Die Zeit der Grundschulanmeldung ist gekommen: Vom 27. September bis 8. Oktober 2021 melden Erziehungsberechtigte ihre Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2015 bis zum 30. September 2016 geboren sind und damit am 1. August 2022 schulpflichtig werden, an der Einzugsbereichsschule an.
Eltern beantragen die ergänzende Förderung und Betreuung in der offenen oder gebundenen Ganztagsgrundschule direkt mit der Anmeldung zum Schulbesuch. In der Zeit von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr können Schulanfängerinnen und -anfänger die ergänzende Förderung und Betreuung (Hortbereich) kostenfrei und ohne Bedarfsnachweis in Anspruch nehmen. Die Antragsformulare sind online abrufbar . Ein weitergehender Bedarf kann durch den Nachweis von Berufstätigkeit oder Ausbildung geltend gemacht werden.
Newsletter 38/2021
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
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