Der Senat hat auf Vorlage von Bildungssenatorin Sandra Scheeres einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem pandemiebedingte Abweichungen vom Schulgesetz festgelegt werden sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass Berliner Schülerinnen und Schülern keine Nachteile durch die temporäre Aussetzung des Präsenzunterrichts an Schulen entstehen.
Es handelt sich im Kern um folgende Maßnahmen:
• Wegfall der schriftlichen Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss (MSA)/erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR) sowie der vergleichenden Arbeiten zur Berufsbildungsreife, dem Berufsorientierenden Abschluss (BOA) und dem der Berufsbildungsreife gleichwertigen Schulabschluss.
• Zusätzliches Wiederholungs- und Rücktrittsrecht beim Abitur. Es ist sowohl ein zusätzlicher Rücktritt von der Prüfung möglich wie auch die Wiederholung eines Schuljahres der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe – beides ohne Anrechnung auf die Höchstverweildauer.
• Aussetzen des Probejahrs in der Jahrgangsstufe 7 am Gymnasium. Für Schülerinnen und Schüler, deren Leistungen unter normalen Bedingungen nicht für eine Versetzung gereicht hätten und die damit die Probezeit nicht bestanden hätten, wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Die Entscheidung wird dann am Ende der Jahrgangsstufe 8 im Schuljahr 2021/2022 getroffen.
Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Mir ist wichtig, dass kein Schüler, keine Schülerin mit pandemiebedingten Lernrückständen alleine gelassen wird. Deshalb haben wir hier Anpassungen vorgenommen, die dafür sorgen, dass möglichst kein Schüler, keine Schülerin bei Abschlussprüfungen und hinsichtlich des Probejahrs Nachteile erfahren wird.“