Testpflicht mit Lolli-Tests in den Kitas | Newsletter 3/2022

Lolli-Test Video

Liebe Leserinnen und Leser,

der neue Senat präsentierte bei seiner Senatsklausur sein 100-Tage-Programm und damit seine Schwerpunkte für das Zukunftsprogramm der Zukunftshauptstadt.

Der Schwerpunkt im bildungspolitischen Kapitel des Koalitionsvertrages ist klar: Die Verbeamtung von Lehrkräften auf den Weg bringen! In Zeiten des Mangels an Lehrkräften in Berlin möchte Senatorin Astrid-Sabine Busse den Wettbewerbsnachteil, den Berlin seit einigen Jahren durch die fehlende Verbeamtung hat, beseitigen – und das so schnell wie möglich.

Wir wünschen Ihnen eine gute Lektüre!
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Neue Corona-Regelungen in Kindertagesstätten und Schulen

Die Verbreitung der Omikron-Virusvariante stellt den Schul- und Kitabetrieb vor große Herausforderungen. Nachdem die Teststrategie in den Schulen bereits angepasst wurde, folgten nun die Regelungen in den Kindertagesstätten. In dieser Woche wurden die Kita-Träger sowie die Sorgeberechtigten über den Übergang zum eingeschränkten Regelbetrieb und die Einführung einer Testpflicht bei Kindern ab Vollendung des ersten Lebensjahres in den Kitas informiert (Download Elternbrief).

Mit der Einführung der kindgerechten Lolli-Tests (mehr dazu im aktuellen Interview) sind drei wöchentliche Tests zur Erkennung von Corona-Infektionen verpflichtend. Diese müssen durch die Sorgeberechtigten zuhause ordnungsgemäß durchgeführt werden. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat dafür grafische Anleitungen in verschiedenen Sprachen und Videos zur Durchführung erstellt.

Die Testung muss den Einrichtungen auf einem Dokumentationsbogen schriftlich angezeigt werden. Mit Inkrafttreten der Testpflicht gilt in den Kindertageseinrichtungen für ungetestete Kinder grundsätzlich ein Zutritts- und Teilnahmeverbot.

Zudem wurden in dieser Woche die Berliner Kitas und Schulen über die aktuellen Quarantänevorschriften, Änderungen bei den Regelungen zur häuslichen Isolation und den damit verbundenen Testregularien informiert. Das Schreiben an die Schulen basiert auf den Beschlüssen der letzten Ministerpräsidentenkonferenz, wonach Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in der Kindertagesbetreuung, die als Kontaktperson in Quarantäne sind, bereits nach fünf Tagen durch einen Antigenschnelltest oder PCR-Test freigetestet werden können. Geboosterte Kontaktpersonen sowie frisch Geimpfte und Genesene müssen nicht in Quarantäne, wenn die Erkrankung oder die Impfung weniger als drei Monate zurückliegt. Alle Änderungen im Überblick gibt es in unserer Infografik.

Schuhe auf kreidebemalten Boden

Informationen zum Schulbetrieb

Auf dieser Seite finden Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Schulpersonal aktuelle Informationen zu Fragen der Öffnung, Lehr- und Betreuungsbedingungen in den Berliner Schulen unter Corona-Bedingungen. Informationen zum Schulbetrieb

Kinderspielzeug auf Boden

Informationen zu Kitas und Kindertagespflege

Auf dieser Seite finden Eltern und Fachkräfte aktuelle Informationen zu Fragen der Öffnung und Betreuung der Berliner Kindertagesstätten und Kindertagespflege unter Corona-Bedingungen. Informationen zu Kitas und Kindertagespflege

Vor dem Kita-Besuch kommt jetzt der Lolli-Test

In den Berliner Kitas wird es ab Einführung der Lolli-Tests eine Testpflicht geben. Was das für Eltern und Kinder heißt, wie die Testung ablaufen sollen und welche Auswirkungen dies auf Isolation und Quarantäne hat, erklärt Sylvia Werth, die das Referat der Einrichtungsaufsicht leitet.

Bislang gab es freiwillige Nasal-Tests in den Kitas. Warum gehen Sie jetzt zu einer verbindlichen Lolli-Testung über?

Mit der Verbreitung der Omikron-Virusvariante beobachten wir aktuell eine wachsende Dynamik des Infektionsgeschehens. Die betrifft auch die Kitakinder. Mit der Testpflicht können wir Corona-Infektionen zeitiger erkennen und flächendeckende Ausbrüchen innerhalb der Kitas bestenfalls verhindern.
Die Testung wird durch die Lolli-Tests zudem angenehmer für die Kinder. Viele Eltern hatten sich Tests dieser Art gewünscht, weil Sie von kleinen Kinder leichter akzeptiert werden. Wir sind davon überzeugt, dass sich mit den Lollitests die Testpflicht besser umsetzen lässt und wir eine höhere Verbindlichkeit bei der Testung in Kitas erreichen.

Wie kommt das Testmaterial zu den Eltern?

Die Tests wurden in sehr großer Menge bestellt und werden aktuell an die Jugendämter ausgeliefert. Die Jugendämter geben ab Freitag, den 21. Januar die Tests an die Träger aus. Die Träger werden darüber per E-Mail informiert. Die Träger müssen die Tests dann an die einzelnen Einrichtungen weiterleiten, damit die Kitas die Tests umgehend an die Eltern aushändigen können. Wir gehen davon aus, dass die Testlieferungen noch einige Tage fortgesetzt werden, die Einrichtungen dann aber bald Tests für mehrere Wochen haben, so dass Eltern auch Tests für mehrere Tage mit nach Hause nehmen können.

Wie oft, wer und wann soll getestet werden?

Kitakinder, die in die Einrichtung kommen, sollen morgens, am besten eine halbe Stunde nach dem Frühstück, zu Hause von den Eltern getestet werden. Die Eltern füllen dann den Dokumentationsbogen aus, den sie in der Kita vorlegen, wenn Sie das Kind bringen. Ist das Testergebnis negativ, kann das Kind in die Kita. Die Testung durch die Eltern kann gegebenenfalls auch in der Kita erfolgen. Hier sollte man sich aber mit der Kita abstimmen, wann und wo das möglich ist. Die Kinder sollen immer montags und an zwei weiteren Tagen in der Woche getestet werden. Die Kitas geben dabei den jeweiligen Rhythmus vor. So wird das regelmäßige Testen sichergestellt, das für die Infektionserkennung notwendig ist.

Gibt es Kinder, die nicht getestet werden müssen?

Von der Testpflicht ausgenommen sind bereits immunisierte Kinder, also vollständig geimpfte oder von Corona genesene Kinder. Wir empfehlen aber dringend, auch für diese Kinder die regelmäßigen Tests anzubieten.
Ebenfalls ausgenommen sind Kinder, bei denen ein Corona-Test auch in Form eines Lolli-Tests aufgrund ihrer persönlichen Voraussetzungen nicht durchgeführt werden kann, etwa weil es körperliche Einschränkungen gibt. Wenn die Kita davon noch nichts davon weiß, muss dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.

Wer unterstützt Kitas und Eltern bei Konfliktfällen rund um die Frage der Testung?

Wir informieren die Einrichtungen und die Eltern regelmäßig und umfassend, so dass es keine Unklarheiten gibt. Angesichts der Testpflicht sind die Einrichtungen in die Lage versetzt worden, nicht einsichtigen Eltern die Betreuung ihrer Kinder in der Kita zu verwehren, wenn sie ihre Kinder nicht testen oder testen lassen. Die Träger können sich dazu im Einzelfall bei der Kita-Aufsicht beraten lassen.

Was sollen Eltern tun, wenn ein Test positiv ausfällt?

Wenn der Lollitest positiv ausfällt, muss das Kind nachgetestet werden. Das kann beim Arzt oder in einem Testzentrum durch einen PCR- oder PoC-Antigentest erfolgen. Ist auch die Nachtestung positiv, muss das Kind zu Hause bleiben und die Kita informiert werden. Die Isolation beginnt grundsätzlich im Moment der Kenntnisnahme, also in dem Moment in dem ein Test belegt, dass das Kind positiv getestet ist. Wenn die Testung in einem Testzentrum oder beim Arzt erfolgte, ist keine Nachtestung erforderlich.

Das Kind sollte dahingehend überwacht werden, ob sich Symptome zeigen. In diesem Fall ist der Kinderarzt zu informieren und das Kind muss in Isolation bleiben. Nach der Erkrankung kann die Isolation nach insgesamt sieben Tagen durch einen PoC-Antigen-Schnelltest oder PCR-Test beendet werden. Kinder, die als Kontaktpersonen in freiwilliger Quarantäne sind, können nach fünf Tagen „frei“ getestet werden und dann ihren Besuch der Kita wieder aufnehmen (Übersicht zu Isolation und Quarantäne).

Ab wann und durch wen kann eine Freitestung erfolgen?

Für Kinder, die erkrankt sind, kann die Isolation nach sieben Tagen durch einen negativen Antigenschnelltest oder PCR-Test beendet werden. Kinder, die als Kontaktpersonen in Quarantäne sind, können bereits nach fünf Tagen durch einen Antigenschnelltest oder PCR-Test freigetestet werden, wenn sie keine Symptome haben. Kinder, die vollständig, also zweimal, geimpft sind und deren letzte Impfung nicht länger als 3 Monate zurückliegt, müssen nicht in Quarantäne. (Übersicht zu Isolation und Quarantäne).

Für die Pädagog/-innen entfällt die Absonderungspflicht, wenn sie geboostert sind, also einen vollständigen Impfschutz und eine Auffrischungsimpfung haben, oder wenn sie geimpft sind und die Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt. Auch genesene Personen, deren Erkrankung nicht länger als drei Monate, aber mindestens 28 Tage zurückliegt, müssen nicht in Quarantäne. Ansonsten endet die Quarantäne beziehungsweise Isolation nach zehn Tagen ohne Test oder nach sieben Tagen mit Test.

Wichtig ist: Für die Freitestung sind grundsätzlich die Bürgertests der öffentlichen Teststellen (§ 6 TestV) zu nutzen. Dort werden PoC-Antigen oder PCR-Tests vorgenommen.

Wie können Eltern die Kitas darüber hinaus unterstützen, Infektionen zu verhindern?

Indem sie sich an die Hygieneregeln halten und die Vorgaben der Kitas und deren Hygienepläne befolgen. Denn Eltern sind die wichtigsten Vorbilder für die Kinder und sollten stets mit gutem Beispiel vorangehen: Impfen, Maske tragen, Abstand halten, lüften und so weiter. Die Zusammenarbeit mit den Kita-Erzieher/-innen ist besonders wichtig, damit die Kinder nicht in Loyalitätskonflikte geraten. Deshalb können Eltern auch die Testungen gut unterstützen, indem sie sie spielerisch und in kleine Geschichten verpackt vornehmen, um den Kindern eventuelle Ängste zu nehmen.

Lolli-Test Video

Informationen zu Testpflicht und Lolli-Tests

Um eine frühzeitige Erkennung von Corona-Infektionen bei Kindern in Kitas zu erkennen, wird spätestens zum 31. Januar eine Testpflicht für Kita-Kinder eingeführt, die das 1. Lebensjahr vollendet haben. Die Testung soll an drei Tagen in der Woche mit Lolli-Tests zuhause vorgenommen werden. Informationen zu Testpflicht und Lolli-Tests

Klima und Nachhaltigkeit im Schulunterricht

Mit dem Thema „Der Countdown läuft: Es ist Zeit für Action!“ rückt der diesjährige Schulwettbewerb zur Entwicklungspolitik 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung und deren Erreichbarkeit in den Mittelpunkt. Noch bis zum 9. März sind Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen, Schulformen und -fächer in ganz Deutschland sowie an offiziellen Deutschen Auslandsschulen aufgerufen, nachhaltige und innovative Projektideen zu entwickeln und gemeinsam umzusetzen. Bewerbungen sind hier möglich.

Auch im Unterricht spielen Aspekte der Nachhaltigkeit eine immer größere Rolle. Konkrete Maßnahmen für den Einsatz von nachhaltigen Energiegewinnungsmethoden bietet beispielsweise die neue Broschüre Solarenergie in der Schule. Vor dem Hintergrund, dass das Land Berlin bis 2045 klimaneutral werden will, ist die Nutzung von Solarenergie ein wichtiger Baustein beim Erreichen dieses Zieles. Wie das in der Praxis aussehen könnte, zeigt der Masterplan Solarcity. Dort sind 27 konkrete Maßnahmen genannt, mit denen die Solarwende in Berlin vorangebracht werden kann. Viele Ideen dazu sind in der neuen Broschüre enthalten, die im Webportal der Solarwende Berlin oder auch in gedruckter Form bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe bestellt werden kann. Zur Bestellung reicht eine E-Mail an katrin.fahlke@senweb.berlin.de.

Über das Projekt „future-peers“ können vier Schülerinnen und Schüler einer Schule zu „Future-Peers“ ausgebildet werden. Dabei lernen sie, eigene Engagementfelder für eine nachhaltige Entwicklung zu entdecken. Unterstützt werden sie bei diesem niedrigschwelligen Angebot von anderen Peers aus dem Future-Peers-Netzwerk. Nach einer Qualifizierungsphase können sie dann in Ihrer Schule weitere „Future-Peers“ finden, motivieren und qualifizieren. Das Schulteam wird dann selbst gesteuerte Projekte, Gruppen und AGs initiieren und begleiten. Das Projekt wird in mehreren Bundesländern durchgeführt und ist vollständig finanziert. Für Berlin stehen für zehn Schulen ab der Sekundarstufe I Plätze zur Verfügung. Wenn Sie sich über das Projekt zu informieren wollen, können Sie das am 26. Januar, 17 Uhr bei einer digitalen Informationsveranstaltung tun (hier einwählen)

Beim Schulwettbewerb „Berliner Klima Schulen“ von GASAG und dem Land Berlin werden unterdessen nach den Winterferien die ersten Gewinner bekanntgegeben. Wer noch dabei sein will, sollte bis zum 6. Februar seine Idee zum Thema „Mehr Tempo beim Klimaschutz – Was wirkt sofort?“ einreichen. Da im vergangenen Schuljahr die Corona-Pandemie auch die Arbeit an schulischen Klimaschutzprojekten erschwerte, können Schülerinnen und Schüler auch Projekte auch aus dem Schuljahr 2020/21 einreichen. All jene, die noch Zeit benötigen, können bis zum 4. April ihre Ideen einreichen. Die dritte und letzte Abgaberunde endet voraussichtlich Anfang Juni 2022. Weiter Informationen unter www.berliner-klimaschulen.de.

Luftaufnahme Baustelle Flughafen Berlin-Brandenburg (BER)

Globale Entwicklung

Ziel des Lernbereichs Globale Entwicklung ist, den Schülern komplexe Zusammenhänge zu vermitteln, damit sie zukunftsorientierte Kompetenzen erwerben und sich in einer globalisierten Welt orientieren können. Globale Entwicklung

Kurznachrichten

Wohnortnahes Impfen: Im Reinickendorfer Familienzentrum Horizonte findet im Rahmen der Impfoffensive des Berliner Senats noch bis zum 23. Januar zwischen 9 und 17 Uhr die Corona-Impfaktion Einfach Impfen für Familien statt, die sich besonders um wohnortnahes Impfen gegen das Corona-Virus bemüht.

Länderübergreifender Rahmenlehrplan: Die gymnasialen Oberstufen in Berlin und Brandenburg führen zum Schuljahr 2022/23 einen neuen Rahmenlehrplan ein, der Grundlage für gemeinsame Abituraufgaben der Bundesländer ab 2025 sein wird.

Prüfungsplan 2023: Wer jetzt schon wissen will, wann im nächsten Schuljahr die Prüfungen fürs Abitur, den Mittleren Bildungsabschluss oder die (Erweiterte) Berufsbildungsreife sowie die (Fach)Hochschulreifeprüfungen stattfinden, findet alle Termine im Prüfungsplan 2023.

Überblick über das Sonnensystem: Der Online-Kurs „Sonne, Mond und Sterne“ bietet junge Forscherinnen und Forschern in Kitas und Grundschulen einen Überblick über die Mitglieder unseres Sonnensystems.

Hörclub-Stipendien: Das medienpädagogisches Programm der Hörclubs der Stiftung Zuhören unterstützt spielerisch die Zuhörbildung für die Jahrgangsstufe 1 bis 4. Grundschulen können sich noch bis zum 11. März für ein Hörclub-Stipendium inklusive Medienbox und Fortbildung für bis zu zwei Lehrkräfte bewerben.

Lehrerkraft werden: Für Schülerinnen und Schüler, die sich für ein Lehramtsstudium in Berlin interessieren, bietet der neue Ratgeber „So wirst du Lehrerin in Berlin – Tipps und Infos zum Lehramtsstudium“ alles Wissenswerte in kompakter Form.

“80. Jahrestag:” Am 20. Januar jährte sich die Besprechung von Vertretern der SS, der NSDAP und mehrerer Reichsministerien zur „Endlösung der Judenfrage“ zum 80. Mal. Bei einer internationalen Konferenz wurde die Wannseekonferenz in Geschichte und Gegenwart reflektiert. Die Konferenz wurde aufgezeichnet und wird auf dem Youtube-Kanal des Gedenkortes zur Verfügung gestellt. In die ZDF-Mediathek sind zudem eine historische Dokumentation, der Spielfilm „Die Wannseekonferenz“ sowie zahlreiche Hintergrundvideos frei abrufbar eingestellt.

Das steht an

Seit 17. Januar: Ganztägige Qualifizierung zur „Entwicklung von Konzepten gegen sexualisierte Gewalt” vom Träger Wildwasser e.V. Bitte melden Sie sich online an.

26. Januar, 17 Uhr: Digitale Informationsveranstaltung zur Förderung der Partizipation von Schülerinnen und Schülern ab Jahrgangsstufe 7 beim Projekt „future-peers“. Hier können Sie sich direkt einwählen

Januar/Februar: An diversen Berliner Schulen finden aktuell Infoveranstaltungen und Tage der offenen Tür für interessierte Eltern und ihre Kinder statt. In unserem Kalender finden sich alle Termine in der Übersicht.

Bitte beachten Sie bei allen Präsenzveranstaltungen die geltenden Corona-Regelungen und prüfen Sie bitte vorab, ob die Veranstaltungen stattfinden!

Jobs, Jobs, Jobs

Einen Überblick über offene Stellen bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie finden Sie im Karriereportal des Landes Berlin

Sie sind eine pädagogische Fachkraft? Dann machen Sie Berlin groß! Das Land Berlin sucht Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte – auch interessant für Quereinsteigende.

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Bernhard-Weiß-Str. 6, 10178 Berlin

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