Am Freitag, 8. Januar 2021, erhielten alle Schulleiterinnen und Schulleiter Berlins von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie folgendes Schreiben:
Schulorganisation ab dem 11. Januar 2021, abweichende Regelungen zum Schreiben vom 06. Januar 2021
Sehr geehrte Schulleiterin,
sehr geehrter Schulleiter,
uns haben viele besorgte Schreiben und Anrufe von Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Beschäftigten erreicht. Diese haben uns gespiegelt, dass die Entscheidungen vom Mittwoch zu großer Sorge und Verunsicherung an vielen Schulen geführt haben. Die aktuelle Situation erfordert eine möglichst breite Zustimmung in den Schulgemeinschaften, um den Herausforderungen durch die Pandemie zu begegnen. Hinzu kommt die Erhöhung der Infektionszahlen. Deshalb haben wir unsere Regelungen vom 06. Januar 2021 wie folgt angepasst:
1. Die Präsenzpflicht in der Schule wird für alle Schülerinnen und Schüler in allen Schularten vom 11. Januar 2021 bis einschließlich 22. Januar 2021 ausgesetzt.
2. In der Primarstufe und den Jahrgangsstufen 5 und 6 der grundständigen Züge der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen findet vom 11. Januar 2021 bis einschließlich 22. Januar 2021 kein Präsenzunterricht statt.
3. An den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen findet vom 11. Januar 2021 bis einschließlich 22. Januar 2021 kein Präsenzunterricht statt. Für die Abschlussjahrgänge (Jahrgangsstufen 10 und 13 an ISS, Gemeinschaftsschulen und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt, Jahrgangsstufen 10 und 12 an Gymnasien sowie Jahrgangsstufe 10 an Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen) gelten jedoch ab dem 11. Januar 2021 besondere Regelungen: Die Schulleitungen entscheiden in Abstimmung mit der Gesamtelternvertretung und im Einvernehmen mit der regionalen Schulaufsicht, ob die Abschlussklassen im Alternativszenario gemäß Handlungsrahmen 2020/21 vor Ort in der Schule in festen Lerngruppen (halbierte Klassenstärke) oder ausschließlich im schulisch angeleiteten Lernen zu Hause unterrichtet werden. Diese
Entscheidung ist bis spätestens Mittwoch, 13. Januar 2021, zu treffen.
4. An den beruflichen Schulen findet vom 11. Januar 2021 bis einschließlich 22. Januar 2021 kein Präsenzunterricht statt. Für die Abschlussklassen der Berufsschulen (Duale Ausbildung) und die Jahrgangsstufe 13 des Beruflichen Gymnasiums gelten jedoch ab dem 11. Januar 2021 besondere Regelungen: Die Schulleitungen entscheiden im Einvernehmen mit der Schulaufsicht, ob die Abschlussklassen im Alternativszenario gemäß Handlungsrahmen 2020/21 vor Ort in der Schule in festen Lerngruppen (halbierte Klassenstärke) oder ausschließlich im schulisch angeleiteten Lernen zu Hause unterrichtet werden. Diese Entscheidung ist bis spätestens Mittwoch, 13. Januar 2021, zu treffen.
5. An den Lehrgängen des Zweiten Bildungsweges zum Erwerb der BBR und eBBR sowie des MSA findet vom 11. Januar 2021 bis einschließlich 22. Januar 2021 kein Präsenzunterricht statt. Die Schulleitungen entscheiden im Einvernehmen mit der Schulaufsicht, ob ab dem 11. Januar 2021 Unterricht im Alternativszenario gemäß Handlungsrahmen 2020/21 vor Ort in der Schule in festen Lerngruppen (halbierte Klassenstärke) oder ausschließlich schulisch angeleitetes Lernen zu Hause durchgeführt wird. Diese Entscheidung ist bis spätestens Mittwoch, 13. Januar 2021, zu treffen.
6. Praktika werden bis einschließlich 22. Januar 2021 nicht durchgeführt.
7. Alle weiteren im Schreiben vom 06. Januar 2021 getroffenen Regelungen (Notbetreuung und Lernbegleitung, Mittagessen, Zeugnisausgabe, Präsenzangebote für sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler oder diejenigen, deren Abschluss gefährdet ist, Probejahr an Gymnasien, Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sowie Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung) bleiben gültig.
Der Berliner Senat wird am 19. Januar 2021 über die weitere Perspektive des Schulbetriebs ab dem 25. Januar 2021 unter Berücksichtigung der Infektionslage entscheiden.
Wir bitten um Verständnis für die Anpassung unserer Entscheidungen und möchten hervorheben, dass es der ausdrückliche Wunsch und die Absicht der Senatorin ist, dass es in den Schulen einen möglichst breiten Konsens zur Form der weiteren Beschulung der Schülerinnen und Schüler gibt. Wir danken Ihnen für Ihre erheblichen Anstrengungen, die veränderten Regelungen an Ihren Schulen umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Christian Blume (Leiter der Abteilung 1),
Thomas Duveneck (Leiter der Abteilung 2) und
Mirko Salchow (Leiter der Abteilung 4)