Rundschreibendatenbank des Landes Berlin
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Anlage zu 2/2023 (SenUMVK): Ausführungsvorschriften zu § 25 Berliner Mobilitätsgesetz - Bewältigung von Konfliktlagen bei der Umsetzung von Maßnahmen - (AV Konfliktbewältigung) laden »
612 KB; § 25 Berliner Mobilitätsgesetz regelt die Bewältigung von Konfliktlagen, die bei der Umsetzung von Maßnahmen entstehen. Derartige Konflikte entstehen insbesondere dann, wenn Anforderungen des fließenden und des ruhenden Verkehrs nicht gleichzeitig realisierbar sind oder die Anforderungen eines Verkehrsmittels mit denen eines anderen Verkehrsmittels konkurrieren. § 25 Berliner Mobilitätsgesetz enthält verschiedene Aspekte, die bei der Abwägung zu berücksichtigen sind, wie die Konvergenz mit den Zielen des Gesetzes, die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems in seiner Gesamtheit, den Vorrang des fließenden vor dem ruhenden Verkehr sowie die verkehrsmittelspezifischen Ausweichmöglichkeiten. Ebenso sind Aspekte des Landschafts-, Natur- und Artenschutzes in die Abwägung miteinzubeziehen. In der Ausführungsvorschrift werden die Vorgaben des § 25 Berliner Mobilitätsgesetz für den Abwägungsprozess konkretisiert. (28.04.2023 · Nach zugehörigen Dokumenten suchen) -
Anlage zu 1/2023 (SenUMVK): BerlStrG, Neuerlass AV Geh- und Radwege laden »
394 KB; Neuerlass der Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) (14.04.2023 · Nach zugehörigen Dokumenten suchen)
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