondervermögens „Versorgungsrücklage des Landes Berlin“ umsetzt.
  • Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes: Anerkennung von Lehramtsbefähigungen von Quereinsteiger/-innen, die in anderen Bundesländern qualifiziert wurden. Lehrkräfte mit einer fachwissenschaftlichen Ausbildung in zwei Fächern erhalten die Möglichkeiten, in den Laufbahnzweig des Studienrats zu wechseln.
  • Änderung der Bildungslaufbahnverordnung.
  • Änderung der Weiterbildungsverordnung für Lehrkräfte: Es werden konkret die Maßgaben zur Qualifizierung von Lehrkräften mit einer fachwissenschaftlichen Ausbildung in zwei Fächern ausgewiesen.

Eine Kompensation für die Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden, wird nach Aussagen der Koalitionsfraktionen im parlamentarischen Raum erarbeitet und im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens eingebracht.

Weitere aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Website www.wir-verbeamten.berlin und den Entwurf des Gesetzes finden Sie hier: Gesetz zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung (Unterrichtsversorgungsgesetz – UntVersG)

Lehrerin an der Tafel im Klassenzimmer

Wir verbeamten

Seit Sommer 2022 werden neu eingestellte Lehrkräfte im Land Berlin nach Überprüfung aller notwendigen Voraussetzungen in der Regel verbeamtet. Hier finden Sie weitere Informationen zur Verbeamtung in Berlin. Wir verbeamten

EU-Auslandserfahrung während der Ausbildung - Europass-Verleihung an Azubis und Schüler/-innen

Mit unserem Programm GoEurope fördern wir Lernaufenthalte von Auszubildenden unserer Berliner Oberstufenzentren im europäischen Ausland. Ob Betriebspraktikum, Projektarbeit, Sprachkurs oder Unterricht – der Auslandsaufenthalt ermöglicht den Auszubildenden vielfältige Erfahrungen, die sie später in ihre Ausbildung und ihre Arbeit im Betrieb einbringen können.

Am 23. November 2022 bekamen 200 Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler im Roten Rathaus das zum Programm gehörige Europass-Mobilitätszertifikat verliehen. Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey lobte in ihrer Rede den Mut und Bereitschaft der Teilnehmer, sich auf dieses Abenteuer einzulassen. Sie sprach von ihren eigenen Auslands-Erfahrungen, die sie nicht missen möchte.

Im Rahmen von Erasmus+ – gefördert von der EU – haben Auszubildende die Möglichkeit, während eines Auslandsaufenthalts ihre Sprachkompetenz zu erhöhen und Berufserfahrung zu sammeln. An dem aktuellen Durchgang haben neun Oberstufenzentren (OSZ) teilgenommen, mit insgesamt 450 Auszubildenden und Schülerinnen und Schülern. Ziele waren unter anderem London, Madrid, Paris und Buenos Aires. Auch an der Veranstaltung im Großen Saal des Roten Rathauses waren unsere Berliner Oberstufenzentren maßgeblich beteiligt: Das Catering stammt von der Brillat-Savarin-Schule (OSZ Gastgewerbe), die Garderobe organisierte die Friedrich-List-Schule (OSZ Büromanagement und Wirtschaftssprachen) und das Rahmen-Programm gestaltete die Staatliche Ballett- und Artistikschule Berlin.

Schüler/-innen und Auszubildende, die sich für einen Auslandsaufenthalt interessieren, finden hier ihren Ansprechpartner:

Klaus Naumann
Ko-Leitung Arbeitsbereich GoEurope
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin
Berlin Senate Department for Education, Youth and Family
k.naumann@senbjf-goeurope.de
Tel.: +49 30 421854 92

Übereinander liegende Ein-Euro-Münzen. Im Hintergrund sieht man die Europaflagge.

Beratung und Förderung

Europa biete vielfältige Programme und Austauschprojekte für junge Menschen. Auszubildende oder auch Lehrkräfte. Um richtig los zu starten, braucht man jedoch eine gute Beratung und Informationen über Förderungsmöglichkeiten. Beratung und Förderung

Mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler

Eine zentrale Maßnahme der Digitalisierungsstrategie „Schule in der digitalen Welt“ ist die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten. Der Senat hat am 22. November 2022 das Konzept Mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler“ beschlossen .

Dieses Konzept sieht vor, ab Klassenstufe 7 mit der flächendeckenden Ausstattung zu beginnen. In der Sekundarstufe I besteht ein hoher Bedarf, Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern, weil am Ende der Sekundarstufe I die Schülerinnen und Schüler verschiedene Schulabschlüsse ablegen. Außerdem ist es unser erklärtes Ziel, die Standardisierung der IT-Infrastruktur in der Sekundarstufe I mit dem Ziel der Sozialverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit weiter zu forcieren.

Im Jahr 2023 sollen nach Freigabe durch den Hauptausschuss demnach 15 Millionen Euro für die Beschaffung von mobilen Endgeräte zur Verfügung stehen. Zur Finanzierung der Geräte wird auch das Finanzierungsmodell „Leasing“ geprüft, das u.a. in Bremen bereits Anwendung findet. Das hätte den Vorteil, dass die geleasten mobilen Endgeräte nach Ablauf der Leasingzeit einen gewissen Rückkaufswert haben.

Darüber hinaus ist „Leasing“ mit Blick auf Nachhaltigkeit überzeugend, da die Geräte rechtzeitig vor einer Überalterung durch den Leasingvertragspartner einer Anschlussnutzung oder Weiterverwertung zugeführt werden. In diesem Zusammenhang soll die sinnvolle fachlich-pädagogische Nutzung der mobilen Endgeräte durch die bedarfsgerechte Fortbildung und Begleitung des pädagogischen Personals und die Bereitstellung von digitalen Lehr- und Lernmitteln speziell für die Sekundarstufe I sichergestellt werden.

Studenten vor Computer

Schule in der digitalen Welt

Wir setzen in unserer „Digitalisierungsstrategie Schule in der digitalen Welt“ zwei Prioritäten, mit denen wir an den „Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027“ der EU-Kommission sowie an die Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ anschließen. Schule in der digitalen Welt

Kurznachrichten

Deutscher Schulpreis: Bis zum 15. Februar 2023 können sich Schulen für den Deutschen Schulpreis 2023 bewerben. Im Mittelpunkt der Ausschreibung steht die Unterrichtsqualität. Die Berliner Havelmüller Grundschule hatte im vergangenen Jahr eindrucksvoll gezeigt, dass sich Berliner Schulen nicht verstecken müssen. Sie gehörte zu den Gewinner-Schulen. Auf dem Schulportal finden Sie wichtige Tipps für Schulen, die sich erfolgreich für den renommierten Preis bewerben wollen.

#OnlineAmLimit: Zum Safer Internet Day 2023 stellt die EU-Initiative klicksafe das Thema „#OnlineAmLimit – dein Netz. dein Leben. deine Grenzen.“ in den Mittelpunkt des bundesweiten Kampagnentages. Der Safer Internet Day findet am 7. Februar 2023 statt. Die Anmeldung eigener Aktionen zum Safer Internet Day 2023 ist ab sofort möglich.

Kostenfrei ins Planetarium: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Inhaber/-innen eines Schüler/-innenausweises können noch bis Jahresende alle Veranstaltungen der Kategorien „Wissenschaftstheater“, „Sternwarte“ und „Kinder & Familie“ in der Archenhold-Sternwarte, dem Planetarium am Insulaner mit der Wilhelm-Foerster-Sternwarte und dem Zeiss-Großplanetarium kostenfrei besuchen.

Das steht an

28. November, 15 Uhr: Erasmus+ Projekt „VIRIT-Virtual Reality – Bewerbungstraining für den Schulunterricht“. Mit dem Bewerbungstraining erlenen Schülerinnen und Schüler Grundlagen, die für eine erfolgreiche Bewerbung wichtig sind und den Einstieg in das Berufsleben erleichtern. Kontaktmöglichkeiten und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier

28. November, 15-17 Uhr: Ob Praktikum, Ausbildung oder Studium – Du sitzt an Deiner Bewerbung und kommst nicht weiter? Hier kann Dir geholfen werden! Die Coaches der Jugendberufsagentur sind vor Ort und unterstützen bei Fragen zu Berufen und Bewerbungsunterlagen. https://jup.berlin/events/bewerbungs-und-berufscoaching-schule-durchgespielt-was-jetzt

30. November, 10-16 Uhr: Fachtagung: Auf dem Weg zu einer Berliner Jugendstrategie. Der Landesjugendring Berlin möchte Impulse für eine Berliner Jugendstrategie geben. Sei dabei und melde dich online an unter https://stark-gemacht.de/veranstaltung/fachtagung-auf-dem-weg-zu-einer-berliner-jugendstrategie/

30. November, 13-16 Uhr: Online-Seminar „Junge Kinder und Medien – Grundhaltung der Medienerziehung“. Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.fokus-medienbildung.de.

1. Dezember, 10-15 Uhr: Fachtag des InfoPoints Kulturelle Bildung zum Thema „Zukunft schaffen: Kulturelle Bildung für Berlin! Mit Kultur macht stark in die dritte Förderphase (2023-2027)“. JugendKulturZentrum Pumpe, Lützowstrasse 42, 10785 Berlin. Das komplette Programm finden Sie unter www.lkj-berlin.de. Bitte melden Sie sich bis zum 28. November online an.

6. Dezember, 16-18 Uhr: „Vielfalt in der Lehrkräftebildung: Rassismuskritische und differenzreflexive ReVision der Lehrer*innenbildung“. Onlineveranstaltung. Die Zugangsdaten erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung.

7. Dezember, 19 Uhr: Onlineseminar zum Anmeldeverfahrung an einem grundständigen Gymnasium für den Schulwechsel nach Klasse 4. Das Seminar wird mit MS Teams durchgeführt. Um eine stabile Verbindung zu gewährleisten, wird die Veranstaltung als „Liveereignis“ stattfinden. Kamera und Mikrofonfunktion von Gästen sind ausgeschaltet. Fragen können durch die Chatfunktion gestellt werden.

8. Dezember, 13-17 Uhr: Online-Fachtag Zukunftshandeln statt Krisenstarre. Bitte melden Sie sich über die Fortbildungsdatenbank für die Veranstaltung mit der VA-Nr. 22L410216 an.

13. Dezember, 16-18 Uhr: „Deutungen und Umgangsweisen mit Antisemitismus im Kontext von Schule“. Onlineveranstaltung. Die Zugangsdaten erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung.

20. Dezember, 10-12 Uhr: Lesung: L’chaim, Merle! Jüdisches Leben in Berlin. Auf dem jüdischen Theaterschiff MS Goldberg, Schiffbauerdamm, 10117 Berlin. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung

11. Januar, 19 Uhr: Onlineseminar zum Anmeldeverfahrung an einem grundständigen Gymnasium für den Schulwechsel nach Klasse 4. Das Seminar wird mit MS Teams durchgeführt. Um eine stabile Verbindung zu gewährleisten, wird die Veranstaltung als „Liveereignis“ stattfinden. Kamera und Mikrofonfunktion von Gästen sind ausgeschaltet. Fragen können durch die Chatfunktion gestellt werden.

16. Januar, 9-16 Uhr: Online-Seminar „iPads in der Kita: entdecken, fördern, kreativ sein“. Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.fokus-medienbildung.de.

Januar – März 2023: Kostenfreie Fortbildungen „Multiplikator*innentraining“ für Lehrkräfte Sek I & II zur Präsentationskompetenz von Jugend präsentiert. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung bis zum 15. Dezember finden Sie unter https://jugend-praesentiert.de/lehrkräfte-sek/trainings/

Januar 2023 – Mai 2023: Kostenfreie Fortbildungen „Grundlagentraining“ für Grundschullehrkräfte zur Präsentationskompetenz von Jugend präsentiert. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung besteht bis zum 11. Januar 2023.

7. Februar, 10-13 Uhr & 8. Februar, 13-16 Uhr: Online-Seminar „Medien und Abhängigkeit“. Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.fokus-medienbildung.de.

Bitte beachten Sie bei allen Präsenzveranstaltungen die geltenden Corona-Regelungen und prüfen Sie bitte vorab, ob die Veranstaltungen stattfinden.

Jobs, Jobs, Jobs

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