Newsletter 5/2021

Mehr Lernzeit für Abitur: Berlin verschiebt schriftliche Prüfungen, verlängert Prüfungszeit und bietet zusätzliches Rücktrittsrecht an

Die diesjährigen Abiturientinnen und Abiturienten werden in einer Sondersituation ihre Prüfungen ablegen. Seit März 2020 war ihr Schulalltag durch Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie geprägt, verbunden mit Auswirkungen auf ihr soziales Leben. Um das Abitur trotz dieser widrigen Umstände abzusichern, hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bereits im Sommer 2020 verschiedene Maßnahmen ergriffen (unten ausgeführt). In Abstimmung mit der Kultusministerkonferenz und dem Land Brandenburg hat das Land Berlin nun den Prüfungsplan für das Abitur 2021 ebenfalls angepasst:

Verschiebung von Prüfungen: Der letzte Unterrichtstag wird vom 23.03. auf den 13.04.2021 verschoben, also auf einen Termin nach den Osterferien. Das bedeutet: eine Woche mehr Lernzeit vor den zweiwöchigen Osterferien (29.03. bis 10.04). Zudem gewinnen Abiturientinnen und Abiturienten fast zwei weitere Wochen mehr Lernzeit durch die Verlegung von schriftlichen Prüfungen; statt am 12.04.2021 beginnt die erste schriftliche Prüfung erst am 21.04.2021.

Nachschreibetermine: Alle Schulen können die Nachschreibetermine nutzen. Die Schule kann auch entscheiden, ob der Nachschreibetermin der Haupttermin als erster Termin für die Abiturprüfung der jeweiligen Fächer und Kurse genutzt werden soll.

Zusätzliche Lernangebote: Nach dem letzten Unterrichtstag werden Abiturientinnen und Abiturienten zwei Konsultationstermine/Repetitorien pro Prüfungsfach angeboten (und zwar im Umfang von fünf Stunden für einen Leistungskurs und drei Stunden für einen Grundkurs). Lehrkräfte geben damit weitere Lernunterstützung, die Teilnahme ist den Prüflingen freigestellt. Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf wird während des schulisch angeleiteten Lernens zu Hause auch das Lernen in Präsenz ermöglicht. Dafür können sie auch Schulräume sowie die dortige technische Ausstattung nutzen.

Zusätzliches Rücktritts- und Wiederholungsrecht: In der gymnasialen Oberstufe ist ausschließlich auf Wunsch der Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern ein folgenloser zusätzlicher Rücktritt vor den Prüfungen möglich. Zudem wird den Schülerinnen und Schülern ein zusätzliches Wiederholungsrecht bei nicht bestandener Abiturprüfung eingeräumt. Beide Möglichkeiten werden nicht auf die Höchstverweildauer angerechnet.

Weitere Aufgaben: Lehrkräfte können weitere neu zu entwickelnde Ersatzaufgaben/Teilaufgaben für ausgewählte zentrale Prüfungsfächer auswählen, wenn sie diese für erforderlich halten. Diese werden zentral bereitgestellt.

Verlängerte Prüfungszeit: Die Bearbeitungszeit für alle schriftlichen Prüfungsfächer wird um 30 Minuten verlängert. Damit steht allen Schülerinnen und Schülern mehr Arbeitszeit zur Verfügung.

Auswahl der Kurshalbjahre: Die Wahl der zwei Kurshalbjahre, zu denen die Prüflinge sich mündlich im 4. Prüfungsfach prüfen lassen müssen, wird ihnen freigestellt. Das bedeutet, dass zwei der vier Kurshalbjahre in der mündlichen Prüfung auf der Grundlage der Schülerwahl nicht berücksichtigt werden.

Alternativprüfung: Für die 5. Prüfungskomponente kann wegen der Schließung der Bibliotheken eine Ersatzleistung in Form einer mündlichen Prüfung beantragt werden.

Zusatzprüfung: Prüflinge können in allen schriftlichen Prüfungsfächern in eine zusätzliche mündliche Prüfung gehen.

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Wichtig ist, dass unsere Abiturientinnen und Abiturienten auch in diesem Jahr ein anerkanntes Abitur machen, das ihnen die Möglichkeit gibt, überall in Deutschland und im Ausland zu studieren. Wir haben von unserer Seite alle Möglichkeiten ausgeschöpft, den Abiturientinnen und Abiturienten mehr Lernzeit zu geben. Keine Schülerin, kein Schüler soll wegen der besonderen Situation einen Nachteil erfahren.“

Statement des Landesschülerausschusses: „Damit geht die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf den Landesschülerausschuss ein. Dieser hatte zuvor die ungenügende Vorbereitungszeit auf die Prüfungen kritisiert. Auch waren die geschlossenen Bibliotheken ein Punkt, welcher hier berücksichtigt werden musste.“

Bereits im Sommer 2020 hat die Senatsbildungsverwaltung konkrete Maßnahmen ergriffen, um die pandemiebedingt schwierigen Umstände für die diesjährigen Abiturientinnen und Abiturienten angemessen zu berücksichtigen: Im 4. Kurshalbjahr müssen Schülerinnen und Schüler bisher in der Regel in jedem der 10 zu belegenden Kurse Klausuren schreiben. Nun sind nur noch drei Klausuren in den Prüfungsfächern nötig. Klausurersatzleistungen wurden ermöglicht, wenn das Schreiben in Präsenz nicht möglich ist. Ersatzleistungen gab es zudem in einzelnen Fächern wie Sport, Musik oder Darstellendes Spiel: z. B. hin zu Musik- oder Sporttheorie. In allen schriftlich geprüften Fächern wird es für die Grund- und Leistungskurse zumindest eine Aufgabe mit Bezug zum 1. Kurshalbjahr geben. Denn dieses Halbjahr fand vor der Pandemie statt. Es wird zudem mehr Aufgaben beziehungsweise Teilaufgaben geben.

Zeugnisvergabe verändert - Sorgentelefone länger geschaltet

Am Freitag ist der letzte Schultag vor den einwöchigen Winterferien. Üblicherweise erhalten Schülerinnen und Schüler an diesem Tag die Halbjahreszeugnisse. Pandemiebedingt ist auch das in diesem Jahr anders: Aus Gründen des Infektionsschutzes werden die Zeugnisse in diesem Jahr in der Regel erst nach den Winterferien ausgegeben. Ausnahmen von dieser Regel sind möglich .

„Unserer Schulen werden die Schülerinnen und Schüler nicht im Unklaren über ihren Leistungsstand lassen. Auch ein schlechtes Zeugnis sollten die Erziehungsberechtigen ruhig und konstruktiv mit ihren Kindern besprechen. Böse Worte helfen hier nicht weiter“, empfiehlt die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Sandra Scheeres, den Eltern.

Da die Zensuren nicht immer den Wünschen und Erwartungen entsprechen, beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sorgentelefons in der Senatsbildungsverwaltung bei kleinen und großen Sorgen von Eltern, Schülerinnen und Schülern. Berlin verlängert aufgrund der besonderen Situation die Erreichbarkeit der Sorgentelefone. Am 29. Januar 2021 und auch am 8. Februar sind in der Zeit von 10:00 bis 13:00 Uhr folgende Sorgentelefone mit den nachstehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt:

Grundschulen
Frau Dr. Ulrike Becker Tel.: 030 / 90227-6028

Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt
Herr Klaus Jürgen Heuel Tel.: 030 / 90227-5834

Integrierte Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen
Herr Dr. Thomas Nix Tel.: 030 / 90227-5865

Gymnasien
Frau Dr. Eva Heesen Tel.: 030 / 90227-6356

Bereich Berufliche Schulen
Frau Sibylle Scherble Tel.: 030 / 90227-5499

Berlin wird zudem für benachteiligte Schülerinnen und Schüler in den Winterferien die Winterschule 2021 anbieten. Dieses Angebot gilt in erster Linie für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 2, 9 und 10. In der Winterschule können Kinder und Jugendliche Unterrichtsstoff nachholen, um Lernrückstände aufgrund des ausgesetzten Präsenzunterrichts abzubauen. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos. Es geht dabei insbesondere um Deutsch und Mathematik.

„Schüler*innenHaushalt“: Schülerinnen und Schüler an 83 Schulen verfügen über eigenes Budget

Eine digitale Infotafel, ein Kinderkino oder gar ein kleines Gewächshaus. All das haben Schülerinnen und Schüler für ihre eigene Schule angeschafft, weil sie über ein bestimmtes Budget selbst bestimmen können. “Schüler*innenHaushalt“ heißt das Projekt, das ganz praktisch an Mitbestimmung heranführt. Den Schülerinnen und Schülern der teilnehmenden Schulen steht ein festes Budget von 1.500 bis 4.000 Euro zur Verfügung, über dessen Verwendung sie in einem demokratischen Prozess entscheiden können.

In diesem Jahr können 83 Schulen aus acht Berliner Bezirken über solch ein eigenes Budget entscheiden. Mit dabei sind Grundschulen, Integrierte Sekundarschulen, Gymnasien, Gemeinschaftsschulen und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt.

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Das Projekt ‚Schüler*innenHaushalt‘ ist eine für Schülerinnen und Schüler attraktive Form der praktischen Demokratiebildung. Auf diese Weise lernen sie viel darüber, wie politische Entscheidungsprozesse zustande kommen. Es freut mich, dass dieses Projekt mittlerweile in acht Berliner Bezirken stattfinden kann.“

Einstellung von Lehrkräften in den Berliner Schuldienst (Quereinsteiger/innen)

Die Einstellung in den Berliner Schuldienst erfolgt mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Mit dem erfolgreichen Abschluss des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes erwerben Sie am Ende der Ausbildung die volle Laufbahnbefähigung. Bewerbungen können bis zum 07. März 2021 eingereicht werden.

Potz Blitz! Meine Stromwerkstatt

Grundschul-App unterstützt Lehrerinnen und Lehrer im Sachunterricht

Die App „Potz Blitz! Meine Stromwerkstatt“ unterstützt Lehrkräfte in der Grundschule dabei, mit ihren Schülerinnen und Schülern die Themen Strom und Energie interaktiv zu entdecken. Das neue Angebot der Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ ist in allen App-Stores und als Web-Version erhältlich – kostenlos, werbefrei und ohne Abfrage von Daten. Die App wurde gemeinsam mit Grundschullehrkräften entwickelt und versteht sich als Baustein einer modernen Energiebildung im Online- und Präsenzunterricht.

Die neue App steht ab sofort kostenlos über den Google Play Store und den Apple App Store zum Download zur Verfügung. Zusatzmaterial und weitere Informationen zur App und zum ko-kreativen Lehrer-Projekt, in dessen Rahmen die Lern-Anwendung entstand, gibt es hier.

Neues aus den Schulen

Die Bertolt-Brecht-Oberschule im grünen Spandau wurde als Botschafterschule des Europäischen Parlamentes zertifiziert. Sie ist die erste Oberschule Berlins, die diese Zertifizierung erlangen konnte. Der Ernennung ging eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema voraus. Das Besondere an dem Programm ist, dass vor allem die Schüler/innen, die Juniorbotschafter/innen, die Inhalte planen und das Thema in die Schule tragen. Die Schule hat sich seit 2018 vertieft mit europäischen Themen befasst. Die Juniorbotschafter/innen können an Treffen aller Botschafterschulen aus Europa in Straßburg teilnehmen und haben einen regelmäßigen Kontakt mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Insgesamt gewinnt die EU immer mehr Einfluss, auch in das Leben der Schüler/innen. Daher hat sich die Schule eine Europaorientierung auf die Fahne geschrieben.

Am Freitag, 22. Januar, war die Preisverleihung zum BSR-Schulfilmwettbewerb „Abgedreht“. 32 tolle Einreichung und 3 Gewinner. Der erste Platz ging an das Max-Delbrück-Gymnasium mit dem Film „Auch Du kannst was verändern“. Herzlichen Glückwunsch. Zum Video

Mitte Februar geht an der Lise-Meitner-Schule (OSZ) das Zusatzmodul „digitale Infowochen – die Lise stellt sich vor” an den Start. Einfach hier klicken … Im Zusatzmodul wird auf vielen Wegen über die Bildungsgänge, den Neubau, die Zusatzangebote und das Schulleben informiert. Kurz gesagt über all das, was das Lise-Meitner-OSZ ausmacht. Filme, Fotos, Interviews und FAQ zeichnen ein lebendiges Bild der Lise-Meitner-Schule. Wer Fragen hat, kann ab 22. Februar einen telefonischen Beratungstermin buchen.

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