Ein Gespräch mit Ulrike Becker über die Verteilung der Gelder im Programm „Stark trotz Corona“ und die Einsatzmöglichkeiten der Mittel an den Berliner Schulen.
Frau Becker, das Programm „Stark trotz Corona“ stellt den Schulen Geld zum Aufholen von Lernrückständen zur Verfügung. Was genau heißt das?
Im Aktionsprogramm „Stark trotz Corona“ stehen zum Aufholen von Lernrückständen insgesamt rund 44 Millionen Euro zur Verfügung. Diese setzen sich aus schulübergreifenden und schulinternen Maßnahmen zusammen, die an allen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen einschließlich der Schulen in freier Trägerschaft angeboten werden können. Die Gelder für die schulübergreifenden Maßnahmen umfassen 16,3 Millionen, von denen bereits rund 11 Millionen Euro festgelegt beziehungsweise verausgabt sind. Der weitaus größere Teil der Mittel, nämlich 26,7 Millionen, kann über die Schulbudgets abgerufen werden. Hier sind erst rund elf Millionen Euro vertraglich gebunden oder als Sachmittel verausgabt. Ich freue mich, dass so viele finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um Schülerinnen und Schüler, die während der Pandemie in Rückstand geraten sind, zusätzlich zu unterstützen und zu fördern.
Um Missverständnisse zu umgehen, lassen Sie uns das noch einmal vertiefen. Was genau sind schulübergreifende Maßnahmen?
Schulübergreifend organisierte Maßnahmen sind beispielsweise die Lernangebote in den Schulferien. In den Osterferien 2022 haben etwa 2.500 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 2 bis 8 an der so genannten Frühjahrsschule teilgenommen. Für die Ferienschule im Sommer stehen für die gleichen Jahrgangsstufen insgesamt 4.020 Plätze zur Verfügung, die voraussichtlich auch alle belegt werden. Darüber hinaus gehören auch die Ferienschulen für zugewanderte und geflüchtete Kinder/Jugendliche, die so genannten LernBrücken, die allgemeine Sprachförderung, die Intensivschwimmkurse in den Ferien sowie das Radfahrtraining zu den schulübergreifenden Angeboten.
Und über die Schulbudgets werden die schulinternen Maßnahmen finanziert. Was kann ich mir da für Maßnahmen vorstellen?
Bei den schulinternen Maßnahmen können Sie zum Beispiel an Kleingruppen mit lerntherapeutischem Fokus denken. Derzeit nehmen rund 3.100 Schülerinnen und Schüler aus 59 Schulen an solchen lerntherapeutischen Angeboten teil. Die Vorteile liegen auch auf der Hand. Für Kinder mit Leserechtschreib- oder Rechenschwäche kann die Lerntherapie in den schulischen Ganztag integriert werden. Die Förderung kann früher beginnen, lange Begutachtungen und Wartezeiten können vermieden werden. Und die multiprofessionelle Kooperation zwischen Lehrkräften und Lerntherapeuten wird zum Wohle der Kinder gefördert.
Dem Einsatz der Schulleitungen, Lehrkräfte, Eltern und Förderkräfte in Berlin ist es zu verdanken, dass bereits viele Schülerinnen und Schüler an schulintern organisierten Förderangeboten teilgenommen haben. Die Schulleitungen haben uns 336.616 Kinder und Jugendliche gemeldet, die von solchen Maßnahmen profitiert haben. Darunter sind natürlich einige, die an mehreren Maßnahmen teilgenommen haben.
Können Sie das genauer fassen?
Insgesamt haben 164.500 Kinder und Jugendliche temporäre Lerngruppen zum Abbau von Lernrückständen besucht, rund 32.500 Kinder und Jugendliche haben ein Mentoring durch Studierende erfahren und etwa 15.400 sind von älteren Schülerinnen und Schülern unterstützt worden. Ich finde es großartig, dass viele Jugendliche und junge Erwachsene einen Beitrag zur Unterstützung von jüngeren Schülerinnen und Schüler geleistet und gesellschaftliches Engagement gezeigt haben. Darüber hinaus wurden rund 21.000 Schülerinnen und Schüler durch Lerncoaching unterstützt, erhielten also Hilfe zur Selbstorganisation eines eigenverantwortlichen Lernprozesses. Das war dringend notwendig. Wir haben gemerkt, dass Schülerinnen und Schüler mit pandemiebedingtem Förderbedarf oder Lernrückständen neben dem Präsenzunterricht Unterstützung benötigen. Und die
Erfahrungen in den Schulen zeigen, dass Lerncoaching dabei als besonders erfolgreich erlebt wird. Und nicht zuletzt gehören zu den schulinternen Maßnahmen, die das Programm finanziert, auch besondere Angebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder sonderpädagogischen Förderbedarfen sowie die Vergabe von Landeslizenzen für IT-gestütztes Lernen.
Kurzum: Vieles ist möglich. Was heißt das jetzt für interessierte Schulen?
Schulen, die ihr Budget bereits verausgabt haben, können bis zum 15. Juli zusätzliche Mittel beantragen. Die Mittel sollen bis zum 7. Oktober vertraglich gebunden oder verausgabt werden. Bis zu 49% der Gelder können für Sachmittel (auch Software), Eintrittsgelder, Ausflüge oder für psychosoziale Förderung ausgegeben werden.
Welche Unterstützung bieten Sie den Schulen an?
Die Geschäftsstelle in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie der Helpdesk der EFG GmbH, die die Schulbudgets für uns administriert, unterstützen die Schulen bei der Antragstellung und Umsetzung des Programms. Darüber hinaus werden wir ab Mitte Juni regelmäßig digitale Sprechstunden anbieten, in denen wir bei konkreten Fragen weiterhelfen.