Rundschreibendatenbank des Landes Berlin

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  • Hinweise zu den Regelungen der Verordnung zur Durchführung des § 33 des Landesbeam-tenversorgungsgesetzes (Berliner Heilverfahrensverordnung – BlnHeilvfV) und Hinweise zum Rundschreiben I Nr. 60/2004

    33/2022 (SenFin): Hinweise zu den Regelungen der Verordnung zur Durchführung des § 33 des Landesbeam-tenversorgungsgesetzes (Berliner Heilverfahrensverordnung – BlnHeilvfV) und Hinweise zum Rundschreiben I Nr. 60/2004 laden »

    180 KB; BlnHeilvfV Neuregelung. Die Bewertung der Angemessenheit der im Zusammenhang mit dem Dienstunfall entstandenen Heilbehandlungskosten erfolgt nach Maßgabe der Landesbeihilfeverordnung. Härtefallregelung, die in besonders begründeten Ausnahmefällen zur Vermeidung besonderer Härtefälle eine über die BlnHeilvfV hinaus weitergehende Kostenerstattung, wie etwa für einfache und zweckmäßige Baumaßnahmen zur Schaffung eines barrierefreien Wohnumfeldes, ermöglicht. (21.07.2022 · Nach Anlagen suchen)

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