Newsletter 1/2021

Schulen bieten schrittweise Wechselunterricht an – Kitas weiter mit Notversorgung

Für die Berliner Schulen und Kitas hat der Senat im Lichte der Beschlüsse, die die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bei ihrer Sitzung am 5. Januar 2021 mit der Bundeskanzlerin beschlossen haben, folgende Kriterien festgelegt. Diese Punkte stießen heute in Gesprächen der Senatorin Sandra Scheeres mit den Schulleitungsverbänden auf Zustimmung:

Ab dem 11. Januar 2021 gilt:
• Es findet weiterhin kein Regelunterricht statt.
• In der Primarstufe wird eine Notbetreuung angeboten. Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sind und keine andere Möglichkeit der Betreuung haben, können die Notbetreuung im Umfang von maximal 8,5 Stunden täglich in Anspruch nehmen. Es reicht aus, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Alleinerziehende haben Anspruch auf Notbetreuung der Kinder, wenn sie keine andere Möglichkeit der Betreuung haben.
• Die abschlussrelevanten Jahrgänge (Jahrgangsstufen 9, 10, 12, 13 an ISS und Gemeinschaftsschulen sowie 10, 11, 12 an Gymnasien, 12 und 13 an beruflichen Gymnasien und 10 an Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen) werden mindestens in halben Lerngruppen gemessen an Klassenstärken unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen unterrichtet, ebenso die Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge an den beruflichen Schulen.
• Ein Mittagessen kann angeboten werden.
• Prüfungen finden statt; Klassenarbeiten und Klausuren können in allen Jahrgangsstufen der Berliner Schulen in Präsenz geschrieben werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
• Die Schulen machen sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern zusätzliche Förder- und Unterstützungsangebote. Bei Bedarf, z. B. bei Gefährdung des Schulabschlusses, sind Lernangebote in Kleingruppen durchzuführen.

Ab dem 18. Januar 2021 gilt darüber hinaus:
• Die Jahrgangsstufen 1 bis 3 des Primarbereichs werden mindestens in halbierter Klassenstärke unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln unterrichtet. Es ist ein Mindestpräsenzunterricht von drei Stunden täglich sicherzustellen.
• An Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sowie für Klassen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung können in Absprache mit der Schulaufsicht abweichende Regelungen festgelegt werden.

Ab dem 25. Januar 2021 gilt darüber hinaus:
• Die Jahrgangsstufen 4 bis 6 des Primarbereichs werden mindestens in halbierter Klassenstärke unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln unterrichtet. Es ist ein Mindestpräsenzunterricht von drei Stunden täglich sicherzustellen.
• In den Präsenzphasen gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab Klassenstufe 5 auch während des Unterrichts.

Ab dem 8. Februar 2021 gilt für alle Schularten und Jahrgänge Präsenzunterricht in mindestens halber Lerngruppenstärke.

Ab dem 15. Februar 2021 gilt für alle Schularten, vorbehaltlich anderer Festlegungen, die nach der Rücksprache zwischen Schulaufsicht und Gesundheitsämtern vorzunehmende Unterrichtsorganisation gemäß des Berliner Stufenplans.

Für das Schuljahr 2020/21 gilt für das Probejahr an Gymnasien: Alle Schülerinnen und Schüler an Gymnasien werden am Ende der Jahrgangsstufe 7 in die Jahrgangsstufe 8 versetzt, ein freiwilliger Wechsel in die Jahrgangsstufe 8 einer ISS oder Gemeinschaftsschule ist möglich. Die Entscheidung, ob der Wechsel vom Gymnasium auf eine ISS oder Gemeinschaftsschule erfolgt, wird für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die die Leistungsanforderungen der Jahrgangsstufe 7 nicht voll erfüllen, erst am Ende der Jahrgangsstufe 8 getroffen.

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Die Infektionslage erfordert es leider, dass noch nicht mehr Schülerinnen und Schüler in den Präsenzunterricht wechseln können. Den Anfang machen ab nächster Woche die abschlussrelevanten Jahrgänge, danach die jüngsten Grundschulkinder, für die Distanzunterricht am wenigsten geeignet ist. Mit der Notbetreuung an Schulen und der Notversorgung in Kitas wollen wir besondere Härten für Eltern vermeiden. Uns ist allen klar, dass die jetzige Situation für viele Familien, aber auch für das Personal in den Schulen und Kitas mit besonderen Belastungen verbunden ist.“

Die Berliner Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bieten weiterhin lediglich eine Notversorgung für die Berliner Familien und ihre Kinder an. Die Notversorgung kann bei einem durch die Eltern eingeschätzten außerordentlichen und dringlichen Betreuungsbedarf in Anspruch genommen werden. Die Eltern sind allerdings aufgefordert, die Betreuung ihrer Kinder soweit wie möglich zu Hause beziehungsweise anderweitig zu organisieren. Um die Kontaktreduzierung auch im weiteren Verlauf des Lockdowns zu gewährleisten, wird die Inanspruchnahme der Betreuungsangebote in der Kindertagesförderung laufend evaluiert.

Mobile Unterstützung in der Pandemie: Jugend-Lern-Hilfe für Kinder und Jugendliche in Heimen

Ab sofort können Wohngruppen und Heime für Kinder und Jugendliche zusätzliche personelle Unterstützung während der Corona-Pandemie anfordern. Im Rahmen des neuen Programms „Mobile Jugend-Lern-Hilfe.Jetzt“ stehen 20 pädagogisch erfahrene Teams bereit, um Schüler und Schülerinnen, die in Einrichtungen leben, beim schulisch angeleiteten Lernen zuhause oder während einer Quarantäne-Anordnung zu helfen und Anregungen für die Freizeitgestaltung zu geben. Es stehen außerdem rund 100Tablets mit mobilen Internetressourcen als Leihgeräte für Kinder und Jugendliche zur Verfügung.

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Gerade in der Pandemie dürfen Kinder und Jugendliche, die in Einrichtungen leben, nicht vergessen werden. Quarantäne-Anordnungen und Distanzunterricht bedeuten für Wohngruppen und Heime eine enorme Herausforderung. Kinder und Jugendliche benötigen Unterstützung beim Lernen, es fehlen soziale Kontakte und Freizeitangebote. Die Jugend-Lern-Hilfe-Teams können gezielt helfen und Anre-gungen geben. Damit entlasten sie auch die Erzieherinnen und Erzieher in den Einrichtungen. Diese arbeiten seit Monaten in einer Ausnahmesituation. Für diesen außerordentlichen Einsatz danke ich allen sehr herzlich!“

Über 30 000 Tablets für Schülerinnen und Schüler verteilt

Im Dezember 2020 hat die Senatsverwaltung für Bildung bereits über 20.800 neue Tablets an Schulen ausgeliefert, damit insbesondere sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler gut am schulisch angeleiteten Lernen zu Hause teilnehmen können. Mit den 9.500 digitalen Endgeräten, die bereits vor den vergangenen Sommerferien an Schülerinnen und Schüler ausgegeben worden sind, hat die Senatsbildungsverwaltung somit bereits über 30.000 Tablets an Kinder und Jugendliche ausgegeben. Weitere 20.000 iPads sowie weitere 790 Surface Tablets werden ab dem 4. Januar an die Schulen verteilt. Insgesamt wird die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie den Schülerinnen und Schülern dann über 50.000 Geräte zur Verfügung gestellt haben.

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Ich freue mich sehr, dass wir diese hochwertigen Tablets so schnell besorgen konnten. Die Nachfrage ist derzeit sehr groß. Wir wollen mit diesen digitalen Endgeräten sicherstellen, dass auch Schülerinnen und Schüler, die bisher kein eigenes Gerät zur Verfügung haben, gut auf den Hybridunterricht vorbereitet sind. Das ist auch eine Frage der Bildungsgerechtigkeit im digitalen Zeitalter.“

Begabungsförderung: 23 neue Bega-Schulen

Im Jahr 2020 konnten sich alle interessierten allgemeinbildenden öffentlichen Schulen als neue BegaSchulen bewerben. Bei der Fachstelle Begabungsförderung wurden trotz der pandemiebedingten Sondersituation 33 Bewerbungen eingereicht; davon sind 23 ausgewählt worden, vier davon in Verbünden. Somit hat sich die Gesamtzahl der Berliner BegaSchulen auf 62 Schulen erhöht.

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Wir wollen Schülerinnen und Schüler mit besonderen Talenten und Begabungen gezielt fördern. Und zwar an allen Berliner Schulen. Wir haben deshalb vor zwei Jahren ein Programm zur Begabungsförderung an Schulen aufgelegt. Und ich freue mich ganz besonders, dass immer mehr Berliner Schulen daran teil-nehmen.“

Neues Projekt gegen Schuldistanz

Möglichst keinen Schüler und keine Schülerin zurücklassen ist das erklärte Ziel der Berliner Bildungspolitik. Deshalb erfährt das Thema Schuldistanz, und damit das Vermeiden von unentschuldigtem Fehlen in der Schule, besondere Aufmerksamkeit im Rahmen der Qualitätssicherung der Berliner Schulen. Das ist umso wichtiger, seit pandemiebedingt nicht immer Präsenzunterricht stattfindet. Neben den bereits erheblichen Anstrengungen der Berliner Schulen zur Senkung der unentschuldigten Fehlzeiten wird jetzt in zwei weiteren Bezirken das Unterstützungsprojekt „Deine Stärken Aktivieren!“ auf den Weg gebracht.

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Schulverweigerung ist ein Symptom für ein komplexes individuelles Problem des einzelnen Kindes: Je früher ein Unterstützungsbedarf erkannt und Hilfen angeboten werden, desto höher sind die Erfolgschancen für eine positive Entwicklung. Deshalb finde ich es gut, dass wir den Fokus mit dem neuen Projekt gegen Schuldistanz nun ganz bewusst auf die Grundschulen legen.“

Der neue Berliner FamilienPass

Mit den 300 Preisvorteilen und 200 Verlosungen ist der neue Berliner FamilienPass ein Garant für eine abwechslungsreiche Freizeitgestaltung für die Zeit nach den Corona-bedingten Einschränkungen. Berliner Familien können sich so bestens vorbereiten und sind durch das Sparpotenzial des Passes sofort bereit, die schönen Seiten des Familienlebens zu erleben.
Seit Anfang Januar gilt der Berliner FamilienPass 2021. Alle Berliner Familien mit Kindern bis einschließlich 17 Jahre können einkommensunabhängig von 300 Preisvorteilen von 20 – 50 Prozent und mehr in den Bereichen Sport & Spiel, Sehenswertes, Kultur, Familienleben und Außerhalb profitieren.

Die Senatorin für Jugend, Bildung und Familie, Sandra Scheeres: „Der Berliner FamilienPass ist eine Bereicherung im Berliner Familienleben und richtet den Blick nach vorne auf die Zeit nach dem Lockdown. Die vielen familienfreundlichen Angebote sind nicht nur für einkommensschwache Familien eine Hilfe, sondern ermöglichen allen Berliner Familien, nach dem Ende der Einschränkungen wieder aktiv an Berlins reichem Kultur- und Freizeitleben teilzuhaben. Besonders beeindruckend sind die neu konzipierten Aktionen, die der neue FamilienPass speziell für Coronazeiten und das Leben zuhause bereithält. Dadurch gelingt es ihm, Familien in der aktuellen Lage zu unterstützen und gleichzeitig Zuversicht und Lust auf Aktivitäten im Laufe des Jahres zu machen.“

Per Livestream durch die Galaxis

Die Einrichtungen der Stiftung Planetarium Berlin bleiben zur Eindämmung der Corona-Pandemie weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen, aber zum Glück hat das Universum immer geöffnet. Die Planetarien bringen den Kosmos zwei Mal in der Woche in die heimischen Wohnzimmer – per Livestream aus dem Planetariumssaal des Zeiss-Großplanetariums.

Die Streams sind kostenlos und frei zugänglich auf YouTube sowie den Facebook-Kanälen der Planetarien zu sehen.

Neues aus den Schulen

Die Carl Bechstein Stiftung schenkt der Anna-Freud-Schule (OSZ Sozialwesen I) ein Klavier. Im Namen des gesamten Kollegiums und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bedankt sich Schulleiterin Anne Priebsch für diese großzügige Schenkung. Homepage

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